Immobilienkauf - Nachverhandlung?

7 Antworten

Wenn im Kaufvertrag tatsächlich steht, dass die elektrische Anlage komplett neu ist, ist das ein Sachmangel, wenn nicht gar eine arglistige Täuschung.

Dann kann man auch nachverhandeln.

Janii132 
Fragesteller
 20.09.2022, 10:57

Vielen Dank für die Antwort. Wie geht man in so einem Fall am besten vor? Läuft das über den Notar ?

0
DerHans  20.09.2022, 11:48
@Janii132

Wenn der Kaufvertrag abgewickelt ist, hat der Notar damit nichts mehr zu tun. Es gibt bei der jeweiligen Kreishandwerkerstelle eine Schlichtungsstelle, die den Sachverhalt begutachten kann. Natürlich kann jeder Elektriker bestätigen, dass die Anlage nicht grunderneuert wurde. Da hilft nur der Weg zum Anwalt.

1

"Die Elektrik (So hieß es) ist komplett neu" Wahrscheinlich wurde mal der Stromzähler und der Sicherungskasten erneuert.

Wer so an einen Immo-Kauf ran geht, der hat keine Chance auf eine erfolgreiche Nachverhandlung. Wie willst dem Verkäufer denn diese angebliche Täuschung nachweisen ? Da steht Aussage gegen Aussage. Es zählt nur das was im Notarvertrag beurkundet wurde. Wenn du das nicht hast mit aufnehmen lassen, dann war es das für dich.

Erspare dir weiteren Ärger und damit verbundene unnütze Kosten und stecke sie lieber in deine Immobilie.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit ca. 28 Jahren in dieser Branche tätig
Janii132 
Fragesteller
 20.09.2022, 15:23

Wir haben ein Schreiben von den Vorbesitzern wo aufgelistet ist welche Räume mit neuer Elektrik ausgestattet wurden. Ich weiß nicht ob das auch hilfreich ist.

0
Janii132 
Fragesteller
 09.10.2022, 15:23
@toylex

Es stehen alle Räume drauf 😅

0

Die entsprechende Passagen im Kaufvertrag beim Notars werden irgendwo auf "Gekauft wie gesehen" hinaus laufen. Für alle Auffälligkeiten hattet ihr vorm Kauf die Gelegenheiten mit Sachverständigen durch zu gehen. Nachverhandeln wird ins Leere laufen.

Zwischen "Elektrik neu gemacht" und "Elektrik neu gemacht" kann es himmelweite Unterschiede geben und die Aussage wird dadurch nicht falsch. Ihr hättet euch dazu die genauen Rechnungen und ihre Einzelpositionen anschauen können. Unterlasst ihr das, dann hat euch zum Kauf der Stand wohl ausgereicht.

Janii132 
Fragesteller
 20.09.2022, 10:55

Erstmal viele Dank für die schnelle Antwort. :)

Wenn wir uns für jedes Haus welches wir uns angesehen haben einen Gutachter geholt hätten.... 🙈 Ich kann mir nicht vorstellen dass das so einfach geht als Verkäufer. Nein wir haben das Haus tatsächlich nicht gekauft weil uns der Stand reicht. Die Elektrik war nur ein Beispiel um auf die Größe der Mängel aufmerksam zu machen. Wie gehen wir denn nun vor bei einer Nachverhandlung?

0
DerHans  20.09.2022, 11:50
@Janii132

Wer vor dem Kauf das Geld für einen Sachverständigen spart, steht hinterher im Regen.

2
theCapsicum  20.09.2022, 12:11
@Janii132

Wenn du der Meinung bist das Haus hat Sachmängel, die dir verheimlicht worden: Dann sprich als erstes mit dem Notar. Der hat teuer Geld bekommen um den Vertrag aufzusetzen und kann ihn dir auch nochmal dafür erklären, was an Haftung ausgeschlossen wurde und was nicht.

Wenn du danach noch der Meinung bist es wäre wirklich sinnvoll den Verkäufer mit dem Schaden zu belasten, dann geh über einen Anwalt. Sonst wird da nicht passieren.

Aber um es kurz zu machen: Gesparter Gutachter und Missverständnisse über zugesicherte Eigenschaften und was der Verkäufer damit wirklich gemeint hat, ist eine ganz ärgerliche Situation für dich als Käufer. Vermutlich generierst du dir nur selbst Kosten und bekommst keinen Cent erstattet. Üblicherweise setzt ein Notar den Vertrag nicht mit "komplett erneuerte Elektrik" auf, sondern hat irgendwelche Floskeln drin, die nichts anderes ausdrücken als: Der Käufer hat es sich angesehen und akzeptiert den Zustand.

Dann lieber das Geld gleich in Werkzeug, Baumaterial, hinterher ein paar neue Tapeten investiert und einen Elektriker investiert, bringt dich weiter.

2
Janii132 
Fragesteller
 20.09.2022, 12:54
@theCapsicum

Ja das haben wir schon gemacht... Die Mängel wurden ganz gut versteckt.. naja mal sehen wie es weiter geht..

0

Es kommt drauf an ob ihr getäuscht wurdet, es also ein Betrug ist, oder ob es ein Irrtum war.

Im Falle eines Betruges würde ich seine Schadenersatzforderung stellen.

Den Weg kannst du dir sparen. Es sein denn im Kaufvertrag steht etwas anderes.

Du hattest vor dem Kauf sicher ausreichend die Möglichkeit alles zu prüfen. Hast du das nicht gemacht, kann der Verkäufer nichts dafür.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung