Ab wann spricht man von Ruhestörung/Lärmbelästigung, was bedeutet Zimmerlautstärke

Guten Tag allerseits,

ich betreibe seit 4 Jahren eine Yogaschule in einem teils Miets- und teils Gewerbehaus. Das Haus wird durch eine Hausverwaltung vertreten.

Eigentlich geht es bei uns immer ganz ruhig zu, denn Yoga soll ja der Entspannung dienen. Im letzten Sommer hatte ich in einer Woche (4x jeweils 15 Minuten am Nachmittag und am Abend bis spätestens 20:15) eine Bewegungsmeditation mit Musik gemacht. Dabei hatten wir die Fenster offen, die Musik war bestimmt lauter als Zimmerlautstärke, aber dennoch moderat. Des weiteren habe ich im letzten Jahr eine Musikveranstaltung am Nachmittag gehabt, d.h. es war ein Mantrakonzert mit einer Sängerin, einem Gitarrenspieler und einem Trommler. Die Veranstaltung war im Rahmen einer Weihnachtsfeier und ging drei Stunden am Samstag Nachmittag, außerdem war sie im Haus angekündigt.

Der Nachbar über mir hat sich bei der Hausverwaltung beschwert. Es ging um die 4x 15Min und die den Samstagnachmittag. Ich habe schriftlich um Entschuldigung und Nachsicht gebeten, sogar ein persönliches klärendes Gespräch erbeten, worauf ich keine Antwort bekam.

Auch in diesem Jahr, am 4.2. hatte ich wieder eine Mantrayogastunde und ein offenes Singen mit Musikern (die Fenster waren natürlich geschlossen!) Diese Veranstaltung wurde 4 Tage vorher im Treppenhaus angekündigt, der Zettel war nach einem Tag verschwunden. Darauf habe ich jedem der 7 Mietern einen Zettel persönlich in den Briefkasten gelegt. Die Veranstaltung ging von 15-20 Uhr und war wirklich moderat. Außerdem hatte ich mich mit der Hausverwaltung rückversichert und grünes Licht, ich habe auch mitgeteilt, dass der Zettel verschwunden war. Heute bekam ich einen Brief von der HV mit der Anlage von einem Anwalt, dass es erneut eine Ruhestörung am 4.2. gegeben hat. Er bezog sich sogar auf das Schreiben!!! Des weiteren mahnte er an, dass auch die Abendkurse am Mittwoch bis 21:30 Lärmbelästigung seien (da wird nicht mal Musik angemacht!) und meine Kurse am Samstag Nachmittag, 1x monatlich (so steht es im Internet, allerdings steht da auch, dass dieser Kurs in Berlin-Kreuzberg stattfindet, das hat der gute wohl übersehen) immer wieder zur Ruhestörung führen. Ebenfalls hat er eine Passage aus meiner Internetseite kopiert, das die Räume untervermietet werden, und die Verwaltung gefragt, ob das denn rechtens sei, da das ja sicherlich zu weiteren Belästigungen führen würde.

Hier endlich meine Frage: Abgesehen davon, dass ich wenn überhaupt Musik nur in der End-Entspannung laufen lasse, die sicherlich auch nur ganz leise ist, ich aber am Wochenende Ausbildungen für Kinderyoglehrer anbiete, also zumindest Publikumsverkehr ist (alle 5 Wochen Sa und So), wir also auch sprechen und üben, was ist Zimmerlautstärke und ist es nicht zumindest in Geschäftszeiten auch erlaubt, die Musik mal "etwas" lauter zu drehen? Was ist mit Geburtstagen oder 1-3x jährlich angekündigten Veranstaltungen, sowas ist doch eigentlich erlaubt, oder?

Herzlichen Dank für Antworten, ich bin echt geladen.

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Grundsätzlich ist Dein Geschäftsbetrieb so wie beschrieben meiner Meinung nach unproblematisch und erlaubt. Anders sehe ich das mit Deinen Sonderveranstaltungen, eben weil diese nicht dem normalen Geschäftsbetrieb entsprechen. Zimmerlautstärke bedeutet grundsätzlich per definitionem, dass kein Laut außerhalb der Mieträume zu hören sein darf. Deine Veranstaltungen dürfte kein Mieter hinnehmen müssen. Eine vorherige Ankündigung ist dafür irrelevant...

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Nachmieter warnen?

Hallo Leute,

habe eine etwas größere Zwickmühle. Meine Freundin und ich ziehen aus Wohnung aus, weil die Nachbaren, speziell der Mieter über unserem Schlafzimmer ein sehr lauter Mensch ist. Also es ist wirklich so unerträglich laut das wir nach nur 6 Monaten das Handtuch werfen. Wir haben alles probiert, von "Reden" über "Ohrstöpsel" und sogar die Polizei. Die Vermieterin weiß das, ihre Antwort ist jedes mal "Damit muss man leben. Außerdem wohnt die Person schon länger hier im Haus als Sie."

Nun hatten wir einige Besichtigungstermine zwecks Nachmietern und einer fragte (leider im Beisein der Vermieterin):

"Gibt es einen speziellen Grund hat, wieso wir ausziehen. Zum Beispiel laute Nachbaren oder ähnliches"

Natürlich haben wir im ersten Moment nichts gesagt, aber es gibt mehrere Aspekte die mich jetzt nachdenklich machen.

  1. würde er ja nicht viel Spaß an der Wohnung haben...
  2. würde er erst zum 1.5 einziehen, wir suchen aber jemanden zum 1.4 um nicht doppelt zahlen zu müssen
  3. müsste er selbst doppelt zahlen, weil er seine eigene noch nicht gekündigt hat

Es gab andere Mietinteressenten die auch stark an der Wohnung interessiert sind. Bislang hat diese Person noch nicht unterschrieben. Was meint ihr, soll man ihn "warnen". Im Endeffekt (abgesehen von den Vorteilen das dann vielleicht doch jemand die Wohnung zum 1.4 nehmen würde) haben alle Seiten mehr davon und vor allem hätte ich ein reines Gewissen.

Wir würden das Ganze natürlich unter den Vorwand "Er wollte ja Sachen von uns übernehmen" machen. Natürlich ist uns auch bewusst das es freilich leicht auffällig ist, wenn wir mit ihm telefonieren und er auf einmal die Wohnung nicht mehr will.

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Das kann unter den geschilderten Umständen zu berechtigten Schadenersatzforderungen des Vermieters führen. Wenn der Interessent tatsächlich fragt, kann dem Mieter IN DIESEM MOMENT niemand verbieten, die Wahrheit zu sagen. Aber selbst da ist die Spannbreite und Subjektivität der Aussage ohne gerichtliches Urteil über den Lärm mehr als angreifbar. Alles andere steht einem Mieter ohnehin nicht zu...

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Nein, dafür gibt es keine Frist, theoretisch muss sie gar nicht antworten bzw. kann sich damit ewig Zeit lassen. Falls das Ganze vor Gericht landet, würde aber eine etwaige Verwirkung geprüft werden müssen...

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Reden ist immer gut...

Rechtlich kann da nur der Vermieter was gegen machen, indem er klagt...

Ansonsten kann man mit dieser Begründung die Nebenkostenabrechnung beanstanden, das ist aber sehr wackelig, da Besuch grundsätzlich erlaubt und Recht jedes Mieters ist...

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Mietwohnung; Mietminderung; Schimmel

Mal wieder eine Frage zum Mietrecht - Ich bin kurz davor beim Mieterschutzbund zu kündigen, denn kompetente Antworten oder gar "schnelle" Antworten bekommt man dort nicht.

Zur Situation: Wir haben seit November vergangenen Jahres Schimmel im Wohnzimmer (wenig) und im Schlafzimmer (stark). In diesem Monat haben wir auch einen Mietminderungsvorbehalt erklärt und um Beseitigung des Schimmels gebeten. Die Vermieter sind dem nachgekommen und haben den Schimmel beseitigen lassen. Aufgrund der baulichen Mängel kehrt dieser Schimmel aber regelmäßig wieder (spätestens nach 4 Wochen). Zwar wurde wieder eine Firma mit der Beseitigung beauftragt, dennoch kann man damit nicht zufrieden sein. Ich möchte nicht ständig Handwerker in meine Wohnung holen müssen um immer wieder das selbe Problem beheben lassen zu müssen. Was sagt die Rechtsprechung dazu? Welche Rechte habe ich? Darf die Miete gekürzt werden bei wiederkehrenden Schimmel, auch wenn der Vermieter für eine Beseitigung sorgt?

Nächstes Problem: der Keller. Der Keller ist nicht nutzbar. Feuchtigkeit steht in der Luft. Schimmel und was weiß ich alles (der Geruch ist sehr unangenehm - es riecht schon förmlich nach Schimmel und Bakterien etc.) sind überall. Ein "typisch feutscher Keller" würde man hier sagen - aber damit möchte ich mich nicht zufrieden geben. Ich habe in der Wohnung keinen Abstellraum und möchte meinen Kellerteil gerne nutzen. Unter diesen Umständen würde ich aber nichtmal eine Schippe in den Keller stellen bzw. mich gar dort hinunter begeben. Auch hier meine Frage: Was sagt die Rechtsprechung dazu? Welche Rechte habe ich? Darf die Miete gekürzt werden?

Wenn ihr mir eventuell Urteile nennen könntet, wäre ich euch wahnsinnig dankbar. Für jede Info - vielen Dank im Voraus.

P.S. Haltet ihr eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund für sinnvoll (ist ja recht teuer) oder wäre es besser gleich eine normale Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

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Aufgrund der baulichen Mängel

... die da wären?

Darf die Miete gekürzt werden bei wiederkehrenden Schimmel, auch wenn der Vermieter für eine Beseitigung sorgt?

Ja, aber nur für den Zeitraum des Mangels...

Der Keller ist nicht nutzbar. Feuchtigkeit steht in der Luft. Schimmel und was weiß ich alles (der Geruch ist sehr unangenehm - es riecht schon förmlich nach Schimmel und Bakterien etc.) sind überall. Ein "typisch feutscher Keller" würde man hier sagen [...] Welche Rechte habe ich? Darf die Miete gekürzt werden?

Nicht ohne für diese Behauptung Beweis anzutreten

Haltet ihr eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund für sinnvoll (ist ja recht teuer) oder wäre es besser gleich eine normale Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

Beides ist meiner Meinung nach unsinnig, im Zweifelsfall zu einem Anwalt für Mietrecht und selbst zahlen, die Juristen beim Mieterbund sind zum großen Teil Stümper...

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Nein, ein solches Recht gibt es nicht, die Mietsache stand ja uneingeschränkt und mangelfrei zur Verfügung...

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Kommt auf die Umstände an, die Übergabe des Mietvertrags kann u.U. bereits ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis ("culpa in contrahendo") begründen, aus dem heraus es für einen NACHGEWIESENEN Schaden einen Anspruch auf Ersatz gibt...

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Ohne Telefonanschluss kann man logischerweise nicht telefonieren...

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Du kannst ab Verzug Zinsen verlangen, sofern nicht anders festgelegt 30 Tage nach Zugang der Rechnung...

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Ja, 10 % der monatlichen Warmmiete...

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Aber Du hast schonmal was von "Arterhaltung" und den dafür zuständigen natürlichen Mechanismen gehört??? Die Sache mit den Bienen und den Blumen, das ist nicht ekelhaft sondern das Normalste der Welt...

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