Wer haftet im Schadensfall? Das Tierheim oder der Halter?
Bei einem Vertrag zur Tierüberlassung, bei dem erst nach Ablauf einer Frist das Tier zum Eigentum des neuen Halters wird (rechtlich ist es halt so, auch wenn ich Tiere nicht als Eigentum betrachte). Wer haftet im Schadensfall innerhalb dieser Frist? Das Tierheim oder der Halter?
3 Antworten
Der Halter.
Ich habe einen Tierheimhund. ALLE Kosten, die ab der Übergabe entstehen, muss ich selbst bezahlen. Haften tu nur ich selbst. Für alles.
Ich bin übrigens nicht mal die Eigentümerin meines HUndes, sondern nur die Besitzerin. Eigentümer bleibt formaljuristisch das Tierheim. Ich kann also meinen Hund nicht einfach verkaufen, wenn ich das wollte. Will ich aber nicht
Ich habe Hunde aus dem Tierheim und/oder von Tierschutzorganisationen.
Ich habe nie ein Problem.damit gehabt. Nachdem die Verträge unterschrieben waren und das Geld gezahlt wurde, waren es meine Hunde. Nur meine, ich allein habe über alles entscheiden, ich habe die Hunde versorgt, sie behandeln lassen, mit in den Urlaub genommen, einfach alles. Ich allein habe über meine Tiere bestimmt, sonst keiner.
Ich habe nie erlebt, dass es solche Verträge gibt. Meine jetzige Hündin habe ich, komplett ohne Vertrag, einer Frau abgekauft. Ich habe alle Papiere, selbst den Kaufvertrag der Frau (vom Züchter.)
Früher war das auch so. Aber seit ca. 15 Jahre nimmt die Anzahl der Tierschutzvereine, die per Vertrag das Eigentum am Tier behalten, ständig zu.
Heute bekommt man kaum noch ein Tier aus einem Tierschutzverein, bei dem das Eigentum am Tier nicht beim TSV bleibt.
Und ja, wem es wichtig ist, das eigene Tier auch tatsächlich zu besitzen, sollte von Privat kaufen.
Wirklich? Das ist echt blöde weil ich immer Tiere aufnehmen, die dringend ein Zuhause brauchen.
Sehr spannende Frage.
Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe - ich bin kein Rechtsabwalt ! - dann haftet der Halter, also der Besitzer des Tieres und nicht der Eigentümer.
Du kannst " deinen" Hund im Krankheitsfall auch nicht ohne das Einverständnis des Tierheims behandeln oder einschläfern lassen.
Du kannst mit "deinem" Hund auch nicht ohne Einverständnis des Tierheims im Ausland Urlaub machen.
Du kannst " deinen" Hund ohne Einverständnis des Tierheims auch nicht von einem Hundesitter betreunen lassen.
Du kannst "deinen" Hund auch nicht ohne Einverständnis des Tierheims and deine Familie oder Freunde abgeben, solltest du ihn irgendwann nicht mehr selbst halten können.
usw
Warum unterschreibt man bloss so etwas???