Gebrauchtwagen fehlt Ausstattung laut Anzeige, was jetzt?
Hallo!
Ich habe am Freitag mein neues Auto (Astra J BJ2011) beim Händler abgeholt. Es handelt sich um einen Gebrauchtwagenkauf.
Laut Inserat (eBay Kleinanzeigen) verfügt das Auto über eine Freisprecheinrichtung. Nachdem ich zuhause angekommen war, versuchte ich mein Handy mit der vorhanden Einrichtung zu koppeln.
Dabei viel mir auf, dass der Menüpunkt „Telefoneinstellungen“ (laut Bedienungsnanleitung)fehlte.
Nun ist es so, das Auto verfügt zwar über die Bedienknöpfe am Lenkrad, allerdings nicht über die Funktion einer Freisprechanlage. Der erste Besitzer hatte bei Bestellung des Wagens wohl angenommen, die Funktion wäre automatisch verbaut, wenn man die Knöpfe zum Multifunktionslenkrad hinzufügt.
Am Freitag hatte ich den Händler direkt kontaktiert, dass das Ausstattungsmerkmal fehlt. Jetzt wird mir vorgeworfen, ich hätte dies ja bei der Probefahrt bemerken können, wenn mir die Einrichtung so wichtig wäre.
Ich hingeben bin der Meinung, dass ich als Nicht-Fachmann nicht wissen kann, dass die Funktion gar nicht verbaut ist. Weiterhin teilte ich dem Verkäufer mit, dass ich doch bei einem fremden PKW nicht versuche, meine privaten Kontakte mit dem Fahrzeug zu koppeln! Und dass ich davon ausgehe, dass er alle beworbenen Funktionen auch testet. Für mich stellt sich die Sachlage so dar, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt. Somit habe ich ein Recht auf Nacherfüllung bzw. Preisminderung.
Der Händler zeigt sich bockig und bietet mir an, die nächste Inspektion zu übernehmen. Dies lehne ich ab, da ich einfach schon eine Stunde unterwegs bin. Als zweite Möglichkeit, solle ich doch einfach den Wagen zurück geben.
Für mich ist die Rückgabe des Wagens aber eigentlich auch ausgeschlossen. Ich benötige dringend einen 5-türer, da ich schwanger bin und zusätzlich schon ein Kleinkind habe.
Der Händler sieht sich in keinerlei Verantwortung. Im Kaufvertrag wurden die Ausstattungen nicht ausdrücklich niedergeschrieben. Weder die Freisprechanlage, noch sonstige, die der Wagen aber definitiv hat. Tempomat wurde zB im Insert auch beworben und ist auch funktional.
Welche Rechte habe ich denn hier jetzt? Kann ich auf Nacherfüllung bzw. Kaufpreisminderung pochen?
LG und DANKE
4 Antworten
Das wird auf jeden Fall schwer. Der Händler hat insofern recht wenn nichts im Kaufvertrag steht. Bei jedem Auto das ich mir bis jetzt gekauft habe, war eine Seite mit der Ausstatung beim Kaufvertrag.
Na wenn es ein Autohaus war, dann mal bei einem Anwalt ein Beratungsgespräch führen, der wird sagen da haben wir eine Chance und da nicht. Alles was hier jetzt an Antworten kommt ist reine Spekulation. Ich wünsche dir viel Glück!
war die freisprecheinrichtung in der Anzeige angegeben?Wenn das da nicht drin stand hast du Pech gehabt, ansonsten kannst du dagegen vorgehen. Wird dir aber ,sollte es vor Gericht gehen, nicht viel bringen da er dir kostenlos Inspektion u sogar Rücknahme schon angeboten hat....
Ja, die Einrichtung war mit einer der ersten Punkte im Inserat. Dieses liegt mir auch noch als Beweis vor. Ja schon, nur geht es doch um die Rechtslage Ansich. Laut Recht steht mir zweimalige Nachbesserung zu (was in diesem Falle aufgrund Auslaufs des benötigten Kits nicht möglich ist), danach besteht das Recht der Preisminderung. Danach erst der Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich als Käufer habe das Recht zu entscheiden, ob ich mit einer Preisminderung einverstanden bin oder aber zurück geben möchte. Oder sehe ich das falsch?
na die Inspektion liegt ca im preis der nacharbeiten die ja nicht möglich sind, also hat er getan was er tun könnte,nun liegt es an dir
Alleine das nicht mehr erhältliche Kit kostete gute 300€ (Laut Aussage eines Opel-Autohauses), ohne Arbeitsstunden. Dann fehlt noch das verbaute Mirkofon+Codierung des Radios. Das sind deutlich mehr Kosten, als für eine Inspektion
Fehlen der zugesicherten Eigenschaft wird hier wohl nicht greifen. Das ist vielleicht eine Vorbereitung wie bei einer damaligen Radiovorbereitung auch.
Bedienknöpfe ja - Konnektivität nein.
Mit Bluetooth auf Klebelautsprecher auf dem Armaturenbrett geht das auch & kein Sachmangel für eine Wandlung des Kaufvertrags
Hallo! Danke für deinen Kommentar, da muss ich aber nochmal nachfragen… die Bedienknöpfe am Lenkrad sind Sonderausstattung und waren werkseitig so nicht standardmäßig verbaut. Der Bedienknopf am Radio jedoch schon. Anscheinend musste die Funktion aber damals auch extra bestellt werden. Also Bedienung übers Lenkrad+Funktion extra bestellen. Der Händler ist ausschließlich durch die Knöpfe am Lenkrad von der Funktion dieser als integrierte Freisprecheinrichtung ausgegangen und hat dies somit mit beworben obwohl eigentlich nicht vorhanden. Gilt dies dann nicht als zugesicherte Eigenschaft?
Nein, kannst du nicht. Was ist denn das für ein Händler der in ebay Kleinanzeigen inseriert? Bestimmt einer auf "der grünen Wiese" mit südländischem Akzent
Trollig? „Leider“ kam ich vorher noch nie in den Genuss eines gebraucht Kaufs bei einem Autohändlern. Mein erstes Auto hat mich viele Jahre treu begleitet und wurde Privat erworben.
Tatsächlich nicht, da ich bei so jemandem kein Auto kaufen würde in dem ich meine Kinder transportiere. Es handelt sich um einen KIA-Händler welcher das Auto von einem Kunden als Inzahlungnahme gekauft hatte.
Hm, das befürchte ich auch. Bei Kontaktaufnahme habe ich mich allerdings auf das Inserat bezogen, auch während des Gesprächs vor und nach der Probefahrt kam ich mehrfach auf das Inserat zu sprechen. Auch der Verkäufer zählte mir vor Ort nochmals die Aussattung „Tempomat, Freisprechanlage etc“ auf.