Wohnberechtigungsschein, Unterhaltserklärung, kein Einkommen

Hallo, ich würde freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Ich bin 26 wohne noch bei meinen Eltern (kostenlos) und hatte im vergangen Jahr kein Einkommen, da ich mein Abitur im Fernstudium nachhole und mich für das letzte Jahr vollkommen darauf konzentrieren wollte.

Nun würde ich gerne ausziehen, und für das kleine günstige Appartment das ich beziehen könnte, bräuchte ich ein Wohnberechtigungsschein.

Es wird ein Einkommensnachweis vom Arbeitgeber sowie die Einkommenssteuerbescheinigung des letzten Jahres gefordert, doch leider hatte (und habe) ich ja kein Einkommen, und kann deshalb auch nicht beweisen dass ich nichts und schon gar nicht zu viel verdient habe.

Meine Eltern haben mir im vergangen Jahr den Beitrag für die Krankenkasse überwiesen, das waren die einzigen Eingänge auf meinem Konto.

Wenn ich umziehe, würden sie mir, so lange ich noch kein eigenes Geld verdiene, ca. 400 Euro im Monat Unterhalt überweisen, allerdings habe ich ja auch darüber im Moment noch keinen Nachweis (Unterhaltserklärung?), da ich das Geld erst bekommen würde, wenn ich einen eigenen Haushalt habe.

Nun kann ich dem Wohnberechtigungsschein-Antrag eigentlich überhaupt nichts beifügen, sieht das nicht unglaubwürdig aus?

(Ich komme übrigens aus Rheinland-Pfalz)

Kann mir jemand weiterhelfen?

Ich wäre wirklich sehr dankbar,

lieben Gruß, Barbara

wbs, Wohnberechtigungsschein
WBS - Werd ich jetzt verklagt, wegen einem Missverständnis?

Ich habe gerade total Angst, dass ich was falsch gemacht habe und jetzt ne Klage wegen Betrug auf mich zukommt, weil ich was falsch verstanden habe. :( Hilfe!!! Es ist so:

Ich bin bald Azubi und such ne Wohnung. Ich habe eine Wohnung in einer Genossenschaft gefunden, allerdings braucht man dafür einen WBS. Soweit ich weiß, bekommt man den, wenn man ein Jahreseinkommen von unter ~18.000€ im Jahr hat. Ich verdiene in der Ausbildung ca. 650€ netto + Kindergeld, welches ja nicht angerechnet werden darf. Ich war bei der Behörde, um diesen Antrag auszufüllen. Allerdings wurde ich da auch gefragt, ob ich irgendwie Sparanlagen oder so habe. Da war ich kurz irritiert, weil ich nicht wusste, dass das angerechnet wird? Zählt das zu Einkommen? Weil es ist so: Mein Vater hatte über Jahre hinweg jeweils einen kleinen Betrag von dem monatlichen Kindergeld gesammelt, damit ich das für den Umzug zur Verfügung habe. Weil ohne könnte ich gar nicht umziehen. Man muss ja Kaution bezahlen, Miete, NK usw. Und vieles von dem Geld ist dann auch dafür bald weg. Mein Vater hat nicht das Geld, um für all das von seinem Einkommen monatlich aufzukommen und der Umzug ist notwendig für die Ausbildung. Dann habe ich dort bei der Behörde gefragt, ob sie mein Geld auf dem Konto meinen (dort ist jenes Geld drauf) und es hieß nein, nur irgendwie Sparanlagen, welches verzinst wird? Wird Geld auf dem normalen Konto verzinst? Ich habe dann nein gesagt...

War das jetzt falsch? :( Mir geht es um Gottes Willen nicht darum, zu betrügen... :l Falls das jetzt falsch war, habe ich die Frau echt missverstanden... Habe gerade nur große Angst, dass dann ne Klage kommt, weil ich falsche Angaben gemacht habe. ;(

Wohnung, Miete, Ausbildung, Einkommen, Vermögen, wbs, Wohnberechtigungsschein
Hilfe! Wir brauchen einen Dringlichkeitsschein!

Hallo liebe Community,

wir sind eine 3-köpfige junge Familie (Frau, 23 / Mann, 23 / Sohn, 6 Monate). Zur zeit leben wir im Elternhaus der Frau, wo es aber diverse Probleme gibt. Die Frau wurde auch zwischenzeitlich mit Hilfe des Jugendamtes im Alter von 18 Jahren von Zuhause rausgeholt. Seit ein paar Monaten suchen wir nun schon im Raum Hamburgs eine eigene Wohnung für uns 3. Einen Wohnberechtigungsschein haben wir schon erworben und sind nun dabei nach einer Lösung für einen Dringlichkeitsschein zu suchen. Der Vater der Frau ist seit 7 Jahren schwer erkrankt und seitdem leidet seine Hygiene- und Familienbewusstsein sehr darunter. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen uns und den Eltern. Die Polizei war auch schon einmal im Haus. Nun meinte die Frau beim Bezirksamt das wir hier genug Platz haben (4 1/2 Zimmer mit 99 qm) und uns daher kein Dringlichkeitsschein zu steht. Es ist aber so das wir in Wirklichkeit nur 1 1/2 Zimmer mit 21 qm zur Verfügung haben und der Rest des Hauses, aufgrund des Messiverhaltens des Vaters der Frau unbewohnbar ist. Wir vermuten auch, dass sich im Keller, im Bad und auf dem Dachboden schon Schimmel gebildet hat. Leider darf der Bauverein, aber nur ins Haus kommen, wenn der Hauptmieter (Vater der Frau) das genehmigt, was er leider nicht tut. Bitte helft uns! Wir müssen hier schnellstens raus, bevor unser Sohn noch darunter leidet!!

wohnen, Hamburg, Umzug, Wohnberechtigungsschein, Wohnungssuche, Dringlichkeitsschein
Kulanz bei Wohnberechtigungsschein?

Sie

Hallo, wir haben als junge dreiköpfige Familie (neugeborene Tochter) 2016 über eine Baugenossenschaft eine Wohnung bezogen (mit paragraph 5 schein). Die wohnung hat 71,9qm. Nach gut 5 Jahren möchten wir wieder in getrennten Wohnungen wohnen, sind aber beide weiterhin für unsere tochter da und haben ein gutes, freundschaftliches Verhältnis zu einander. Der Mietvertrag lief bisher über mich, und soll nun auf meine Freundin umgeschrieben werden. Die Genossenschaft hat dem zugestimmt, allerdings wird der Vertrags neu aufgesetzt werden müssen und daher erneut ein Wohnberechtigungsschein notwendig so die Genossenschaft - nach der Beantragung, nun die Antwort vom Amt, die Wohnung sei für 2 personen (Mutter und Tochter) zu groß - sie dürfe max 70qm betragen. Verliert meine tochter nun ihr trautes Heim sowie freunde und soziales Umfeld aufgrund von 1,9qm? Oder besteht da hoffnung auf Kulanz? Das skurrile an der Sache ist ja, würde ich in der Wohnung bleiben, und sie beide ausziehen, wäre alles kein Problem, weil der Vertrag weiter über mich laufen würde, und ich könnte allein in den 71,9qm wohnen... das macht doch alles keinen Sinn. Ich stehe nun in der Zwickmühle Angst zu haben meine Zusage für eine neue Wohnung zu unterschreiben (wonach ich in Hamburg laaaaange suchen musste), weil nicht klar ist ob meine Familie weiterhin in ihrer Wohnung bleiben kann - und tue ich es nicht, verliere ich die Option auf die neue Bleibe. Freue mich über jede Hilfe und Ratschläge!

Familie, Recht, Wohnberechtigungsschein