Wohneigentum – die meistgelesenen Beiträge

Kleinunternehmer KFZ?

Guten Abend zusammen.

folgend zur derzeitigen Sachlage.

ich bin Besitzer eines Eigenheims.

ebenfalls Besitzer einer doppelgarage die zu diesem Grundstück gehört.

ich selbst bin gelernter KFZ Mechatroniker, habe die letzten Jahre im Kundenservice gearbeitet und arbeite momentan als vertriebler im Teile und Zubehör Handel.

mir macht es natürlich selbstverständlich weiterhin Spaß an Kraftfahrzeugen zu arbeiten.

nun kam mir natürlich der Gedanke, ein Kleinunternehmen zu gründen welches ich nebenberuflich ausführen würde.

da ich keinen Meistertitel besitze weiß ich natürlich dass ich keinerlei arbeiten an bremsen Airbags oder sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen durchführen darf.

aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken, in meiner kleinen Werkstatt diverse Dienstleistungen wie sicherheitschecks, Nachrüstungen von Parkdistanzkontrollen, Anhängerkupplungen, marderabwehrsystemen und audio/Navigationssystemen anzubieten.

nun stellen sich mir natürlich mehrere rechtliche Fragen und wie so eine Anmeldung abläuft.

darf ich rechtlich gesehen mein Grundstück gewerblich nutzen obwohl es in einem Wohngebiet liegt ?

der Vorbesitzer hatte hier ebenfalls ein Gewerbe als Schreiner angemeldet aber ich möchte mich natürlich 100% absichern.

falls jemand hier aus dem Handwerk kommt, darf ich die genannten arbeiten wirklich alle ausführen ohne in die meisterpflicht zu rutschen?

reicht die Rechnungslegung für den Anfang auch ganz normal über excel ? Weil viele Warenwirtschaftssysteme natürlich immense Kosten im Monat produzieren.

wie schaut das Ganze als Kleinunternehmer mit der neuen Verordnung zum Kassensystem 5 aus ?

KFZ, Recht, Grundstück, Kleinunternehmer, Wohneigentum, Kleinunternehmerregelung, Auto und Motorrad

Was haltet ihr davon dass die EU Immobilienbesitz extrem unattraktiv machen will und mind. 27 mio. Häuser faktisch enteignen will?

Es ist wohl noch immer das Ziel der meisten Menschen in diesem Land: das eigene Einfamilienhaus. Doch dank der EU wird dieses Ziel vermutlich für viele in immer weitere Ferne rücken - und auch wer bereits ein Einfamilienhaus, oder eine andere Immobilie, hat, wird damit voraussichtlich in Zukunft einige Probleme bekommen.

Denn die EU will bis 2050 nurnoch Nullemissionsgebäude. So soll jeder Hausbesitzer zu einer energetischen Sanierung gezwungen werden, ob er das Geld dazu hat, es möglich ist oder überhaupt wirtschaftlich ist spiele dabei keine Rolle.

Alleine bei 27 Millionen Häusern wäre eine solche Sanierung garnicht möglich, oder aber völlig unwirtschaftlich - was letztendlich einer Enteignung gleichkäme. Denn wer der Sanierung nicht nachkäme dürfe in seinem Haus auch nichtmehr wohnen.

Und auch bei einem normalen, etwas älteren Einfamilienhaus (ca. 50 Jahre), müsse man mit rund 60 Tausend Euro Sanierungskosten rechnen, was wohl für sehr viele Eigentümer einfach nicht finanzierbar wäre.

https://youtu.be/xLIbAGac_hs

Mit diesen Plänen würde die EU also zum einen Immobilienbesitz extrem unattraktiv machen und zum anderen die Wohnungsnot massiv verschärfen.

Was haltet ihr davon? Findet ihr solche radikalen Maßnahmen, angeblich zum Klimaschutz, richtig oder findet ihr das völlig daneben?

Finde ich schlecht 67%
Finde ich gut 33%
Finanzen, Familie, wohnen, Geld, Immobilien, Einfamilienhaus, Europäische Union, Wohneigentum, Enteignung, Wohnungsnot, Umfrage

Probleme mit Hausmeister und Verwaltungsbeirat

Hallo,

Am Anfang stand ein ganz "normaler" Konflikt zwischen dem Hausmeister (wegen seiner Arbeit) Verwalter und dem Verwaltungsbeirat. Seit letztem Jahr werde ich als Verwaltungsbeirat und Eigentümerin vom Hausmeister gemoppt und bin hinterhältigen, fiesen und demütigenden, sowie beleidigenden Aktionen ausgesetzt. Ich sehe mich auch von unserem Hausmeister bedroht, da er sich geäußert hat, er würde mich fertig machen. Über die Vorkommnisse wurde der Verwalter von mir persönlich und schriftlich informiert.

Das gleiche Problem mit Beleidigungen und Beschimpfungen zu kämpfen, haben noch zwei weitere Eigentümer hier im Haus, die auch in schriftlicher und mündlicher Form, dies bei der Verwaltung angezeigt haben.

Vom Verwalter kam bisher überhaupt keine Reaktion, im Gegenteil, er hat gesagt, dass unser Hausmeister vollstes Vertrauen genießt.

Mittlerweile weiss ich wirklich nicht mehr, was ich noch machen soll. Es geht mir auch ziemlich an die Nerven.

Nun zu meiner Frage:

1.) Was kann ich gegen das Verhalten von unserem Hausmeister tun?

2.) Habe ich überhaupt eine Chance,wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte? Bei allen Aktionen vom Hausmeister habe ich leider keine Zeugen und kann es somit nicht beweisen. Er wird auch nie im Beisein von anderen eine Beleidigung aussprechen, so dumm ist er nicht. Und das weiss auch unser Hausmeister, dass man ihm nie etwas in dieser Hinsicht nachweisen kann. Und wenn er auf sein Verhalten vom Verwalter angesprochen wird, dann sagt er, " das mache ich doch nicht ", die spinnt sich da etwas zusammen. Und leider wird ihm mehr geglaubt als mir oder den anderen Eigentümer.

3.) Momentan ist es nicht schön, hier zu wohnen, denn ich muss jederzeit mit weiteren Beschimpfungen und Beleidigungen rechnen

Der Hausmeister ist von uns WEG eingestellt.

Hausmeister, Wohneigentum

Wer kann von wem Schadensersatz verlangen?

Hi,

ich habe eine Frage und zwar:

Die Wohneigentümergesellschaft beauftragt einen Verwalter ( Verwaltervertrag zwischen denen). Der Verwalter beauftragt einen speziellen Dienstleister ( Verwalter sollte diesen finden, da es seine Aufgabe war.. also es wurde von der WEG beschlossen, dass der Verwalter so ein Vertrag machen soll). Der spezielle Dienstleister beauftragt einen selbständigen Subunternehmer, der jahrelang für diesen Dienstleister tätig ist.

Also: WEG--> Verwalter--> Dienstleister--> Subunternehmer

Während der unachtsamen Arbeit des Subunternehmers ( es geht um Baumkontrolle, ob die 100 Jahre lange Eiche fallen könnte. Der Subunternehmer stellt ein Gutachten über den Zustand des Baumes etc.) fällt der Baum am nächsten Tag. Es werden Autos beschädigt von den Miteigentümer des Mehrfamilienhauses. So die frage ist jetzt, wer von denen zahlt die Reparaturkosten der Miteigentümer und warum ? Im Prinzip hat der Subunternehmer wegen der unachtsamen Arbeit fahrlässig gehandelt, aber zwischen der WEG und dem Subunternehmer gibt es keinen direkten Vertrag nur zwischen dem Dienstleister und dem Subunternehmer (evtl. Werkvertrag? ). und zwischen dienstleister und Verwalter ( evtl, Werkvertrag / Dienstvertrag?) und zwischen dem Verwalter und der WEG (Verwaltervertrag).

Vielen Dank im voraus

Auto, Schadensersatz, Wohnung, Recht, Gesetz, Law, Vertrag, Hausarbeit, BGB, Jura, Jurastudium, Wohneigentum, Reparaturkosten