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Wann hat meine ausländische Frau Anspruch auf ALG II?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe in Deutschland, bin männlich, über 25 Jahre alt und hatte letztes Jahr (trotz Pandemie) die spontane Gelegenheit meine Verlobte zu heiraten, während sie zu Besuch in Deutschland war. Sie ist philippinische Staatsangehörige (also Drittstaat) und lebte dort von Geburt an. Seit Pandemieausbruch habe ich meine Teilzeitarbeit verloren und bin ALG II-Empfänger. Aufgrund chronischer Erkrankungen seit meiner Kindheit und Schwerbehindertenausweis darf und kann ich nur 4 Stunden pro Tag arbeiten, womit ich zuvor schon ALG II-Bezieher (Aufstocker) war.

Nach der Eheschließung musste meine Frau in ihr Heimatland zurückfliegen, da ihr Schengen Visum nur noch 2 Wochen gültig war. Dort machte Sie Sprachkurs A1 und beantragte das notwendige Ehegattennachzugsvisum. Dies schaffte sie trotz Lockdown und Ausnahmezustand durch einen Taifun auf ihrer Insel.

Im April erhielt sie endlich ihr Visum (nationales Visum zum Ehegattennachzug) und wohnt seit April bei mir in DE. Zuvor teilte ich unverzüglich dem Jobcenter durch schriftliche Veränderungsmitteilung den Nachzug meiner Frau mit. Einen Tag später rief meine Sachbearbeiterin mich an und sagte, dass sie den Antrag erhalten habe, aber meine Frau (soweit sie wüsste) keinen Anspruch auf ALG II-Leistungen hätte. Zudem würde meine Miete gekürzt, da meine Frau ja jetzt hier wohnt und diese anteilig zahlen muss, obwohl meine Frau bis heute nicht bei der Meldebehörde gemeldet ist, da diese sich weigert die Anmeldung anzunehmen. Ich war mit Zeugen persönlich vor Ort mit allen ausgefüllten Unterlagen. Doch die Meldebehörde teilte mir mit, dass meine Frau erst ihren Termin bei der Ausländerbehörde im Juni abwarten muss. Vorher sei eine Anmeldung nicht möglich. (Wie soll ich denn ohne Meldebescheinigung meine Frau in meiner Familienversicherung aufnehmen lassen?)

Auf die Frage, wie meine Frau Lebensunterhalt und Miete zahlen soll, da sie schließlich neu in Deutschland ist und keinerlei Geld hat, konnte oder wollte meine Sachbearbeiterin mir am Telefon keine Antwort geben.

3 Tage später erhielt ich plötzlich eine E-Mail, in der meine Sachbearbeiterin mir mitteilte, dass ich die Miete doch nicht gekürzt bekomme und diese weiterhin im vollem Umfang bezahlt wird. Eine Begründung für diese "Meinungsänderung" blieb aus und ich warte bis heute auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bezüglich dem ALG II-Antrag für meine Frau. Selbst nach meiner dritten schriftlichen Aufforderung habe ich bis heute nichts mehr von ihr gehört.

Ich wandte mich mit meiner Frau, die staatlich-geprüfte Intensiv-Krankenschwester von Beruf ist mit jahrelanger Berufserfahrung, an mehrere Beratungsstellen (Diakonie) vor Ort, doch keiner konnte uns helfen. Jeder sagte etwas anderes.

Was soll ich nun machen? Fühle mich von den Behörden im Stich gelassen.Habe mir notgedrungen von meinem Bruder Geld geliehen. Übrigens steht auf dem (nationalem) Visum meiner Frau "Erwerbstätigkeit gestattet".

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, Familiennachzug, Hartz IV, Ausbildung und Studium

Bundeswehr Welche Laufbahn nach AGA?

Moin, ich möchte in einem Jahr FWDLer machen muss man sich davor in eine Laufbahn einwählen

also… die drei Monate AGA und danach wird man zu den Standort geschickt für den Rest der Monaten die man als FWDLer gewählt hat (zb 11 Monate) wo man hin wollte in der jeweiligen Laufbahn oder wie ist das ?

Und jetzt noch zu den Laufbahnen mich würde Feldwebel oder Unteroffizier interessieren könnte jemand erklären was man da so macht ( ich glaube wenn ich richtig gelesen habe das Feldwebel Führungspositionen (Gruppenführer) sind und Rekruten ausbilden ) wenn man als Ausbilder eingeteilt wurde kann man auch auf Auslandseinsetzen gehen ?

Bei Unteroffiziere habe ich leider nicht so viel Infos

Wichtig !

Und dann gibt es ja noch Heer, Luft, Marine, usw. Ich würde gerne Land nehmen das wäre dann wohl im Heer, ich meine mal etwas über (Truppendienst) gehört zu haben oder ist das eine allgemeine Zusammenfassung von etwas ? Im Heer gibt es ja unzählige Truppengattungen aber sowas wie Panzertruppe oder Sanitäter habe ich kein Interesse :( würde halt so typisch Land Soldat gerne machen kp wie man sowas nennt 😅 und da steht immer man braucht Berufsabschluss also Berufsausbildung bin aber erst 18 und in nem Jahr mit dem Abitur erst fertig dementsprechend habe ich keine Berufsausbildung gemacht macht man das in der Ausbildung als Feldwebel/Unteroffizier bei der Bundeswehr oder Berufschule ???? Braucht man dringend eine ???

Ich habe wirklich viel gegoogelt aber irgendwie kapier ich das alles nicht ich war auch auf der Bundeswehr Seite diese hat auch leider mir nicht viel geholfen

Natürlich werde ich bevor ich FWDLer mache zum Karriereberater gehen aber die besten Infos bekommt man immer wenn man viele Leute fragt :)

Ich hoffe sehr auf Antworten, Danke

Schule, Bundeswehr, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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