Wohnberechtigungsschein – die meistgelesenen Beiträge

Sozialwohnung ohne WBS?

Hallo, ich wohne seit 2 Monaten in einer Sozialwohnung und habe immer noch keinen WBS. Ich habe den WBS mit meiner Freundin zusammen Anfang März beantragt (wir wohnen in Hamburg). Danach haben wir uns schon auf die Suche nach Sozialwohnungen gemacht und haben uns auch Ende Mai auf eine beworben. Der Einzugstermin war Mitte Mai, bis dahin hätte der WBS auch eigentlich da sein sollen.

Bei einem Freund hat es nämlich auch ca. 2 Monate gedauert, und wir erfüllen auch alle Kriterien für einen WBS. Zwischendurch haben wir auch einen Brief bekommen wegen einem Dokument, das noch ausgefüllt werden muss, welches wir auch per Email an das zuständige Amt geschickt haben. Auf dem Brief stand auch, dass, wenn wir in 14 Tagen nicht antworten, die Bearbeitung der WBS-Anfrage abgebrochen wird. (Daran kann es aber eigentlich nicht liegen, wir haben nämlich eine Empfangsbestätigung für die Mail erhalten)

Auf jeden Fall wurde im ganzen Bewerbungsprozess nie nach unserem WBS gefragt, und wir wurden letztendlich auch für die Wohnung angenommen und haben den Vertrag unterschrieben. Nun wohnen wir schon seit 2 Monaten hier, und der WBS ist bei keiner unserer alten Adressen (wir sind beide von unseren Eltern ausgezogen) angekommen.

Nun zu meiner Frage: Sollten wir beim Amt nachfragen, wie der Stand des WBS-Antrags ist? Ich denke aber nicht, da ja sonst evtl. auffallen würde, dass wir ohne einen gültigen WBS eine Sozialwohnung bezogen haben (würden wir uns dadurch strafbar machen?) Oder wäre es besser, das Thema einfach weiterhin totzuschweigen, da der WBS ja ohnehin nur ein halbes Jahr lang gültig wäre, und uns ja ab jetzt eigentlich niemand mehr nach einem gültigen WBS fragen würde? Was denkt ihr über das Thema? Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Wohnrecht, Mietwohnung, Immobilien, Mietvertrag, wbs, Wohnberechtigungsschein, Wohnungssuche, Sozialwohnung

Kulanz bei Wohnberechtigungsschein?

Sie

Hallo, wir haben als junge dreiköpfige Familie (neugeborene Tochter) 2016 über eine Baugenossenschaft eine Wohnung bezogen (mit paragraph 5 schein). Die wohnung hat 71,9qm. Nach gut 5 Jahren möchten wir wieder in getrennten Wohnungen wohnen, sind aber beide weiterhin für unsere tochter da und haben ein gutes, freundschaftliches Verhältnis zu einander. Der Mietvertrag lief bisher über mich, und soll nun auf meine Freundin umgeschrieben werden. Die Genossenschaft hat dem zugestimmt, allerdings wird der Vertrags neu aufgesetzt werden müssen und daher erneut ein Wohnberechtigungsschein notwendig so die Genossenschaft - nach der Beantragung, nun die Antwort vom Amt, die Wohnung sei für 2 personen (Mutter und Tochter) zu groß - sie dürfe max 70qm betragen. Verliert meine tochter nun ihr trautes Heim sowie freunde und soziales Umfeld aufgrund von 1,9qm? Oder besteht da hoffnung auf Kulanz? Das skurrile an der Sache ist ja, würde ich in der Wohnung bleiben, und sie beide ausziehen, wäre alles kein Problem, weil der Vertrag weiter über mich laufen würde, und ich könnte allein in den 71,9qm wohnen... das macht doch alles keinen Sinn. Ich stehe nun in der Zwickmühle Angst zu haben meine Zusage für eine neue Wohnung zu unterschreiben (wonach ich in Hamburg laaaaange suchen musste), weil nicht klar ist ob meine Familie weiterhin in ihrer Wohnung bleiben kann - und tue ich es nicht, verliere ich die Option auf die neue Bleibe. Freue mich über jede Hilfe und Ratschläge!

Familie, Recht, Wohnberechtigungsschein

WBS - Werd ich jetzt verklagt, wegen einem Missverständnis?

Ich habe gerade total Angst, dass ich was falsch gemacht habe und jetzt ne Klage wegen Betrug auf mich zukommt, weil ich was falsch verstanden habe. :( Hilfe!!! Es ist so:

Ich bin bald Azubi und such ne Wohnung. Ich habe eine Wohnung in einer Genossenschaft gefunden, allerdings braucht man dafür einen WBS. Soweit ich weiß, bekommt man den, wenn man ein Jahreseinkommen von unter ~18.000€ im Jahr hat. Ich verdiene in der Ausbildung ca. 650€ netto + Kindergeld, welches ja nicht angerechnet werden darf. Ich war bei der Behörde, um diesen Antrag auszufüllen. Allerdings wurde ich da auch gefragt, ob ich irgendwie Sparanlagen oder so habe. Da war ich kurz irritiert, weil ich nicht wusste, dass das angerechnet wird? Zählt das zu Einkommen? Weil es ist so: Mein Vater hatte über Jahre hinweg jeweils einen kleinen Betrag von dem monatlichen Kindergeld gesammelt, damit ich das für den Umzug zur Verfügung habe. Weil ohne könnte ich gar nicht umziehen. Man muss ja Kaution bezahlen, Miete, NK usw. Und vieles von dem Geld ist dann auch dafür bald weg. Mein Vater hat nicht das Geld, um für all das von seinem Einkommen monatlich aufzukommen und der Umzug ist notwendig für die Ausbildung. Dann habe ich dort bei der Behörde gefragt, ob sie mein Geld auf dem Konto meinen (dort ist jenes Geld drauf) und es hieß nein, nur irgendwie Sparanlagen, welches verzinst wird? Wird Geld auf dem normalen Konto verzinst? Ich habe dann nein gesagt...

War das jetzt falsch? :( Mir geht es um Gottes Willen nicht darum, zu betrügen... :l Falls das jetzt falsch war, habe ich die Frau echt missverstanden... Habe gerade nur große Angst, dass dann ne Klage kommt, weil ich falsche Angaben gemacht habe. ;(

Wohnung, Miete, Ausbildung, Einkommen, Vermögen, wbs, Wohnberechtigungsschein