Bundestagswahl - was ist mit der Zweitstimme für die Freien Wähler außerhalb Bayerns?
Hallo zusammen,
nach der neuen Wahlrechtsreform verstehe ich eine Sache nach.
Wichtig, es geht mir hier nicht um meine Präferenzen sondern um das System an sich!
Es ist ja nun so, dass auch Parteien unterhalb der 5% Hürde in den Bundestag kommen können, wenn diese drei Wahlkreise für sich entscheiden.
Nun ist es bei den Freien Wählern ja so, dass diese in Bayern durchaus drei Wahlkreise gewinnen können und durch die komplexe Rechnung der Mandatverteilung bis zu 12 Abgeordnete schicken können.
Wie verhält es aber nun da, mit den Zweitstimmen von außerhalb Bayerns für die freien Wähler, sprich mit den Zweitstimmen aus Niedersachsen, Hessen etc.? Unterstützt man diese damit im Bundestag oder bleiben die Zweitstimmen im jeweiligen Bundesland für deren Landesliste und verfallen somit ggf. bzgl. der Bundestagsmandate?