Krankenversicherung Kind der Mutter?

6 Antworten

Das kommt darauf an, wenn der Vater des Kindes ebenfalls gesetzlich versichert ist, kann das Kind auch über ihn versichert sein.

Hallo,

wenn Stiefvater und Stiefkind im gleichen Haushalt leben, ist die Familienversicherung problemlos möglich. Es gelten hierbei die gleichen Regeln wie bei leiblichen Kindern: § 10 SGB V

Wenn das Stiefkind später aus irgendeinem Grund (z.B. Studium, Trennung der Eltern ...) nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, ist sofort die Krankenkasse zu informieren. Ggf. endet dann sofort die kostenlose Familienversicherung.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Stiefkind kann kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert werden, wenn das Kind mit in deinen Haushalt aufgenommen wird. Davon gehe ich mal aus. Dann ist das kein Problem.

Nur bei anderweitiger Unterbringung wäre der überwiegende Unterhalt zu prüfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

In der GKV wird deine Ehefrau und dein Stiefkind kostenfrei familienmitversichert, sofern deine Frau kein eigenes Einkommen hat.

In der PKV jedoch musst du die Ehefrau und das Kind mit extra Beiträgen versichern lassen.

Sicherlich ist deine Partnerin nach der Hochzeit bei dir mit versichert, das Kind auch. Rufe mal bei deiner Krankenkasse an, die sind in der Regel ja immer sehr nett. Da kannst du auch alle weiteren Fragen stellen.