Grundsätzlich ist Dein Geschäftsbetrieb so wie beschrieben meiner Meinung nach unproblematisch und erlaubt. Anders sehe ich das mit Deinen Sonderveranstaltungen, eben weil diese nicht dem normalen Geschäftsbetrieb entsprechen. Zimmerlautstärke bedeutet grundsätzlich per definitionem, dass kein Laut außerhalb der Mieträume zu hören sein darf. Deine Veranstaltungen dürfte kein Mieter hinnehmen müssen. Eine vorherige Ankündigung ist dafür irrelevant...
Das kann unter den geschilderten Umständen zu berechtigten Schadenersatzforderungen des Vermieters führen. Wenn der Interessent tatsächlich fragt, kann dem Mieter IN DIESEM MOMENT niemand verbieten, die Wahrheit zu sagen. Aber selbst da ist die Spannbreite und Subjektivität der Aussage ohne gerichtliches Urteil über den Lärm mehr als angreifbar. Alles andere steht einem Mieter ohnehin nicht zu...
Nein, dafür gibt es keine Frist, theoretisch muss sie gar nicht antworten bzw. kann sich damit ewig Zeit lassen. Falls das Ganze vor Gericht landet, würde aber eine etwaige Verwirkung geprüft werden müssen...
Reden ist immer gut...
Rechtlich kann da nur der Vermieter was gegen machen, indem er klagt...
Ansonsten kann man mit dieser Begründung die Nebenkostenabrechnung beanstanden, das ist aber sehr wackelig, da Besuch grundsätzlich erlaubt und Recht jedes Mieters ist...
Nein, selbstverständlich nicht...
Aufgrund der baulichen Mängel
... die da wären?
Darf die Miete gekürzt werden bei wiederkehrenden Schimmel, auch wenn der Vermieter für eine Beseitigung sorgt?
Ja, aber nur für den Zeitraum des Mangels...
Der Keller ist nicht nutzbar. Feuchtigkeit steht in der Luft. Schimmel und was weiß ich alles (der Geruch ist sehr unangenehm - es riecht schon förmlich nach Schimmel und Bakterien etc.) sind überall. Ein "typisch feutscher Keller" würde man hier sagen [...] Welche Rechte habe ich? Darf die Miete gekürzt werden?
Nicht ohne für diese Behauptung Beweis anzutreten
Haltet ihr eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund für sinnvoll (ist ja recht teuer) oder wäre es besser gleich eine normale Rechtsschutzversicherung abzuschließen?
Beides ist meiner Meinung nach unsinnig, im Zweifelsfall zu einem Anwalt für Mietrecht und selbst zahlen, die Juristen beim Mieterbund sind zum großen Teil Stümper...
Nein, ein solches Recht gibt es nicht, die Mietsache stand ja uneingeschränkt und mangelfrei zur Verfügung...
Kommt auf die Umstände an, die Übergabe des Mietvertrags kann u.U. bereits ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis ("culpa in contrahendo") begründen, aus dem heraus es für einen NACHGEWIESENEN Schaden einen Anspruch auf Ersatz gibt...
Ohne Telefonanschluss kann man logischerweise nicht telefonieren...
Du kannst ab Verzug Zinsen verlangen, sofern nicht anders festgelegt 30 Tage nach Zugang der Rechnung...
Naja, solange das Display noch da ist...
Doch, deutsche Massentierhaltung macht's möglich...
Ich hoffe, von dem iPod sind noch immer 100 % da...
www.google.de
"Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - "pleithintergehung" - übereinstimmenden Dokumente gefunden."
Ich wäre völlig genervt und würde Dir irgendwann das Handy um die Ohren hauen...
Ja, 10 % der monatlichen Warmmiete...
Ja, kann man...
Auf Deutsch heißt er auch "Papierkorb"...
Aber Du hast schonmal was von "Arterhaltung" und den dafür zuständigen natürlichen Mechanismen gehört??? Die Sache mit den Bienen und den Blumen, das ist nicht ekelhaft sondern das Normalste der Welt...
Nein, da das alles komplett illegal ist...
Wieder ein Argument mehr für ACTA...