Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge: warum wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt?

1 Antwort

Weil sie trotzdem noch "denken", dass du eine Zweitwohnung hast.

Eine erweiterte Meldebescheinigung kostet oft extra. Du kannst sie erstmal um eine kostenlose Datenauskunft zu den zur eigenen Person gespeicherten Daten bitten. Vielleicht steht da zufälligerweise dort, dass die doch wissen, dass deine Hauptwohnung schon abbezahlt wurde. Es gab da schon einen Fall, wo jemand ebenfalls mit der erweiterten Meldebescheinigung (von Mitarbeitern am Telefon) gegängelt wurde und danach Ruhe im Kasten mit der Datenauskunft war.

diedah 
Fragesteller
 11.02.2024, 09:28

Danke für den Tipp. Werde ich mal anfordern.

Den Punkt, dass sie eine Meldebescheinigung fordern, um zu belegen, dass ich nur eine Wohnung habe, verstehe ich schon. Aber wenn in der der normalen Meldebescheinigung doch steht, das meine neue Wohnung die einzige ist, was brauchen die dann noch? Weißt du, was zusätzlich in der erweiterten Meldebescheinigung steht?

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bert00712  11.02.2024, 16:09
@diedah "Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
In der erweiterten Meldebescheinigung können darüber hinaus noch aufgenommen werden:
  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • gesetzliche Vertreter
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat
  • Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner
  • Angaben zu minderjährigen Kindern"

https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienstleistung/erteilung-von-meldebescheinigungen-einfacherweitert-und-bescheinigung-der-steueridentifikationsnummer-56d98d412b8ec

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