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Welche Strafe droht mir bei Nichtanmeldung zum Rundfunkbeitrag?

Ich möchte direkt klarstellen, es geht hier NICHT darum welche Strafe mir droht wenn ich nicht zahle, sondern welche Strafe es für das Nichtanmelden gibt.

Ich habe mich bisher niemals bei GEZ oder jetzt Beitragsservice angemeldet. Habe alle Schreiben ignoriert und als einmal ein Kontrolleur bei meiner Studentenbude damals geklingelt hat, habe ich ihm einen Platzverweis erteilt :-)

Mittlerweile wohne ich seit 2 Jahren in einer Wohnung woanders. Dieses Jahr wurde ja umgestellt auf Haushaltsabgabe. Habe nun auch schon 5 Briefe bekommen und weiterhin ignoriert. Jetzt wollte ich einfach mal wissen, welche Strafe kann ich eigentlich für das Nichteinhalten der Meldepflicht bekommen?

Weitere Frage, mal angenommen ich würde mich anmelden und dann immer erst Mahnungen abwarten und dann erst die Mahnungen zahlen, dann kann die GEZ doch nix dagegen machen oder? Mein Ziel wäre es dann die GEZ zu beschäftigen, damit ich die mehr koste als ich einbringe. Z.B. könnte ich mir auch vorstellen, immer andere (zu niedrige) Summen jeden Monat zu überweisen und dann immer eine Forderungsaufstellung zur Bezahlung von denen anzufordern, damit ich meinen Zahlungspflichten auch nachkommen kann :-) Wenn alle das machen würden wäre das natürlich noch besser und würde Massen an Arbeit und einen undurchdringlichen Arbeitsaufwand für den Beitragsservice bedeuten.

GEZ, Meldepflicht, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice

Gez Haftbefehl - Studium

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Bin Studentin und bei der Gez kamen 2 Befreiungsschreiben von 2013 nicht an welche bestätigen dass ich Bafög beziehe.

Jetzt habe ich einen Gerichtsvollzieher am Hals und nächste Woche einen Termin zur Abgabe der Vermögenauskunft.

Habe dann einen Widerspruch zum Ablehnungsbescheid Mitte Dezember einesendet. Dieser ist nun endlich - nach mehrmaligem faxen - gestern eingegangen und in Bearbeitung.

Die Sachbearbeiterin bestätigte mir telefonisch, wenn der Widerspruch in Bearbeitung ist, die Sache erstmal ruhen wird und ich dies dem Gerichtsvollzieher so weitergeben kann und er sich mit der Gez in Verbindung setzen soll um sich rückzuversichern.

Dem Gerichtsvollzieher teilte ich dies wenige Minuten später telefonisch so mit und er meinte, dass es nicht seine Aufgabe ist, sich mit der Gez in Verbindung zu setzen.

Nun stehe ich total auf dem Schlauch.

Ich habe bedingt durch das Studium sehr wenig Zeit (bin mitten in der Prüfungsphase) und auch sehr wenig Geld (bezüglich Fahrtkosten) dorthin zu fahren, nur weil sich der Gerichtsvollzieher weigert diesbezüglich die Gez zu kontaktieren.

Habe der Gez den Widerspruch und NOCHMALS alle Nachweise zukommen lassen, welche bestätigen dass ich studiert habe in der Zeit und dies auch immer noch tue. Dies ist nun in Bearbeitung.

Was soll ich nun tun? Der Gerichtsvollzieher droht mit Haftbefehl. Mir wächst einfach alles über den Kopf. Ich studiere täglich von morgens um 9 bis nachts um 12 und das Wochenende gehe ich arbeiten.

Ich bin wirklich total am Ende.

Gericht, GEZ, Haftbefehl, Beitragsservice