Ich habe mir überlegt in Zukunft eine Schusswaffe zum Selbstschutz zuzulegen, nachdem ich den großen Waffenschein erhalte.
Jetzt habe ich aber in §6 des Waffengesetzes gelesen:
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
- abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
- auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Zählen eine Borderline Persönlichkeitsstörung und Depressionen als psychische Störung oder Selbstgefährdung?