Ebay Auktion Artikel für 1€ gewonnen aber Verkäufer schickt nicht ab?
Nun habe eine Auktion bei Ebay (bei keinem Händler) für 1€ gewonnen.
Der Verkäufer will die Ware aber nicht versenden, weil die Ware mehr Wert ( ca 400€) ist.
Nun habe mal eine TV-Reportage im Kopf (die ist aber mehrere Jahre alt), dass man den Restwert einklagen kann. Also 400€-1€. Also als Entschädigung müsste der Verkäufer mir dann 399€ in diesem Fall bezahlen.
Stimmt das oder erinnere ich mich an was anderes?
8 Antworten
Es ist ein Kaufvertrag geschlossen worden, der von beiden Seiten einzuhalten ist.
Dass der Verkäufer nicht mit dem Kaufpreis einverstanden ist, ist sein Risiko gewesen, welches er beim Einstellen des Artikels für mindestens 1 € eingegangen ist.
Händigt der Verkäufer den Artikel nicht aus, kann der Käufer auf Herausgabe des Artikels klagen. Ist der Verkäufer dazu nicht mehr in der Lage, weil er vielleicht den Artikel schon in einer neuen Auktion verkauft hat, dann ist es ihm nicht mehr möglich, den Artikel heraus zu geben und er müsste dann den Käufer entschädigen, allerdings nur in Höhe der Summe, die der Käufer marktüblich für diese Sache bezahlen müsste. Diese Höhe müsste der Käufer dann nachweisen!
Nun habe mal eine TV-Reportage im Kopf (die ist aber mehrere Jahre alt), dass man den Restwert einklagen kann. Also 400€-1€. Also als Entschädigung müsste der Verkäufer mir dann 399€ in diesem Fall bezahlen.
Nein.
Für Schadensersatz muss dir auch Schaden entstanden sein (wie bei einem Deckungskauf).
399€ für 1€ "einkaufen" ist nicht.
Das wichtigste ist ihn erstmal in Verzug zu setzen zu liefern.
Dann google mal Schadensersatz. Ich schrieb doch dass dir dafür Schaden entstanden sein muss. Was heißt da doch? Du schreibst doch das was ich schrieb.
Du kannst auf den Wiederbeschaffungswert klagen. Dieser beläuft sich offensichtlich auf 1 Euro und nicht auf 400 Euro.
Er hat den Anspruch auf die Ware erhalten. Der Verkäufer Muß die Ware liefern!
Du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag. Dessen Erfüllung kannst du natürlich auch einklagen.
U.U. bedeutet das auch Schadenersatz statt der Leistung.
Ja er muss die Ware liefern oder dir einen Schadensersatz zahlen.
Nur wenn er diesen Vertrag anfechten kann (er muss es beweisen) ist der Vertrag unwirksam.
Doch...
Habe mich nun informiert und ihm gesagt, dass er mir die Ware aushändigen soll.
Sonst werde ich zivilrechtlich vorgehen.