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Gebrauchtwagen fehlt Ausstattung laut Anzeige, was jetzt?

Hallo!

Ich habe am Freitag mein neues Auto (Astra J BJ2011) beim Händler abgeholt. Es handelt sich um einen Gebrauchtwagenkauf.

Laut Inserat (eBay Kleinanzeigen) verfügt das Auto über eine Freisprecheinrichtung. Nachdem ich zuhause angekommen war, versuchte ich mein Handy mit der vorhanden Einrichtung zu koppeln.

Dabei viel mir auf, dass der Menüpunkt „Telefoneinstellungen“ (laut Bedienungsnanleitung)fehlte.

Nun ist es so, das Auto verfügt zwar über die Bedienknöpfe am Lenkrad, allerdings nicht über die Funktion einer Freisprechanlage. Der erste Besitzer hatte bei Bestellung des Wagens wohl angenommen, die Funktion wäre automatisch verbaut, wenn man die Knöpfe zum Multifunktionslenkrad hinzufügt.

Am Freitag hatte ich den Händler direkt kontaktiert, dass das Ausstattungsmerkmal fehlt. Jetzt wird mir vorgeworfen, ich hätte dies ja bei der Probefahrt bemerken können, wenn mir die Einrichtung so wichtig wäre.

Ich hingeben bin der Meinung, dass ich als Nicht-Fachmann nicht wissen kann, dass die Funktion gar nicht verbaut ist. Weiterhin teilte ich dem Verkäufer mit, dass ich doch bei einem fremden PKW nicht versuche, meine privaten Kontakte mit dem Fahrzeug zu koppeln! Und dass ich davon ausgehe, dass er alle beworbenen Funktionen auch testet. Für mich stellt sich die Sachlage so dar, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt. Somit habe ich ein Recht auf Nacherfüllung bzw. Preisminderung.

Der Händler zeigt sich bockig und bietet mir an, die nächste Inspektion zu übernehmen. Dies lehne ich ab, da ich einfach schon eine Stunde unterwegs bin. Als zweite Möglichkeit, solle ich doch einfach den Wagen zurück geben.

Für mich ist die Rückgabe des Wagens aber eigentlich auch ausgeschlossen. Ich benötige dringend einen 5-türer, da ich schwanger bin und zusätzlich schon ein Kleinkind habe.

Der Händler sieht sich in keinerlei Verantwortung. Im Kaufvertrag wurden die Ausstattungen nicht ausdrücklich niedergeschrieben. Weder die Freisprechanlage, noch sonstige, die der Wagen aber definitiv hat. Tempomat wurde zB im Insert auch beworben und ist auch funktional.

Welche Rechte habe ich denn hier jetzt? Kann ich auf Nacherfüllung bzw. Kaufpreisminderung pochen?

LG und DANKE

Gebrauchtwagen, Recht, Autokauf, händlergarantie, Opel, Auto und Motorrad

KFZ FINANZIERUNG: Darlehen ausgezahlt ohne Fahrzeugbrief?

Hallo, ich konnte eine passende Antwort im Internet nicht finden, da der Fall einigermaßen skurril ist, und ich würde mich über eure Antworten/Tipps sehr freuen. Vorab vielen Dank.

2019 wurde das Auto über die Bank finanziert. Der Verkäufer war ein Händler. Der Kredit bei der Bank wurde inzwischen abgelöst und ich müsste eigentlich den Fahrzeugbrief von der Bank erhalten. Das Problem ist, dass der Fahrzeugbrief bei der Bank NIE vorlag, habe ich heute erfahren. Drei Jahre ist es her und das ist niemandem aufgefallen.

Der Händler sagt, dass der Fahrzeugbrief wurde damals definitiv an die Bank gesendet, sonst würde die Bank den Darlehen nicht auszahlen (Stimmt das?). Demnach hat der Verkäufer den Fahrzeugbrief auch nicht. Die Bank erzählt eine andere Geschichte nämlich, dass der Fahrzeugbrief nie eingetroffen wurde.

Im Enddefekt müsste ich die neue Bescheinigung bei der Zulassungsstelle ausstellen lassen und 70 – 80 € dafür bezahlen und auf keinen Fall erzählen, dass ich den Fahrzeugbrief nie erhalten habe. Der Tipp von Beiden Seiten ist (Bank und Verkäufer), für den Verlust die Verantwortung zu übernehmen und sagen, dass ich den Fahrzeugbrief verloren habe. Andersrum könnte die Wahrheit zu bestimmten Formalitäten führen, die dann evtl. für Bank und Verkäufer unangenehm sein könnten, vermute ich.

Hat jemand so ein Pech gehabt, wie ich?

Bank, Recht, Autofinanzierung, fahrzeugbrief, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

Blinker 6w pro Stück auf 1W LED Blinker?

Quelle: led-blinker-kaufen.de

Genaue Berechnung des Widerstandwertes in Ohm
Im Folgenden werden die Berechnungen nur für den Fall gezeigt, bei dem für jeden LED-Blinker ein Widerstand parallel angeschlossen wird. Dies ist auch die am meisten benutzte Variante.
Betrachtung der Leistung: 
Unter der Voraussetzung, dass der Widerstand die Leistungsdifferenz P von Glühlampe (21 Watt) und LED-Blinker (2 Watt) umsetzen soll erhält man folgenden Wert: 
P = ( 21 − 2 ) W = 19 W
In diesem, unseren Fall, wählt man einen Widerstand der Leistungsklasse von maximal 25 Watt.
Dass der Blinker während der Benutzung nur die Hälfte der Zeit leuchtet und somit im Durchschnitt nur ca. 10 Watt in Wärme umwandelt, kann vernachlässigt werden. Sollte bei einer Funktionsstörung des Relais die Spannung dauerhaft eingeschaltet werden, darf der Widerstand auch in diesem Fall nicht überhitzen.
Berechnung des Widerstandswerts:
Der Widerstand R soll bei einer Spannung U von 12 Volt eine Leistung P von 19 Watt umsetzten. 
R= U² : P
R= (12V)²:19W = 144:19 = 7,58 Ω

Das. heisst also: 12V, 6Wx2=12W und 1Wx2=2W. P= 12W-2W= 10W.

R=U²: P

R=144:10= 14,4 Ohm

Macht das Sinn? Lässt sich das so umsetzen, weil herkömmliche Blinker Widerstände sind z.B. 8,2 Ohm usw.

Ich bin verwirrt ich weiß nicht ob das so bei mir funktioniert.

Fahre übrigens eine Beta RR 125LC 2021 mit Saito 1W Blinker

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