Ebay Auktion Artikel für 1€ gewonnen aber Verkäufer schickt nicht ab?

8 Antworten

Es ist ein Kaufvertrag geschlossen worden, der von beiden Seiten einzuhalten ist.

Dass der Verkäufer nicht mit dem Kaufpreis einverstanden ist, ist sein Risiko gewesen, welches er beim Einstellen des Artikels für mindestens 1 € eingegangen ist.

Händigt der Verkäufer den Artikel nicht aus, kann der Käufer auf Herausgabe des Artikels klagen. Ist der Verkäufer dazu nicht mehr in der Lage, weil er vielleicht den Artikel schon in einer neuen Auktion verkauft hat, dann ist es ihm nicht mehr möglich, den Artikel heraus zu geben und er müsste dann den Käufer entschädigen, allerdings nur in Höhe der Summe, die der Käufer marktüblich für diese Sache bezahlen müsste. Diese Höhe müsste der Käufer dann nachweisen!

Nun habe mal eine TV-Reportage im Kopf (die ist aber mehrere Jahre alt), dass man den Restwert einklagen kann. Also 400€-1€. Also als Entschädigung müsste der Verkäufer mir dann 399€ in diesem Fall bezahlen.

Nein.

Für Schadensersatz muss dir auch Schaden entstanden sein (wie bei einem Deckungskauf).

399€ für 1€ "einkaufen" ist nicht.

Das wichtigste ist ihn erstmal in Verzug zu setzen zu liefern.

burak19690 
Fragesteller
 13.06.2020, 21:57

Doch...

Habe mich nun informiert und ihm gesagt, dass er mir die Ware aushändigen soll.

Sonst werde ich zivilrechtlich vorgehen.

  • Weigert sich der Verkäufer den Artikel zum Höchstgebot zu übereignen, so kann der Käufer zurücktreten und Schadensersatz in Höhe des Wertes des Artikels abzüglich des Höchstgebotes einfordern.
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Yetanotherpage  13.06.2020, 21:58
@burak19690

Dann google mal Schadensersatz. Ich schrieb doch dass dir dafür Schaden entstanden sein muss. Was heißt da doch? Du schreibst doch das was ich schrieb.

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Du kannst auf den Wiederbeschaffungswert klagen. Dieser beläuft sich offensichtlich auf 1 Euro und nicht auf 400 Euro.

Hubiaha  13.06.2020, 18:44

400€-1€

Also 399€ ist schon richtig. Das ist der Schadensersatz

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Still  14.06.2020, 08:27

Er hat den Anspruch auf die Ware erhalten. Der Verkäufer Muß die Ware liefern!

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Du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag. Dessen Erfüllung kannst du natürlich auch einklagen.

U.U. bedeutet das auch Schadenersatz statt der Leistung.

Ja er muss die Ware liefern oder dir einen Schadensersatz zahlen.

Nur wenn er diesen Vertrag anfechten kann (er muss es beweisen) ist der Vertrag unwirksam.