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Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung (Straßenverkehr)... gegen unbekannt?

Guten Abend Leute, 

Wir haben hier eine kleine Diskussion, ja uns ist langweilig :) mein Kollege besteht darauf, dass er recht hat... 

Undzwar war ich gestern auf dem Weg zur Bank, beim links abbiegen, musste ich natürlich die entgegenkommenden Fahrzeuge vorbei lassen, weil die vorfahrt hatten. Ich konnte auch nicht sehen, ob die noch grün, oder rot hatten. Deshalb habe ich gewartet, bis das entgegen kommende Fahrzeug zum stehen kam, weil er schon etwas schneller unterwegs war, bei grün hätte ich nicht rechtzeitig abbiegen können. 

Der ältere Herr hinter mir, hat sofort angefangen wie wild zu hupen, dann bin ich so schnell wie möglich die Kurve angefahren, mein Auto ist auch kein leistungsmonster, habe allerdings beim hochschalten nachdem zweiten Gang in den dritten, diesen nicht reinbekommen (warum auch immer), weshalb ich den zweiten reinmachen wollte, der auch nicht rein ging, also dummerweise wieder in den ersten, das Auto hat natürlich selbst fast wieder gebremst, also dieses ruckartige, und ist danach fast zum stehen gekommen bzw. Ist danach kaum schneller geworden. Dann habe ich die Warnblinker angemacht, weil ich die höheren Gänge nicht schalten konnte, da ist der Kerl mir wieder sehr dicht aufgefahren und hat wieder gehupt wie sau. Ich habe nach hinten mit der Hand eine Bewegung gemacht, dass er warten soll und danach, als er wieder gehupt hat, die drehende Handbewegung, was sein Problem ist. Dann hat er angefangen zu fluchen (vermute ich sah zumindest so aus). Dass ging zwar sehr schnell alles von statten, aber mich hat es schon sehr genervt und in dem Moment hat es mich sehr nervös gemacht. 

Ich Weiss nicht mehr genau, was er für ein Kennzeichen hatte, nur dass es ein Geländewagen war und den Hersteller. 

Ein Kollege meinte "hättest du es der Polizei gesagt", ich finde aber, dass es nicht bringen würde, da ich mir kein Kennzeichen etc gemerkt habe. 

Wir haben jetzt zwei verschiedene Meinungen. Wer hat Recht?

Ich finde sowas ist unnötig bei der Polizei anzugeben, da die Herrschaft genung zutun haben und beweisen kann man sowas eh nicht, vorallem könnte ich kein Kennzeichen nennen. Er ist komplett anderer Meinung. 

Auto, Polizei, Anzeige, Nötigung, Straßenverkehr, Diskussionsfrage, Auto und Motorrad

Strafbefehl und Gerichtsverhandlung wegen angeblicher Körperverletzung?

Hallo, mein Lebensgefährte hat vor einigen Monaten einen Brief bekommen, in dem ihm vorgeworfen wird, jemanden angegriffen en und dabei körperlich verletzt zu haben. Das stimmt so allerdings nicht. Wir haben jetzt Einspruch gegen diesen Strafbefehl erhoben, da er unschuldig ist. Es war Notwehr bzw. Nothilfe. Mein Bruder versuchte, mir mein Eigentum zu entwenden und hat mich in der Vergangenheit mehrmals so geschlagen, dass ich Platzwunden sowie Prellungen im Gesicht hatte und blutete. Mein Lebensgefährte wollte ihn also nur von mir und meinem Eigentum fern halten, um den versuchten Diebstahl oder erneute Körperverletzung zu vermeiden, hat ihn allerdings trotzdem nicht geschlagen, sondern nur "fixiert", bis die Polizei eintraf.

Da wir noch nie in so einer Situation waren, fragen wir uns jetzt, wie es weiter geht.

Haben wir gute Chancen, die Hauptverhandlung zu gewinnen? Wir haben keinen Anwalt, da wir uns keinen leisten können und wir bekommen auch keinen gestellt (ich habe mich beim zuständigen Gericht schon darüber informiert).

Der Gerichtstermin ist schon Ende April und ich mache mir echt sorgen, was dabei raus kommt.

Im Grunde genommen hat mein Mann nämlich nichts falsch gemacht, sondern eher mein Bruder.

Kann man das ganze vor Gericht so wenden, dass mein Bruder am Ende die Strafe bekommt und nicht mein Freund?

Als Zeuge ist auch einer der Polizisten geladen, der an dem Tag dort hin kam. Er hat die "Wunden" meines Bruders dokumentiert.

Polizei, Recht, Anzeige, Gerichtsverhandlung

Bringt wegen dem Kindergeld eine Anzeige wegen Unterschlagung etwas?

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage. Ich habe diesbezüglich zwar schon im Internet geschaut, habe aber noch keine wirkliche Erklärung gefunden.

Ich habe folgendes Problem: Der Sohn meines Freundes wohnt seit dem 1.Februar nicht mehr bei uns. Das hatten wir natürlich alles am nächsten Tag als Veränderungen an Familienkasse und Jobcenter weitergeleitet. Mein Freund hat jedoch für Februar noch das Kindergeld für ihn ausgezahlt bekommen, obwohl wir alle Unterlagen sofort bei der Familienkasse abgegeben haben.

Jetzt kommt die Kindesmutter an und verlangt von mein Freund die 219€ vom Februar. Wir wissen, dass ihr das Geld für Februar zustand und meinen Freund nicht mehr. Warum hat die Familienkasse es dann nicht an sie ausgezahlt? Auf jeden Fall verlangt sie jetzt von uns das wir die 219€ ihr Ende des Monats geben. Klar würden wir das gern machen, aber wir beide bekommen bloß ALG II im Moment und das nächste Problem ist, dass Jobcenter wartet noch auf die Ummeldebescheinigung, dass sein Sohn wirklich nicht mehr bei uns wohnt und jetzt bei der Mutter ist. Solang das Jobcenter diese nicht hat Rechnen sie unseren Regelsatz nicht neu aus.

Wir bekommen also noch so viel wie wir bekommen haben wo sein Sohn noch hier gewohnt hat, da war Kindergeld und Unterhaltsvorschuss mit eingerechnet.

wir haben ihr es jetzt mehrfach gesagt mit 461€ können wir ihr nicht den kompletten Betrag aufeinmal bezahlen, was hätten wir dann sonst? Außer mein bisschen (wow, 208€) . Dann hatten wir ihr eine Ratenzahlung vorgeschlagen, will sie nicht, sie will das Geld nicht in Raten sie will es aufeinmal. Jetzt droht sie mit einer Anzeige wegen Unterschlagung!

Wir wissen, dass er es zurückzahlen muss, aber wie ist das wenn man so wenig bekommt das man es nicht aufeinmal zahlen kann? Muss man es nicht an die Familienkasse zurückzahlen oder direkt an die Kindsmutter?

Würde sie mit der Anzeige also überhaupt was erreichen?

Recht, Anzeige

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