Einzug einer neuen Person in sozial Wohnung?

1 Antwort

Du brauchst keinen Wohnberechtigungsschein mehr, denn du hast die Wohnung ja bereits gemietet.

Wenn jemand bei dir einzieht, musst du das aber trotzdem der Wohnungsgesellschaft melden, damit die Nebenkosten angepasst werden.