Teilzeitjob - Krankenversichert durch AG?
Hallo,
wenn ich einen Teilzeitjob anfange, bin ich dann automatisch über den AG krankenversichert?
Bei 450€ Jobs ist man ja nicht über den AG krankenversichert, aber sobald man mehr verdient schon?
5 Antworten
Servus,
genau so ist es.
Bei einem Minijob (bis 450€) bist du nicht über den Arbeitsgeber Krankenversichert. Beim Medijob (ab 450,01€ bis 1.300€) hingegen schon.
Ab einem Einkommen von 450 Euro aufwärts ( Midijob bis zum Einkommen von 1300 Euro ) unterliegt ein Arbeitsverhältnis der Sozialversicherungspflicht - bedeutet folgend ein AN ist eigenständig krankenversichert.
Wenn du mehr als 450 € verdienst, KANN der Arbeitgeber dich in der "Gleitzone" anmelden. Das wird aber von der Krankenkasse geprüft, ob das nicht missbraeuchlich angewendet wird.
Du bist nicht über deinen Arbeitgeber versichert, er zahlt nur einen Teil deiner Beiträge. Der andere Teil wird von deinem Gehalt abgezogen.
In der Frage ging es ja auch explizit um einen TEILZEITJOB.
Richtig. Daher ist deine Antwort so pauschal falsch, da es zwei Beschäftigungsarten im Bereich der Teilzeit gibt und du diese nicht differenzierst.
explizit um einen TEILZEITJOB
Ein Minijob ist auch ein Teilzeitjob - wenn auch mit besonderen Bedingungen.
Das ist richtig. Mehr als Minijob ist sozialversicherungspflichtig.
Nicht beim Minijob.