WG und Mietpreisbremse?

Guten Morgen Schwarmintelligenz,

hab heute gleich in der Früh zwei Fragen zum Thema Mietrecht, splitte sie aber auf, weil die Themen unterschiedlich sind - wenn aber ein Crack hier ist, mag er bitte auch die andere Frage anschauen, dankeschön :-)

Zur Frage 1:

Ich hab jetzt in einigen Berichten gelesen, dass die Mietpreisbremse dadurch ausgehebelt wird, dass die Wohnung einfach zur WG erklärt wird. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird zur Berechnung der Mietpreisbremse nicht die tatsächlich vermietete Fläche, sondern die ganze Wohnung herangezogen.

Fiktives Beispiel:

Eine Wohnung mit Küche, Bad, Wohnzimmer und 3 Schlafzimmer (jeder Raum hat praktischerweise 10m²^^) wird als WG für 3 Leute vermietet. Der Mietpreis liegt ebenfalls bei rechenfreundlichen 10€/m²

Aus meinem Verständnis zur Sozialadäquanz würde ich sagen, dass der Mieter sein Zimmer - 10 qm und jeweils ein Drittel von Küche, Bad und Wohnzimmer "anmietet", also 20qm, womit die Maximalmiete bei 200€ liegen wüde.

Irgendwie nachvollziehen könnte ich noch, wenn vom Gesetzesgeber keine Aufsplittung der Gemeinschaftsräume erfolgt, also der Mieter für seinen Raum und alle Gemeinschaftsräume voll zur Zahlung verpflichtet werden kann, also 4 Räume, entspricht 40qm sind max 400€.

Aber wenn ich das richtig verstanden habe wird für die Mietpreisgrenze JEDER Raum voll gerechnet, also auch die Räume, die ja definitiv nicht vom Mieter bewohnt werden, da dort ja zwei andere WG Mitbewohner wohnen. In dem Fall wären das dann 6 Räume, 60qm 600€ im Monat. Und das von jedem?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber so eine Lücke nicht erkannt hat bzw. noch nicht geschlossen hat... daher geh ich mal davon aus, dass ich es falsch verstanden habe und die 2. Alternative die richtige ist - was ich immer noch bedenklich finde.

Kann einer von euch meine Vermutung bestätigen? Oder kennt jemand schon Urteile zu der Thematik? Ich hab leider wie gesagt nur Artikel gefunden, dass immer mehr Vermieter WGs vermieten anstatt die komplette Wohneinheit an eine Partei, um die Mietpreisbremse zu umgehen, aber ich finde nirgends einen rechtlichen Ansatz für die Thematik.

Herzlichen Dank und ich wünsche einen guten Tag!

LG
Dommie

Miete, Recht, Mietrecht, Wohngemeinschaft, Mietpreisbremse
Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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