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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Leistungskurs, Abwahl von Fächer und Medizinstudium?

Hallo,

ich bräuchte dringend Hilfe bzw. einen Rat bei meiner Entscheidung für meine Leistungskurse und Abwahl von Fächern. Ich gehe zurzeit in die E2 (elfte Klasse) eines Gymnasiums in Hessen. In den nächsten Tagen sollen wir unsere zwei Leistungskurse und die Fächer wählen, die wir abwählen möchten. Ich bin leider noch sehr unschlüssig und hin und her gerissen und würde mich über einen guten Rat freuen :)

Mein erster Leistungskurs wird in jedem Falle Geschichte sein, da ich mich schon immer sehr für Geschichte interessiere und es schon immer eins meiner besten Fächer ist. Ich besuche zurzeit auch die Geschichts-AG unserer Schule und in den letzten Jahren habe ich schon öfter die Empfehlung für Geschichte Leistungskurs erhalten. Bei meinem zweiten Leistungskurs bin ich mir sehr unsicher, denn vom Interesse her, würde ich am liebsten Biologie nehmen, jedoch war dieses Fach nie mein stärkstes. In der Mittelstufe hatte ich ab und zu 3en und auch jetzt in der Oberstufe hatte ich letztes Halbjahr nur 10 Punkte in Biologie. Ich habe wirklich sehr Angst, dass ich die Wahl für dieses Fach bereuen werde.

Auch bei der Abwahl von Fächern bin ich mir sehr unsicher. Mein erstes Fach, was ich mit Sicherheit abwähle, ist das Fach Physik. Physik war schon immer ein Fach, welches mir nie Spaß gemacht hat und worin ich immer sehr viel Zeit investieren musste, um nur mittelmäßige Noten (3er) zu bekommen. Mein zweites Fach zum Abwählen wäre dann entweder Französisch oder Chemie. In beiden Fächer hatte ich letztes Halbjahr 13 Punkte. Es gibt trotzdem Unterschiede, denn meine Leistungen in Französisch waren seit der Mittelstufe immer konstant und das Schulfach ist mir immer leicht gefallen. In Chemie war es genau anders herum, denn in der Mittelstufe hatte ich immer 3en und ich wurde jetzt erst ab der Oberstufe besser (wobei der Lehrer wahrscheinlich auch eine große Rolle gespielt hat, denn die gesamte Mittelstufe hatte ich nur ihn).
Mein Traum ist es eigentlich schon immer Medizin zu studieren, um dann nachher als Kinderärztin zu arbeiten. Auch durch meine beiden Praktika im Krankenhaus wurde ich darin bestätigt. Aus diesem Grund durchdenke ich solchen Entscheidungen so lange, denn zum einen möchte ich Bestleistungen in der Q-Phase und im Abitur erzielen, um nachher ein Medizinstudiumplatz zu bekommen, auf der anderen Seite wäre es vielleicht sinnvoll, meine Wahl zukunftsorientierend zu treffen (beispielsweise ist das Fach Chemie im Medizinstudium nützlicher als Französisch).

Ich freue mich auf eure Antworten

Viele Grüße

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