Hauseigentümer bei Wohnungleerstand grundsätzlich Stromkunde?
Hallo zusammen,
Wenn als Eigentümer eines nicht selbstbewohnten Hauses oder Wohnung Leerstand hat, setzt einen der örtlich Stromversorger ja meistens als Kunden ein.
Ist das rechtens, obwohl man nie einem Vertrgsverhältnis zugestimmt hat. Es kann einen ja niemand dazu zwingen, überhaupt Strom in der Wohnung zu haben.
Muss man im Zweifelsfalle de Zählerausbau selbst zahlen, obwohl das j die freie Entscheidung des Versorgers ist, ob er den ausbaut und es ja vor allem in seinem Interesse ist?
Antworten mit Rechtsgrundlage wären hilfreich...
Vielen Dank...