Einzug einer neuen Person in sozial Wohnung?
Guten Abend verehrte Fragende
Ich würde euer Schwarmwissen benötigen. Es geht nämlich wie erwähnt darum das meine jetziger Mitbewohner auszieht und ein neuer einziehen soll. Ich habe zurzeit Sorge das sich die Wohngesellschaft quer stellen kann. Nämlich mein noch jetziger Mitbewohner und ich müssten für eine Sozialwohnung den Wohnberechtigungsschein beantragen den wir auch bekommen haben da er Student ist und ich damals Arbeitslos. Jetzt arbeite ich aber wieder. Meine Sorge ist jetzt die das ich mit meinem künftigen Mitbewohner keinen Wohnberechtigungsschein bekommen werde da ich ja wieder arbeite.
Was meint ihr dazu?
Muss ich überhaupt nochmal einen WBS beantragen?
Sind meine Sorgen berechtigt und ich darf mir eine neue Wohnung suchen?
1 Antwort
Du brauchst keinen Wohnberechtigungsschein mehr, denn du hast die Wohnung ja bereits gemietet.
Wenn jemand bei dir einzieht, musst du das aber trotzdem der Wohnungsgesellschaft melden, damit die Nebenkosten angepasst werden.