Wbs Köln jemand Erfahrung?

1 Antwort

Ich fang mal so an - da ein WBS nur für Wohnungen erforderlich ist, hinter denen ein Wohnungsförderungsprogramm steckt (Stichwort Sozialwohnung), gibt es den WBS für öffentlich geförderte Wohnungen. Mit der Föderalismusreform 2007 wurden diese Förderprogramme und Bestimmungen auf die einzelnen Bundesländer übertragen. Jedes Bundesland, also auch NRW oder R-Pf., legt seine eigenen Bestimmungen zur Förderung vor. Nach der Logik bedeutet das für mich, dass du auch im jeweiligen Bundesland den Antrag stellen musst. 

Im Wohnraumraumförderungsgesetz steht unter §27 (Abs. 4): 

(4) In dem Wohnberechtigungsschein ist die für den Wohnungssuchenden und seine Haushaltsangehörigen nach den Bestimmungen des Landes maßgebliche Wohnungsgröße nach der Raumzahl oder nach der Wohnfläche
anzugeben. [...]

Also wenn du mich fragst - der WBS muss da beantragt werden, wo du leben willst.