Wäre es finanziell weniger belastend während einer Übergangszeit von 6 Monaten aus der Krankenversicherung auszutreten?

Ich werde mich voraussichtlich in der Zeit von April bis September 2021 in einer Übergangszeit zwischen meinem jetzigen Studium befinden, welches ich höchstwahrscheinlich ab April nicht mehr fortführen werde und meinem neuen Studium, welches dann zum kommenden Wintersemester starten wird. Momentan ist geplant möglichst baldig einen 450€ Job aufzunehmen. Ich bin noch unter 25, weshalb ich Anspruch auf Kindergeld hab, sobald ich mich bei der Agentur für Arbeit wieder als "ausbildungssuchend" melde.

Problematisch wird es jedoch mit der Krankenversicherung. Bisher war ich familienversichert. Ich bin aber schon 23 Jahre alt, d.h. mit dem Austritt aus meinem Studium ist dies zumindest für die Übergangszeit erstmal keine Option. Ich habe überlegt mich in der Übergangszeit nicht zu versichern. Natürlich wäre ich dann beim Wiedereintritt zu Nachzahlungen verpflichtet. Im Netz habe ich aber gelesen, dass die Nachzahlungen lediglich 43€ pro Monat betragen zuzüglich einem Säumniszuschlag (1% für jeden Monat). Quelle:

https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-droht-wenn-man-keine-Versicherung-hat-article16064241.html

Mich in der Übergangszeit freiwillig zu versichern, würde aber etwa 190€ pro Monat betragen, d.h. es wäre finanziell deutlich belastender. Wäre es also nicht klüger mich einfach für die Zeit von 6 Monaten nicht zu versichern?

Die Kosten, die für mich anfallen, wenn ich mich nicht versichere:

43€*6 + (0,01*(43*6))*6 = 273€

Wenn ich mich versichere:

190€*6 = 1140€

Habe ich jetzt irgendetwas übersehen oder sind meine Kalkulationen fehlerhaft? Wäre sehr dankbar, wenn das jemand für mich überprüfen könnte.

Finanzen, Recht, Krankenversicherung, Krankenkasse, krankenversicherungspflicht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Freiwillige Krankenversicherung als Arbeitnehmer?

Hallo liebe Community,

ich staune gerade nicht schlecht!

Ich bekam von meinem Arbeitgeber (seit 01.04.2020) einen Brief, in dem Stand, ich würde jetzt KV- und PV-pflichtig werden. Durch die Anhebung der "Jahresarbeitsentgeltgrenze" der AOK könne ich nicht länger "freiwillig versichert" bleiben.

Vor meinem Arbeitsantritt war ich freiwillig versichert, weil eben die Zeit zwischen Studium und Job das verlante. Dann hat mich mein Arbeitgeber wohl in diesem Verhältnis gelassen, ohne mich als Arbeitnehmer anzumelden.

Schaue ich in meinen AOK-Account, sehe ich keinerlei Beitragszahlungen seit 01.04.2020! Nur, dass mein Arbeitnehmer mich dort gemeldet hat als "Nicht krankenversicherungspflichtig Beschäftigte" mit "freiwilliger Krankenversicherung".

Schaue ich auf meine Jahresabrechnung, so gingen seit April jedoch and die 6.6k KV und 1.4k PV ab an die AOK Bayern.

Fragen:

  1. War ich jetzt überhaupt krankenversichert? (War nie beim Arzt)
  2. Wo ist das Geld hin?
  3. Warum meldet mich mein Arbeitgeber nicht als Arbeitnehmer mit Krankenversicherung an?
  4. Warum braucht mein Arbeitgeber jetzt Unterlagen von mir, um mich anzumelden? Welche sollen das sein? Er hat doch meine KV-Nummer und meine Krankenkasse.

Ich check gerade gar nichts mehr. Für mich ist das ein grober Fehler unserer HR-Abteilung, oder nicht? Bin gerade etwas aufgebracht und weiß nicht, an wen ich mich zuerst in welcher Form wenden sollte.

Vielen Dank für jede Hilfe,
Turtle

Arbeit, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Krankenversicherung, Gehaltsabrechnung, Krankenkasse, Krankenkassenbeiträge
Sprechstunde / Kontrolltermin im Krankenhaus?

Hallo zusammen,

Kennt sich jemand mit der Abrechnung von Leistungen im Krankenhaus in o.g. Situation aus?

Ich kann aufgrund Unterschenkelfraktur, Knochenentzündung und derzeit Fixateur externe nicht eigenständig das Haus verlassen. Ich wurde bereits mehrfach operiert, wonach es einige Wochen später immer einen Termin zur Wiedervorstellung gab; der bereits im Entlassbrief vermerkt war.

Man sagte mir die letzten Male ich bräuchte für einen Nachbesprechungs-Termin in der unfallchirurgischen Sprechstunde eines Krankenhauses eine ÜBERweisung von einem Facharzt ( Chirurg oder Orthopäde).

Ich habe aber nur eine Überweisung meines Hausarztes in den Fachbereich Chirurgie vorliegen, denn es sei medizinisch nicht notwendig, mit einem Krankentransport zu einem Facharzt gefahren zu werden, nur um dort eine Überweisung abzuholen. Ich komme also nicht hin. Per Post möchte die Praxis nichts versenden.

Was brauche ich denn nun? Gibt es überhaupt Abrechnungstechnisch einen Unterschied zwischen der Überweisung vom Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin) und einem Facharzt wie einem niedergelassenen Chirurgen?

Kann man mich morgen wegschicken, weil die Überweisung "falsch" ist? Ich soll nur ein Gespräch mit dem Arzt haben der mir die Ergebnisse einer Laboruntersuchung mitteilt und anhand der neuen Erkenntnisse daraus die weitere Therapie mit mir bespricht.

Vielen Dank im Voraus.

LG OXY

Krankenversicherung, Gesundheit und Medizin, Krankenhaus, Krankenkasse, Überweisung, Einweisung, Kassenärztliche Vereinigung, Überweisungsschein
Unter welchen Voraussetzungen bekommen Studenten Krankengeld?

Hallo,

Mein Bruder hat im Juli angefangen zu arbeiten. Studiert aber nebenbei auch. In den ersten drei monaten hat er mehr wie 20 stunden pro woche gearbeitet. Dies wurde aber von der arbeitsstelle der krankenversicherung nicht mitgeteilt. Mein bruder war selbst bei der krankenversicherung um dies zu klaren die meinten wenn er ab januar nicht mehr uber die grenze kommt ist es nicht schlimm. Er ist unter 25 und ist familienversichert. Jedoch hat er letzten monat wahrend der arbeit einen unfall gehabt und hat sich am knie verletzt (kreuzbandriss) woraufhin er operiert musste und jetzt uber 6 wochen krank ist und vorraussichtlich auch eine langere zeit krank sein wird. Heute hat uns die krankenversicherung mitgeteilt das er kein krankengeld bekommt da er student ist. Aber nach den abrechnungen ist ja deutlich zu sehen das er mehr wie 20 stunden die woche gearbeitet hat. Ist es denn moglich das man es nachtraglich meldet das man ja mehr gearbeitet hat und selbst dann diese monate die kv versicherungs beitrage nachzahlt sodass man krankengeld bekommen kann? Ich meine er kann hochstwahrscheinlich monatelang nicht arbeiten und bekommt auch kein bafog irgendwas muss es ja geben das er geld bekommt

Recht, Krankenversicherung, Arbeitsunfähigkeit, Berufsgenossenschaft, Familienversicherung, Krankengeld, Krankenkasse, Unfallversicherung, Krankengeldanspruch, Verletztengeld, Ausbildung und Studium
Krankenwagen gegen den Willen gerufen?

Hallo als meine Frau heute morgen mit unserem Sohn zum Bus gehen wollte sah sie eine alte Frau auf dem Boden diese hat geweint und konnte sich selbst nicht mehr aufrichten. Anscheinend Wohnt diese alleine, meine Frau ging zu ihr und fragte ob alles okay ist ob sie helfen könnte die Frau blutete im Gesicht schon etwas stärker , meine Frau hat versucht die Frau mit hochzutragen aber hat es alleine nicht geschafft. Also klingelte sie bei den Nachbarn bis endlich jemand rauskam , meine Frau schilderte die Lage und die Frau und meine Frau versuchten die alte 85 Jahre alt Dame Hochzuheben haben sie aber nicht geschafft , meine Frau und die Nachbarin entschieden sich den Krankenwagen zu rufen meine Frau schilderte dem Notdienst die Lage das die Frau ansprechbar und wach sei im Gesicht blutete und nicht mehr alleine hochkommt, die alte Dame hatte aber ausdrücklich gesagt sie möchte nicht das der Krankenwagen gerufen wird , aber das war der Nachbarin und meiner Frau zu gefährlich sie einfach hochzuheben sie hätte sich ja verletztem können keiner hat gesehen wie sie gestürzt ist. Wie ist es wenn man gegen den Willen eines anderen den Krankenwagen ruft ? Erwarten dem Anrufer Kosten für die Anfahrt ? Hat meine Frau richtig gehandelt?

Richtig gehandelt , keine Konsequenzen 96%
Falsch das Opfer entscheidet ob es einen Krankenwagen möchte 4%
Sturz, Verletzung, Krankenversicherung, Psychologie, Ersthelfer, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, Krankenwagen, Rettungsdienst
Uni Nimmt mein Krankenversicherungsbescheid nicht an?

Guten tag,

ich habe mich vor einiger Zeit bei einigen Unis beworben und wurde nun sogar von meiner Wunsch-Uni angenommen, alles gut bis dahin. Das problem ist nun ich musste einen Krankenversicherungsbescheid nachreichen. Also mit der Versicherung in Kontakt gesetzt und die haben mir dann den Bescheid zu geschickt, diesen habe ich dann direkt mit den anderen Dokumenten zur Uni geschickt. Nun Gestern mal geschaut ob auch alles auf deren Bewerbungsseite eingetragen ist und ich nun ganz angenommen wurde, dann der schreck die Uni will disen Bescheid nicht annehmen, sie wollen einen bestimmten von der Versicherung. Nun das Problem ist die Versicherung hat mir schon am Telefon mitgeteilt, dass ich den anderen erst bekomme wenn ich richtig an der Uni angenommen wurde und ihnen alles zukommen lassen kann.

Was also nun tun? Uni will mich erst mit dem anderen Bescheid annehmen und die Versicherung will mir den Bescheid erst geben wenn ich an der Uni richtig angeommen wurde. Und da ich nur noch bis zum 15.10 dafür Zeit habe wird die es auch nun Knapp.

Ich wollte mich nun Morgen mit der Uni und der Krankenversicherung in Kontakt setzten um zu versuchen das irgendwie zu Klären, aber ich weiß gerade auch nicht weiter da ich den Platz wirklich gerne haben würde/brauche da ich sonst 1Jahr nichts zu tun habe (keine ausbildung oder sonst irgendwas).

Mit freundlichen Grüßen

Studium, Krankenversicherung, Hochschule, Krankenkasse, Universität, Einschreibung, Erstsemester, Immatrikulation, Ausbildung und Studium
Bafög Eltern beide ALG2?

Hallo zusammen,

es tut mir leid sollte es Beiträge wie diese schonmal gegeben haben, leider verzweifle ich gerade etwas.

Ab 01.10 werde ich ein Vollzeitstudium antreten und wollte Bafög beantragen. Ich lebe bei meinen Eltern zuhause und bin mit in der Bedarfsgemeinschaft.

Ich erhalte vom Jobcenter als Teil der BG einen Regelbedarf von 339,00€ sowie 151,30€ Mietanteil zusätzlich bekomme ich Kindergeld.

Krankenversichert (und Pflegeversichert?) bin ich eigenständig über das Jobcenter. 

Bafög würde mir laut meiner Rechnung wie folgt ausgezahlt:

BAföG-Grundbedarf (§13 (1) 2.)

427,00 €

+ Pauschale für Unterkunft (§13 (2))

+56,00 €

+ Zuschlag zur Krankenversicherung (§13a)

+84,00 €

= Gesamtbedarf („BAföG-Bedarf“)

= 567,00 €

Nun zu meinen Fragen. 

1. Wie würde sich das alles auf das ALG2 meiner Eltern auswirken? Würden dann diese 339,00€ + 151,30€ wegfallen?

2. Würde die Differenz zur Unterkunftspauschale vom Jobcenter übernommen werden wenn die 151,30€ (vgl 1.) wegfallen würden?

3. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Muss ich die KV vom Jobcenter kündigen und einen neuen Vertrag (AOK Studenten) abschließen?

4. Bin ich nach Bezug von Bafög noch ein Teil der Bedarfsgemeinschaft?

Ich entschuldige mich nochmals, wenn diese Frage schon öfters gestellt wurde.

Vielen Dank ich freue mich auf eure Antworten

Krankenversicherung, ALG II, Arbeitslosengeld II, BAföG, Familienversicherung, Jobcenter, Krankenkasse, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Fragen zum Thema Krankenversicherung