Wie geht es weiter wenn man mit Wohnberechtigungsschein eine Wohnung gefunden hat?
Hi, mein Mann und ich sind schon seit längerem auf der Suche nach einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein und haben heute einen Besichtigungstermin, der uns beiden große Hoffnung macht.
So weit haben wir bis jetzt gar nicht gedacht und haben uns daher auch noch keine gedanken darüber gemacht, wie es dann weiter gehen würde, sobald wir eine Zusage für die Wohnung hätten.
Soviel ich weiß, reicht man dann das Wohnungsangebot bei der Agentur für arbeit ein(?) und die zahlt dann die Miete. Es ist ein WBS gemäß §5.
Eine weitere Frage: wenn die Miete die "wbs-miet-grenze" übersteigt, kann man das dann quasi einfach selbst dazu zahlen? oder geht das nicht?
1 Antwort
Mit dem Schein hat das nicht viel zu tun.
Du meinst sicher das Jobcenter, mit der angesprochenen Mietübernahme ?
Solltet ihr die Wohnung bekommen, dann müsst ihr zuerst zum Jobcenter und euch die Übernahme der Wohnkosten bestätigen lassen, bevor ihr dann den Mietvertrag unterschreiben könntet.
Wäre die Miete nach den Verordnungen des SGB - ll nicht angemessen, dann würde es im Regelfall vom Jobcenter auch keine Zusicherung für die Kostenübernahme geben.