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Hartz 4 / Ausbildung - Annahme einer Scheinwohnung?

Moin,

ich hätte eine Frage. Ich wohne zurzeit bei meiner Mutter, welche mit meiner Schwester ein einer Bedarfsgemeinschaft ist bzw. ALG2 bezieht.

Ich, 20 Jahre, war dies bis vor kurzem auch, jedoch habe ich seit dem 1.08 eine Ausbildung und bin also raus aus der BG und somit unabhängig vom JobCenter. Das einzige und der ausschlaggebend Punkt ist, dass das JC Fehler bei der Berechnung und Leistungsauszahlung bei meiner Mutter/Schwester macht. Und trotz Anwälte, sieht man in Kürze auch kein Ende. Einkommen wird falsch berechnet und das macht sich bei meiner Mutter/Schwester bemerkbar.

Dort wo wir vorher gewohnt haben, hat sich eine WG gebildet in die ich nach Rücksprache einziehen kann und auch tu als Maßnahme, dass das JC eben Fehler macht und somit gezwungen ist neue Auflagen anzufertigen, ohne mich zu berücksichtigen.

Angenommen meine Mutter belässt mein Zimmer so wie es ist und ich pendel z.B. nach der Arbeit mal nach Hause und schlafe dort hin und wieder mal unregelmäßig, kann das JobCenter in irgendeiner Art und Weise einen "Scheinwohnsitz" im Bezug auf mich vorwerfen und meiner Mutter/Schwester das Geld kürzen? Selbst wenn ich, unabhängig von der Realität, länger am Stück dort Hausen würde? Die Tatsache, dass das JC sagt, dass die Wohnung zu teuer ist, kann ich mir denken, aber mehr dann auch nicht.

Ich bin ja sozusagen nicht mehr abhängig vom JC, also kann das doch auch nicht übertragen werden, oder? Oder kann das JC irgendwie eine Hausdurchsuchung durch die ARGE zb veranlassen und Sachen deuten? Habe ja für die Ummeldung die Vermieterbescheinigung und alles mögliche der neuen Wohnung.

Hoffe auf Antworten,danke :)

Recht, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Ummelden Wohnsitz

Jobcenter überfordert - ALG2 bei Geschäftsführer aufstockung?

Corona setzt meiner Firma zu, nachdem ich die letzten Monate meine Mitarbeiter noch durch Privatkredite an meine UG und die verbleibenden Aufträge über Wasser halten konnte sind meine finanziellen Möglichkeiten erschöpft. Ab nächsten Monat schicke ich meine fest angestellten in Kurzarbeit, meine 450€ kräfte bekommen die stunden zwangsreduziert bzw. bei Weigerung werde ich sie entlassen müssen.

Nun stehe ich vor der komplizierten Lage dass Überbrückungshilfe oder Überbrückungskredite nicht genehmigt werden (bzw. selbst wenn lächerlich zu wenig). Da ich meine privaten Rücklagen als Kredite in die Firma gesteckt habe stehe ich mit dem Rücken zur Wand und soll ALG2 beantragen als Aufstocker... aber schon geht es weiter. Ich bin angestellt in der eigenen Firma, habe noch eine aktuell komplett leer laufendes kleines Einzelunternehmen. Bei der UG kann ich mir kein Gehalt mehr Auszahlen... derzeitige private Einnahmen also 0.

Die UG als juristische person wäre ja nicht teil der Bedarfsgemeinschaft, sehe ich das richtig dass ich dort schlichtweg gar nichts angeben muss außer Gehälter, Kapitalentnahmen etc? Rechtlich wäre das IMHO so richtig, aber da gibt es auch eine Auflistung für die Firmenausgaben. Das dürfte aber nur für die Inhaberfirma gelten, oder? Beim Jobcenter konnte man mir auf die meisten meiner Fragen keine Auskunft geben außer ich soll es einfach beantragen.

Recht, Geschäftsführer, ALG II, Hartz IV, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Ausbildungsgeld vom Kind anrechnung auf Bedarfsgemeinschaft?

HI Wir sind 3 Personen und bilden nach SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft 1.Person bekommt Lohn 1500 Euro Brutto Monatlich.

Die andere Person ist dezeit Arbeitssuchend.

Unser Kind beginnt nun ab 1.9.2020 eine Ausbildung . Das Ausbildungsgeld beträgt 247 Euro Moantlich + Fahrgeld 74 Euro auch Monatlich..Kindergeld erhalten wir auch Monatlich 204 Euro das wird angerechnet.

Wir Wohnen zur Miete die beträgt Monatlich 450 Euro Warm.

Die Einkünfte haben bisher nicht ganz ausgereicht wir erhielten noch aufstockende Leistungen so das die Miete vom Jobcenter übernommen wurde.

Da unser Kind nun eine Ausbildung anfängt haben wir natürlich rechtzeitig eine Veränderungsmitteilung ausgefüllt.. Im darrauf folgenden Schreiben vom jobcenter wird nun mitgeteilt dass auf Grund der Gewährung von Ausbildungsgeld vom Kind der Leistungsanspruch sich verringert wird.

Die Höhe ist nicht mehr ausreichend um unsere kompletten Unterkunfstkosten weiterzuleiten.

Das bedeuet das wir ein Teil der Miete selbst an den Vermieter zahlen müssen.

Die jeweilige Differenz der nachzuzahlenden Unterkunftskosten ist auf dem Berechnungsbogen ersichtlich. Der Berechnungsbogen ist sehr komplex aufgebaut

Frage...Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden..

Vielleicht können Sie uns auch sagen ob der Bescheid mit unseren oben angeführten Einkünften richtig berechnet wurde, kann man das so pauschal sagen ?

Recht, ALG II, SGB II, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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