Wie geht es weiter wenn man mit Wohnberechtigungsschein eine Wohnung gefunden hat?

1 Antwort

Mit dem Schein hat das nicht viel zu tun.

Du meinst sicher das Jobcenter, mit der angesprochenen Mietübernahme ?

Solltet ihr die Wohnung bekommen, dann müsst ihr zuerst zum Jobcenter und euch die Übernahme der Wohnkosten bestätigen lassen, bevor ihr dann den Mietvertrag unterschreiben könntet.

Wäre die Miete nach den Verordnungen des SGB - ll nicht angemessen, dann würde es im Regelfall vom Jobcenter auch keine Zusicherung für die Kostenübernahme geben.