Darf meine Mutter!EIGENES! Eigentum wegnehmen?

Hallo.

Ich habe ein kleines Problem und zwar glaube ich erstmal, dass meine Mutter an einer Bipolaren Störung leidet. (das soll jetzt aber nicht Thema sein).

Nachdem ich von der Schule suspendiert worden bin, hatten wir ein Gespräch zusammen mit meinem Bruder.

Wie üblich bei meiner Mutter läuft alles darauf hinaus, dass sie mir wieder alles wegnehmen möchte was mich glücklich macht bzw. wo ich die meiste "Bindung" zu habe. Das ganze hat aber rein gar nichts mit dem Kontext zu tun und ist rein aus Erzieherischer Sicht totaler Schwachsinn.

Ich bin 16 Jahre alt und besitze seit den Sommerferien meinen A1 Führerschein und mein EIGENES Motorrad. Ich habe das Motorrad von MEINEM eigenen ERARBEITETEM (also kein Taschengeld) Geld gekauft und ich bin auch der einzige, welcher im Kaufvertrag genannt ist. Den Führerschein habe ich auch komplett alleine gezahlt.

Das Motorrad ist über meine Mutter angemeldet und versichert (Versicherung bezahle ich selber), da ich sonst zusätzlich eine Einverständniserklärung meines Vaters benötigt hätte um das Motorrad komplett auf meinen Namen anmelden zu lassen.

Also nun will mir meine Mutter wieder mein Motorrad "wegnehmen", bzw. verbietet mir mit meinem Motorrad zu fahren, indem Sie es mit ihrem Fahrradschloss anschließt. Zudem will sie mir auch noch meinen EIGENEN, und wie auch mein Motorrad, SELBST BEZAHLTEN PC wegnehmen, was ich aber BIS JETZT noch verhindern konnte.

Da die genannten Sachen ja zu 100% MEIN alleiniges Eigentum sind möchte ich nun fragen, ob ich das Recht dazu habe, sie deswegen anzuzeigen und das Fahrradschloss von meinem Motorrad zu entfernen. Nehmen wir mal an, sie würde das ganze als eine "Erzieherische Maßnahme" ansehen, müsste doch rechtlich gesehen ein genauer Grund (inkl. Zusammenhang zur "erzieherischen Maßnahme") vorliegen. Dies tut es aber nicht. Was hat eine Suspendierung aus der Schule mit meinem Motorrad oder PC zu tun? Der Grund weshalb ich suspendiert worden bin, hat auch nicht im geringsten etwas damit zu tun.

Ich habe mich schon mal darüber informiert, und theoretisch dürfte ich das Schloss eines "fremden" an meinem Motorrad entfernen.

Ich weiß echt nicht weiter und möchte mich nicht immer wieder und weider von meiner Mutter kleinmachen lassen und sie damit durchkommen lassen, da mir das ganze auf die Nerven geht und ich einfach im Alltag dadurch nur noch Probleme habe. Dieser ganze dauerhafte Stress und das ständige gemeckere von meiner Mutter geht mir soo dermaßen auf den S-ck, dass es schon extrem an meiner Psyche zieht. Es vergeht echt kein einziger Tag (und das ist nicht übertrieben), an dem Sie irgendwas sucht um mich vollzumeckern und beschwert sich dann auch noch zu unrecht, wieso ICH IMMER schlechte Laune verbreite.

Ich hoffe echt auf Hilfe und freue mich über jede Antwort. LG

Mutter, Erziehung, Recht, Eltern, Eigentum, Eigentumsrecht
Sichtschutz um Garten (Sondernutzungsrecht) erlaubt?

Hallo,

wir planen den kauf einer ETW im EG eines 14Parteien-Hauses, welches zu einem Projekt mit 12 Gebäuden (10x14ETWs, 2xHäuser mit mehreren Mietwohnungen) gehört. Wir haben bereits verbindlich reserviert und eine reservierungskaution bezahlt, die futsch ist, sollte der Kauf von unserer Seite aus platzen.

Nun habe ich beim Lesen des personalisierten KVEs und vor allem der Dienstbarkeitsurkunde bemerkt, dass direkt an unseren Garten, für den wir ein alleiniges Sondernutzungsrecht haben (umgibt unsere Wohnung und Terrasse direkt), ein Kinderspielplatz grenzt. Die beiden Flächen berühren sich lt. Freiflächenplan über eine Länge von ca. 4 Metern. Es befindet sich kein Weg o. Ä. dazwischen. Aus Vorgesprächen weiß ich, dass unser Garten voraussichtlich mit einer kleinen Hecke abgegrenzt werden soll, mehr nicht. Der Spielplatz wurde uns "verschwiegen".

Nun haben wir - auch aufgrund von Erfahrungen aus unserer aktuellen Mietwohnung - verschiedene Sorgen (Grill/Pflanzen etc. können beschädigt werden und ein Schuldiger ist quasi nicht auszumachen / Kinder klettern über die Hecke um den Ball zu holen und stehen in unserem Garten / Eltern oder auch Teenies die sich Abends dort "herumtreiben" werfen Zigarettenstummel in den garten / etc.), weshalb wir gerne einen Sichtschutzzaun aus satiniertem (blickdichtem) Glas errichten möchten.

In der Gemeinschaftsordnung heißt es jedoch:

Die Einfriedung der Gartenflächen ist im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes der gesamten Wohnanlage stets in der Weise vorzunehmen, wie sie bei der erstmaligen Errichtung der Wohnanlage angelegt wurde. Ihre Höhe darf 200 cm nicht überschreiten. § 4 Ziffer 6 gilt sinngemäß. Eine Errichtung von Wintergärten, Gartenhäusern o.ä. sowie das Aufstellen von Zelten o.ä. ist nicht zulässig.

Wir sind nun verunsichert. Ein Sichtschutz bis 200cm würde uns völlig ausreichen, nur wenn wir - wie im Vorsatz genannt - uns an die erstmalige Errichtung halten müssen, dürfen wir dann nur eine Hecke pflanzen wie sie vom Bauträger/Verkäufer angelegt wird? Außerdem haben wir Sorge, dass die Verwaltung (wird erst Ende 2019 bestimmt, Fertigstellung+Übergabe ist Ende 2020) entscheiden könnte so ein Glaszaun "passt nicht zum optischen Erscheinungsbild der gesamten Wohnanlage". Ein anderer Zaun kommt für uns zwecks Lichtdurchlässigkeit nicht in Frage, leider und wir möchten nicht den KV unterzeichnen und dann vor dem Problem stehen keinen Zaun bauen zu dürfen...

Wer kann zwei Mitte Zwanzigjährigen helfen, die keine Erfahrung haben?

Vielen lieben Dank im Voraus!!!

Garten, Recht, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Sichtschutz, Sondernutzungsrecht
Müssen wir der Räumung eines Dauercampingplatzes (inzw. fristgerecht gekündigt) mit verschenktem Wowa u. Zubehör dem Platzinhaber vertragl. zustimmen?

Hallo, wir haben ein großes Problem: Jahrelang waren wir Dauermieter eines Campingplatzes. Der Platz wurde von uns inzwischen fristgerecht gekündigt, der Wohnwagen mit sämtlichem Zubehör ( hochwertigem winterfestem Vorzelt usw.) vertraglich!!! verschenkt. Der neue Eigentümer der Schenkung bekam vom Campingplatz-Inhaber einen Dauermietvertrag zugesandt (wurde also akzeptiert!), die dieser jedoch nicht unterschrieben, sondern stattdessen seine Schenkung an einen Dritten verkauft hat. Grund waren heftige Streitigkeiten zwischen dem Campingplatz-Manager und dem Beschenkten. Wir wurden seit des Schenkungsvertrages schikaniert und alle gegeneinander ausgespielt: 1.wir als Noch-Mieter 2.der Beschenkte und 3.der neue Käufer/ Eigentümer des WOWA mit Zubehör.

Der Käufer möchte nämlich AUCH NICHT Dauermieter werden, sondern die Parzelle im nächsten Monat selbst abräumen. Wir haben eine ordnungsgemäße übliche Platz-Räumung untereinander vertraglich zugesichert. Doch der Campingplatz-Inhaber möchte dieses vermutlich verhindern und erkennt unsere Verträge (Schenkung, Kauf, Räumung) nicht an, (ja habe sie angeblich nie erhalten! trotz Post- und Mail-Zusendung!) und versucht Druck auf uns alle auszuüben, oder die Räumung zu verhindern. So werden dem Beschenkten Mails vom C.Pl.Inh., mit der Aufforderung: "von uns eine schriftl. Zustimmung der Platz-Räumung nach Vorstellung des C.PL.Managers einzuholen" verlangt. Aber direkt an UNS tritt der C.Platzinhaber mit dieser Forderung nicht heran!... übrigens wurde alles ordnungsgemäß bezahlt, es besteht keine offene Rechnung! Also warum verlangt der C.Inhaber über den Beschenkten mehrfach unsere vertraglich unterschriebene Räumungs-Zusage? Wir vermuten dass man die Räumung als nicht fachgerecht ausgeführt ansehen werden wird, um dann von uns weitere Räumungskosten abzukassieren zu können. So hatte man uns letzten Sommer, ohne unsere Einwilligung und Informierung! Kosten der "Platzpflege" von 45€ für 4 Std. in Rechnung gestellt, die wir gezwungen waren zu bezahlen! Wegen der bevormundenden Behandlung des C.Platzmanagers hatten im letzten Jahr sehr viele Dauercamper gekündigt. Von deren C.Platz-Räumungsunternehmern haben wir erfahren, dass diese in ganz Deutschland nicht so heftige Probleme und Vorschriften auferlegt bekommen hatten, wie auf diesem Campingplatz! Auf jeden Fall sind wir alle sehr wütend und verunsichert!!! Wie sollten wir uns wegen der angedachten Räumung,...die erst im nächsten Monat stattfinden darf... verhalten,... ohne uns bis dahin unser Vertrauen untereinander zerstören zu lassen... Welche Rechte haben wir in diesem Fall? Ist es rechtlich gleich zu sehen wie bei einer Mietwohnung? Darf ein Campingplatz-Inhaber so handeln. Wir haben alle keine Campingplatz-Verordnung bekommen und sind nun sehr misstrauisch geworden... vllt. existiert nicht mal eine Platzverordnung...

Für Eure hoffentlich zahlreichen Tipps und Ratschläge bedanken wir uns schon mal ganz herzlich im Voraus :o)

Recht, Mietrecht, Eigentumsrecht
Bedeutet lebenslanges Wohnrecht = die Erben nicht ans Erbe lassen muessen?

Unsere Mutter ist 2005 verstorben und hat ihrem damaligen Partner lebenslanges ,kostenloses Wohnrecht in unserem Elternhaus (in dem bis 1998 bzw. ca.2003 auch unsere verstorbenen Grosseltern wohnten) eingeraeumt. Wir haben damals manche kleinen Dinge herausgeholt, aber ansonsten alles dort gelassen. Das Verhaeltnis zwischen ihm und uns war noch nie gut und wir hatte nach einer Auseinandersetzung vor ca. 5 Jahren keinen Kontakt mehr. Nachdem ich in Kuerze nach zweijaehrigem Deutschland Aufenthalt zurueck ins Ausland ziehen werde ,wuerden meine Schwester und ich jetzt gerne schauen, welche Sentimentalitaeten fuer uns noch wichtig sind. Wir hatten mit der Person besprochen, dass wir vorbeikommen, hatten einen Termin ausgemacht und er hatte zugesagt. Letztendlich war er dann einfach nicht da und hat uns nur per Telefonanruf gesagt, dass er damit nicht einverstanden ist und wir nicht einfach nach neun Jahren kommen koennen. Wir haben ihm versucht zu erklaeren, dass wir ihm nicht die Moebel unter dem Hintern wegziehen wollen, haben ja selber eigene Wohnungen, aber das wir gerne schauen wollen, was wir gerne noch haetten, weil es Bedeutung fuer uns hat. Inwieweit haben wir das Recht nach neun Jahren unser Erbe herauszuholen, bzw. hat er das Recht uns nicht hereinzulassen und einfach darauf sitzen zu bleiben. Haben wir als Hauseigentuemer das Recht, nach dem rechten zu schauen? Seine Aussage war nur, dass wir damit warten muessten bis er "abnippelt" bzw. er koenne uns ja die gewollten Sachen auf die Strasse stellen.

Wohnrecht, Erbrecht, Eigentumsrecht
SD-Karte per Post in die USA verschickt, der Brief kam geöffnet ohne Karte an.

Guten Tag.

Meine ältere Schwester lebt seit einigen Jahren in San Francisco, hat dort zAber nicht wirklich tolles Internet. Ich wollte ihr ein paar Bilder 'aus der Heimat' per Post zukommen lassen, und habe zu diesem Zweck eine 8GB-SD Karte vollgepackt und per Brief an sie geschickt. (Die Daten sind jedenfalls viel zu viel um sie über Handy-Internet zu versenden).

Nun hat meine Schwester mich angeschrieben, der Brief kam zwar wie üblich an, trug jedoch einen Stempel der Behörden 'OPENED' und die beigelegte Karte ist weg.

Gibt es irgendeine Möglichkeit die Karte, die auch nach Amerikanischem recht nach wie vor mein Eigentum ist, wiederzubekommen? Wir wissen ja nichtmal wer die überhaupt 'konfisziert' (ich hätte fast 'gestohlen' geschrieben...) hat.

Ist es überhaupt legal das sie einbehalten wird wenn wirklich nur (!) Bilder darauf waren (Und auch keine kompromittierenden, Hunde, Katzen, Wellensittiche, Häuser, Landschaftsbilder, zumindest keine Fotos von irgendwelchen Sehenswürdigkeiten oder sonst was, was irgendwie auch nur annähernd verdächtig aussehen könnte)?

Wieso wird das überhaupt gemacht und wenn es eine Möglichkeit gibt, diese zurückzubekommen lohnt sich das oder kostet es mich im Endeffekt mehr als eine neue Karte zu kaufen?

Und gibt es Möglichkeiten, sowas in Zukunft zu vermeiden (abgesehen davon einfach nichts mehr zu schicken, das ist ja auch keine Alternative)?

Wenn mir jemand bei einer, oder aller dieser Fragen weiterhelfen könnte wäre es Super.

Brief, USA, Eigentumsrecht
Unser Hausdach wird bei DHH Nachbarbau durch Fa. Fingerhaus trotz Ablehnung verändert?

Hallo,

wir bewohnen eine Doppelhaushälfte, die wir vor 9 Jahren gebaut haben, mit einem hohen Anspruch an Architektur und Qualität. Das haben wir uns viel kosten lassen, weil es uns sehr wichtig ist. Wir haben uns damals an die Gegebenheiten anpassen müssen, da die andere DHH stehen blieb und wir aufwendig anbauen mussten.

Nun wurde die andere DHH (die des Nachbarn) von einer Fertighausfirma (Fingerhaus) neu gebaut. Schon während des Baus gab es immer wieder Auseinandersetzungen, da die Fa. Fingerhaus sich nicht um unser Haus kümmerte, sondern nur um den Neubau. Nach vielen Aufforderungen fand nun ein Gespräch mit der Fa. Fingerhaus statt, um den Übergang der Dächer usw. zu klären. Wir haben dort explizit, unter Zeugen besprochen, dass wir nicht möchten, dass unser Dachplatten geschnitten werden, da dann die komplette Hausabschlusslinie verspringt. Das sieht für jeden mit etwas Anspruch unmöglich aus. Nun wurden entgegen der Absprache ein Blech auf unser Dach gesetzt, unsere Dachziegel auf unserem Haus halbiert und provisorisch fixiert. Wir haben die Fa. darauf aufmerksam gemacht, dass wir das nicht akzeptieren und bekamen als Antwort, dass die Fa. Fingerhaus daran nichts mehr ändern wird (technisch ist das ohne weiteres lösbar, jetzt natürlich mit mehr Aufwand als zuvor). 

Müssen wir akzeptieren, dass unser Eigentum (Dachziegel) zerstört wird und auf unserem Haus eine bauliche Veränderung stattfindet, die wir nicht möchten und damit das uns wichtige optische Erscheinungsbild auf unserem Dach zerstört wird? Was können wir dagegen tun?

Hat jemand eine Idee was man da tun kann?

Danke!!

Recht, Eigentumsrecht, Nachbarschaft
Rechtslage bei Tickets wo es einen 'Hauptkäufer' gibt?

Hey Leute,

Eine ehemalige Freundin hatte für uns beide Tickets für ein Konzert besorgt. Der Einlass dieses Konzertes wird so gehandhabt, dass es einen Hauptkäufer gibt, dieser hat mehrere Tickets gekauft. Alle Personen die mit kommen möchten, müssen jedoch mit dem Hauptkäufer anstehen und rein gehen. Es gibt auch keine physischen Tickets, das ist alles online (Ja ich bin mir sicher, dass es echte Tickets sind, die wurden bei Eventim oder ähnliches gekauft).

Jedoch haben wir uns verstritten und ich möchte nun nicht mehr mit gehen. Ich wäre sowieso nur ihr zu liebe mit gekommen, mich interessiert das Konzert eher wenig... Somit zu meiner Frage, kann ich das Geld von ihr zurück verlangen? Bis zum Konzert sind es noch einige Monate hin und die beiden Tickets sind auf ihren Namen personalisiert. Ich frage mich nur wie da die genaue rechtslage aussieht, falls sie es mir böse nimmt. Habe ich indirekt einen Kaufvertrag abgeschlossen als ich gesagt habe, dass ich mit komme? Das Geld habe ich ihr auch schon gegeben. Das Ticket gehört aber ja nicht mir, steht somit unter ihrem Namen in ihrem Eigentum, habe ich also rechtlich einen Anspruch darauf mein Geld zurück zu bekommen?

Ich möchte natürlich ungern, dass es im Endeffekt zu so einem großen Akt wird, aber möchte nur im voraus die Sicherheit haben.

Vielen Dank für eure Antworten!

Musik, Karten, Event, Recht, Eigentumsrecht, Konzertkarten, Konzerttickets, Rechtslage, Rückgabe, Ticket, Tour, Tickets kaufen, Eventim, Ticketmaster
Haus/Wohnungskauf - Straße nicht voll erschlossen - Absicherung gegen spätere Erschließungskosten?

Moin!
Also es sieht so aus: Meine Freundin und ich wollen uns demnächst eine Eigentumswohnung kaufen und haben auch schon ein Objekt in Aussicht. Es ist eine Neubauwohnung und die komplette Erschließung der Wohnung ist bereits im Kaufpreis mit enthalten.

Allerdings hat mein Stiefvater nun von einem Fall erzählt, dass die Eigentümer von Immobilien in einer anderen Straße für die Erschließung der Straße aufkommen mussten, was die Eigentümer teilweise echt in den Ruin getrieben hat.

Ich habe also mit dem Amt für Straße und Verkehr Kontakt aufgenommen und nachgefragt wie es mit der Erschließung der Straße aussieht, in der unser Wunschobjekt liegt, woraufhin ich folgende Antwort bekam:

die Straße An Smidts Park wurde im Jahr 1965 teilweise erschlossen. Eine Abrechnung für den nördlichen Gehweg erfolgte im Jahr 1969. Das heißt, dass hier lediglich eine Teilabrechnung erfolgte. Der geforderte Erschließungsbeitrag wurde durch den damaligen Eigentümer gezahlt. 
Eine erste endgültige Erschließung erfolgte demnach nicht. Eine Aussage ob und wann eine erste endgültige Erschließung erfolgen wird, kann nicht hier getätigt werden. 
Sollten Sie eine Anliegerbescheinigung benötigen, kann Ihnen diese gegen eine Gebühr von 40,00 € ausgestellt werden. Diese Anliegerbescheinigung hat zum Inhalt, dass derzeit keine Beiträge zu zahlen sind.

Das heißt doch, dass wenn die Straße zum Beispiel aber in X Jahren voll erschlossen werden soll, Kosten auf uns zukommen werden, oder? Gibt es eine Möglichkeit sich wirklich gegen die Kosten absichern zu können oder muss man jetzt praktisch mit dem Risiko kaufen, dass sich in X Jahren die Behörden an uns wenden und wir für die Erschließung der Straße aufkommen müssen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Recht, Eigentum, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Straße, Erschließung, Erschließungskosten, Wirtschaft und Finanzen
Nachbar droht mich abzuschleppen. Wie reagiere Ich richtig?

Hallo zusammen. Ich habe seit einiger Zeit Probleme mit einem Nachbarn aus dem Nebenhaus. Das Wohnhaus B bietet ebenfalls Garagen, welche man mieten kann. Die Garagen befinden sich in einer Sackgasse (zwischen unserem Wohnhaus A und dem des Nachbarn), bei der ich nicht sicher bin ob die Fläche auch als Privatgrundstück zählt oder nur die Garagen. Da vor unserem Hause oft alle Parkplätze zu meiner Heimkehr belegt sind parke ich und auch manch andere Nachbarn gelegentlich neben einer Garage (natürlich so das niemand gehindert wird).

Eines Tages wurde ich von einer Nachbarin aus Wh B angesprochen, die mich darüber informierte, dass wohl deren Vermieterin nicht sehr erfreut war das ich dort parke und mich wohl ein Brief erwarten würde. Nun ist fast ein Jahr vergangen und noch immer kam kein Brief an.
Auch hat die Nachbarin mich nicht mehr darauf angesprochen. Doch nun beginnt ein Nachbar sich mit gegenüber zu äußern und droht mich abzuschleppen. Auch sein Sohn fängt seit heute an mich zu beleidigen.
Laut ihm ist es unfair das wir uns einfach hier hinstellen während Sie für die Garagen zahlen. Auch erwähnt er das er gehindert wird, obwohl ein Lkw sogar durchfahren könnte. Neben der Garage hängt zudem ein Abschleppschild, jedoch habe ich von Nachbarn aus meinem Hause gehört, dass es einfach jemand zum Abschrecken befestigt hat. Auch habe Ich mehrmals erwähnt die Polizei einfach zu rufen, welche mich einfach zum umpacken auffordern könnten. Auch dies wollen die aus irgendeinem Grund nicht. Nun weiß ich nicht wie ich reagieren soll? Es steht nirgendwo angedeutet, dass es sich um ein Privatgelände handelt oder zählt der Besitz von Garagen als Privat Fläche?

Meine Fragen sind hier:

  1. kann der Nachbar mich einfach so abschleppen, Ohne vorheriger Warnung der Vermieterin/Eigentümerin des Hauses?
  2. Ist das Abschleppen an Freitagen möglich?
  3. Was kann ich tun? Ich habe überlegt zur Wache mit einer Skizze zu gehen um Auskunft über die Fläche zu bekommen. Allerdings habe ich Angst das die Polizei mir gleichzeitig mit einem Strafzettel kommen.

ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw Ratschläge geben.

Abschleppdienst, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Vermieter, Eigentumsrecht, Nachbarn, parken, Privatgrundstück
WEG-Reform 2020: Treppe zur privaten Terrasse bei fehlenden Stimmen abbauen?

Eine Frage aus aktuellem Anlass, über dessen Antwort wir uns sehr freuen würden, da hier jeder etwas anderes behauptet.

Wir sind Besitzer einer Eigentumswohnung innerhalb eines Hauses mit 5 weiteren Eigentümern (also insgesamt 6 Eigentümer).

Beim Kauf der Wohnung (Untergeschoss mit Terrasse) wurde uns von den ehemaligen Eigentümern gesagt, dass der an unserer Terrasse angrenzende Bereich einem Sondernutzungsrecht unterliegt und von uns beliebig genutzt werden kann. Direkt nach diesem Bereich (ca 2-3 Meter groß) kommt unser privater PKW Stellplatz.

Da wir diesen Bereich als Zugang zu unserer privaten Terrasse nutzen (nachdem wir beispielsweise unser Auto am besagten Stellplatz geparkt haben), haben wir uns entschieden eine Treppe (3 Stufen) von diesem Bereich zu unserer Terrasse anzubringen. Der Bereich wird ausschließlich nur von uns genutzt und auch gepflegt.

Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass dieser Bereich zum Gemeinschaftseigentum gehört (es war vor vielen Jahren mein ein Mini-Spielplatz da). Einer der anderen Eigentümer hat sich darüber anscheinend bei der Hausverwaltung beschwert, welche jetzt fordert, dass wir die Treppe wieder entfernen. Es hieß, dass wir die Treppe behalten dürfen, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung dafür geben. Laut der Gesetzesänderung ist dafür aber nur die einfache Mehrheit nötig.

Wir haben die anderen Eigentümer angeschrieben und haben ingesamt (inklusive unserer Stimme) 4 Stimmen von insgesamt 6 Eigentümern. Nur einer stellt sich quer und beschwert sich weiterhin bei der Verwaltung (er ist wohl bekannt dafür, dass er sich über alles beschwert). 

Wir hätten zwar aktuell die einfache Mehrheit an Stimmen, der Hausverwalter meint aber, dass wir ALLE Stimmen brauchen. Wie sieht hier die Gesetzeslage aus?

Angeblich behauptet der eine einzige Eigentümer auch, dass die Treppe das Fenster seines Hobbyraumes abdeckt. Dies ist aber definitiv nicht der Fall. Die Treppe hat nur 3 Stufen und nimmt nicht mal 5% des Fensters ein (eigentlich gar nicht - siehe Bilder). Witzig ist, dass der Eigentümer nicht selbst in der Wohnung lebt sondern diese vermietet ist und der besagte Hobbyraum im Keller überhaupt nicht von der Mieterin genutzt wird. Und wenn die Tatsache stimmt, dass da früher mal ein Spielplatz war, hat dieser definitiv mehr eingenommen als unsere kleine Treppe.

Der Miteigentümer will sich einfach nur beschweren und stellt sich stur. Zumal gesagt werden muss, dass der besagte Bereich früher total verdreckt, voller Hundekot und auch sonst ungepflegt war und wir die komplette Pflege übernommen haben. Sieht jetzt total sauber und gepflegt aus. Also eher ein Vorteil für alle anderen Eigentümer.

Müssen wir die Treppe abbauen, wenn nicht alle Eigentümer ihre Zustimmung geben?

Freue mich über eine Aufklärung :)

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Recht, Gesetz, Eigentumsrecht, Eigentumswohnungen, Weg, Wohnungseigentumsgesetz
Baumfällung verhindern trotz Mehrheitsbeschluss? (etwas kompliziert)?

Hallo zusammen,

in der WEG in der wir leben steht eine große Kiefer die nun gefällt werden soll.

Obwohl sich das direkt betroffene Haus dagegen ausgesprochen hat.

Es gibt allerdings viele Alte Leute denen eh alles egal ist und dann noch so extrem rechthaberische Menschen die sich nur aus Schadenfreude daran ergötzen das der Baum gefällt wird.

Denen ist die Pflege des Hausflurs und wo die Schuhe stehen wichtiger als ein riesiger Baum der Schatten spendet und vielen Tieren ein zu Hause gibt.

Das Problem ist das der erste Wiederspruch wohl nicht fristgerecht gemacht wurde und der Beschluss wohl rechtskräftig ist allerdings hat die Hausverwaltung es trotzdem wieder zur Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt.

Als der TO Punkt zur Sprache kam regten sich die rechthaberischen fiesen Eigentümer auf Beschluss sei Beschluss man könne ja nicht immer über alles 3 mal Abstimmen. Dem Stimme ich nur zu wenn es um unwichtige Dinge wie eine Rasenkante geht aber hier geht es um einen Riesen großen Baum der eben auch wichtig ist und auch ein Kaufgrund für die Wohnung war da man uns das Park ähnliche Ambiente mit angepriesen hat. Ich finde das sehr wichtig einen solchen Baum zu erhalten zumal es die anderen Eigentümer nicht direkt betrifft denn Sie haben weder Arbeit noch Schaden durch den Baum im Gegenteil jeder muss für das Fällen zahlen und nur als Grund Gemeinschaftseigentum ist einfach nur Dumm da kommen dann Argumente wie der Baum ist nicht schön der Baum erfüllt keinen Zweck und weiteres so Geistreiches an Kommentaren.

Vielleicht kann mir jemand helfen jemanden zu finden der sich mit solchen Situationen auskennt oder Personen die eventuell beurteilen können ob der Baum eventuell geschützt werden kann zwecks Tiere Insekten die darin wohnen und oder leben.

Sollte der Baum natürlich irgendwie geschädigt sein und eh sterben dann sieht es anders aus aber das kann ich und meine Hausbewohner nicht beurteilen .

Ein Gutachter macht denke ich keinen Sinn so lange keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Vielleicht gibt es einfach jemanden der sich mit der Thematik befasst und auskennt der eventuell mit seiner Expertise helfen könnte.

ich bin für Hilfe Anregungen und Tipps dankbar.

Baum, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Naturschutz