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Ebay Artikel nicht bezahlt bei Auktion, Anzeige möglich?

Hallo, am 10.01.20 habe ich eine Uhr per Auktion verkauft, der Käufer war wie es sich herausstellt ein Dienstleister und hat sogar ein eigenes Geschäft. Der Käufer hat jedoch bis heute nicht gezahlt. Ich habe ca 10 mal die Nummer angerufen die auf deren Webseite angezeigt wurde. Jedesmal ging ein Mitarbeiter dran und sagte der Geschäftsführer (nur er tätigt wohl die Ankäufe) wäre beschäftigt. Nun habe ich Ebay Kontaktiert, die sagten Käufe auf ebay sind rechtlich bindend weil man mit dem mitbieten und kaufen automatisch einen Kaufvertrag eingeht. Der Ebay Mitarbeiter sagte er wird dort anrufen und die sache klären. Wenn der Käufer dann immernoch nicht Zahlen möchte könnte ich eine Anzeige erstatten. Glaubt ihr das würde klappen? Es geht um einen hohen vier stelligen betrag, und nachdem man mich jedesmal abgewiesen hat möchte ich das schon irgendwie aus Prinzip machen. Hatte hier jemand mal Erfahrung bei solchen fällen? Habt ihr am ende euer geld bekommen, wie liefs ab? Um paar fragen vorab zu beantworten, nein ich habe die uhr nicht versendet. Und ich möchte auch nicht einfach neu inserieren, da der preis zu dem die Uhr verkauft wurde schon durchaus gut war. Außerdem war es eine Aktion, wo man für max. 3€ gebühren inserieren konnte. Bei so hohen beträgen zahlt man bei ebay normalerweise saftige gebühren.

danke

Nein, er wird nicht zahlen müssen 100%
Ja, er wird zahlen 0%
Er zahlt spätestens nach der Anzeige 0%
Recht, eBay, Auktion, Uhr, Verkauf

Wer trägt die Kosten für ein Mahnverfahren, wenn ein eBay Käufer nicht zahlt?

Meine alte Spielkonsole aus der Jugend hat den Geist aufgegeben. Daher verkaufe ich aktuell die Spielmodule bei eBay. Bin Privatverkäufer.

Leider bin ich nun an einen Käufer geraten, der sich weigert zu bezahlen.

Seine Behauptung: Erst konnte er nicht zahlen, weil es Probleme mit dem Onlinebanking gab. Dann hatte er die Spielmodule auf einmal schon und will den Artikel deshalb nicht mehr haben.

Mein Standpunkt ist, dass zwischen dem Käufer und mir ein wirksamer Kaufvertrag besteht. Das "nicht mehr haben wollen" des Artikels, ändert hieran nichts.

Da der Käufer sich weigert zu zahlen und ich leider nicht das erste Mal an so jemanden geraten bin, habe ich mich informiert und bin auf das "Mahnverfahren" gestossen.

Auf den ersten Blick wirkt es als positives Mittel und eine gute Möglichkeit an mein Geld zu kommen.

Was muss ich hierbei beachten?

Habe gelesen, dass der Käufer die Kosten für das Mahnverfahren tragen muss aber:

Wer trägt die Kosten für das Mahnverfahren, wenn der Käufer doch noch den Artikel bezahlt, wenn es bereits eingeleitet ist?

Wer trägt die Kosten, wenn der Käufer sich weiterhin weigert zu bezahlen? (Artikel und Mahnverfahrenskosten)

Den eBay Schriftverkehr habe ich natürlich aufbewahrt.

Welches Vorgehen empfehlt ihr mir?

Das ich den Kaufer zunächst in Verzug setzen muss, ist mir bewusst.

Danke schonmal!

Recht, eBay, Auktion, Mahnverfahren, Verkauf

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