Servus,
ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Szenario:
Ich arbeite über eine Leiharbeitsfirma in einem sehr großen Unternehmen. Bewusst habe ich mich für Leiharbeit entschieden, da ich dort teilweise mehr verdiene als in einer Festanstellung. Mit meiner Vorgesetzten, der Personaldisponentin, habe ich ein sehr gutes Verhältnis. Über ihr steht ein Regionalleiter.
Das Unternehmen, bei dem ich derzeit arbeite, hat mich nun abgemeldet. Das bedeutet, dass der Kunde der Leiharbeitsfirma Bescheid gibt und ich daraufhin abgemeldet werde, aus welchem Grund auch immer. Nun habe ich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Meine Frage ist: Wenn ich während dieser zwei Wochen krankgeschrieben sein sollte (was ich natürlich nicht vorhabe), erhalte ich anteilig meinen Lohn nicht. Warum ist das so? Oder stimmt das so ?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten