Gibt es Urteile zur Rückerstattung von zuviel gezahlten Rundfunkbeiträgen?

1 Antwort

Erst die Richtigstellung: Es war nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Bundesverfassungsgericht, das die Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Haupt- und die Nebenwohnung als verfassungswidrig angesehen hat. Die Freistellung von der Beitragspflicht hat der Beitragsservice dann ab dem Monat, in dem die Entscheidung erging, vorgenommen.

Inzwischen gibt es eine eigene Rechtsgrundlage in § 4a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für die Befreiung von Nebenwohnungen. Urteile zu deiner Problematik gibt es meines Wissens nicht.

Ob überhaupt ein Erstattungsanspruch für für die Zeit vor Juli 2018 besteht, ist sehr fraglich, da darüber im Urteil nichts steht. Im Übrigen scheitert die Erstattung der von dir gezahlten Rundfunkbeiträgen für die Zeit vor Juli 2018 vor allem daran, dass die Ansprüche nach meiner Meinung weitgehend verjährt sind. Da die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, könntest du im Moment nur noch die Erstattung für die Zeit von 01/2017 bis 06/2018 fordern (315 €). Alle anderen Ansprüche wären verjährt. Das liegt vor allem daran, dass die Leistung unter Vorbehalt keine Relevanz bei der Zahlung von Abgaben hat.

Du kannst auch nicht deine aktuell geschuldeten Rundfunkbeiträge mit den bereits verjährten Erstattungsansprüchen aufrechnen. Das ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung