Ohne Versicherung?

1 Antwort

Das war eine richtig dumme Aktion von euch, warum macht man sowas? Stell dir mal vor du wärst in ein Auto reingefahren und es wäre ein Schaden entstanden oder eine Person wäre verletzt, die Kosten die auf dich zugekommen wären hättest du nie zahlen können. Außerdem wäre der/die Geschädigte/n dann erstmal auf die Kosten sitzen geblieben.

Fahren ohne Versicherungsschutz:

Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im  § 6 eine Freiheitsstrafe von  sechs Monaten oder eine  Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu  180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-versicherungsschutz/

Und das alles nur weil ihr vorher gefahren seid.

migebuff  13.06.2022, 07:20
https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-versicherungsschutz/

Wie üblich liegt diese Contentmill auch hier wiedermal falsch.

§6 PflVG:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Somit auch keine 180, sondern 360 Tagessätze.

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migebuff  13.06.2022, 07:27
@RainOne101
Quelle?

§6 PflVG.

Hier stehts doch auch mit 180 Tagessätze

Nein.

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Da Absatz 1 die Höhe der Geldstrafe nicht näher bestimmt, beträgt sie bis zu 360 Tagessätze. §40 StGB:

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

Die 180 Tagessätze beziehen sich auf das fahrlässige Fahren ohne Versicherungsvertrag.

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RainOne101  13.06.2022, 07:30
@migebuff

Im 2ten Abschnitt ist es beschrieben und da steht 180 Tagessätze. Wo ist deine Quelle?

Es ist fahrlässig was er getan hat weil er es wusste.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
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migebuff  13.06.2022, 07:40
@RainOne101
Im 2ten Abschnitt ist es beschrieben und da steht 180 Tagessätze. Wo ist deine Quelle?

Zum nunmehr dritten Mal: §6 Absatz 1 Pflichtversicherungsgesetz.

Es ist fahrlässig was er getan hat weil er es wusste.

Nimm bitte Abstand davon, mich belehren und korrigieren zu wollen, wenn du bereits bei den elementarsten Grundbegriffen solche gravierenden Verständnisprobleme hast.

"Fahrlässig" heißt, er hat die Tat nicht absichtlich begangen, beispielsweise weil ihm ein Freund das Fahrzeug zur Verfügung gestellt und behauptet hat, es wäre versichert, wodurch er aufgrund seiner Fahrlässigkeit einfach gefahren ist, statt sich den Versicherungsnachweis zeigen zu lassen.

"Vorsätzlich" heißt, er hat die Tat mit Vorsatz begangen, indem er wie im geschilderten Fall das Fahrzeug geführt hat, obwohl er wusste, dass er keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Allein schon durch bloßes Nachdenken muss einem doch klar sein, dass die Strafe für eine absichtlich begangene Tat nicht halb so hoch sein kann wie für eine versehentlich begangene. Unfassbar, was hier schon wieder abgeht.

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