Rundfunkbeitrag gestundet?
Hallo zusammen,
habe ein Anliegen zu dem Rundfunkbeitrag. Ich wohne seit über einem Jahr nun schon mit meinem Freund zusammen. Er ist wehementer Gegner der Rundfunkbeiträge, was ich auch gut verstehen kann. Ich für meinen Teil zahle aber lieber, um ruhig schlafen zu können. Habe also letztes Jahr direkt ein Konto dort eröffnet und ihn mit reingenommen. Sprich, seitdem läuft er über mich und seitem hat sich auf seinem Schuldenkonto nichts mehr angehäuft.
Es geht um die Zeit vorher: Nachdem ich irgendwann stutzig wurde über die vielen Briefe, die bei uns auf seinen Namen reinflatterten, kam es zur Diskussion und es wurde auch mal ein Brief geöffnet. Es ging um eine recht hohe Summe, aber fragt mich nicht mehr wie viel es war. Er hatte mehr erwartet, da er mit 32 Jahren noch nie gezahlt hatte aber es werden 3 Jahre rückwirkend gewesen sein. Da es laut Brief nun auch schon etwas ernster wurde, hat er um Stundung über eine Vermögensauskunft gebeten. Er hat nun 2 Jahre Ruhe bzw jetzt noch ein Jahr.
Was passiert denn danach? Er verdient weiterhin sehr wenig (netto um die 700-750) und kann mit Sicherheit den Betrag auch nächstes Jahr nicht zahlen, wenn sich am Job nichts ändert.
Zudem eine weitere Frage: vor Kurzem kamen wieder Briefe mit den offenen Beiträgen von Anfang letzten Jahres bis zu seiner Dazumeldung zu mir (etwa 200 Euro inkl. Gebühren). Diese sind schon bei seiner Bank gemeldet worden; er hat ein P Konto und kommt sehr selten über den Freibetrag. Wie ist da der Werdegang?
LG
3 Antworten
hat er um Stundung über eine Vermögensauskunft gebeten
Das hat nichts mit Stundung zu tun. Sondern es ist so, dass eine Vermögensauskunft bewirkt, dass man 2 Jahre keine neue Vermögensaufkunft abgeben muss, erst danach kann es wieder verlangt werden. Und wenn sich daraus ergibt, dass nichts zu holen ist, hat man vorläufig Ruhe.
Er verdient weiterhin sehr wenig (netto um die 700-750)
Dann hätte er aufstockend vermutlich Sozalleistungen bekommen können, und damit kann man sich dann vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Man muss sich halt darum kümmern anstatt Scheuklappen aufzusetzen und Briefe nicht zu öffnen.
er hat ein P Konto und kommt sehr selten über den Freibetrag. Wie ist da der Werdegang?
Jedes mal, wenn er über den Freibetrag kommt, wird die Bank den Überschuss abführen an den (oder die) Gläubiger. (Es könnte ja gut sein, dass er weitere Schulden hat, von denen du noch nichts weißt)
Wie ich das verstehe, kann dann wieder eine Vermögensauskunft abgegeben werden?
Richtig. Nach 2 Jahren kann wieder eine neue Vermögensauskunft verlangt werden. Vor Ablauf der 2 Jahre nur dann, wenn ein Gläubiger Kenntnisse erlangt haben sollte, dass dein Freund zu Vrmögen oder mehr Einkommen gekommen ist.
wenn er hoffentlich nächstes Jahr irgendwann den Job wechselt und mehr Geld fließt.
Dann wird er Schulden abzahlen müssen. Entweder führt das die Bank ab, oder aber der Lohn wird beim Arbeitgeber direkt gepfändet. Das geht auch und ist eher unangenehm. Deshalb sollte man mit den Gläubigern eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, und solange diese eingehalten wird, werden die Gläubiger dann normalerweise auch Ruhe geben.
weil sich für die offenen Beträge kein Insolvenzverfahren rechnen würde
Das vielleicht nicht. Aber man kann über eine geringere Ablösesumme verhandeln so nach dem Motto, man könne sich mit weniger zufrieden geben, als das bei einem Insolvenzverfahren vielleicht gar nichts mehr kommt.
Wieso verdient er denn so wenig? Das ist doch unter Mindestlohn.
Da muss er demnächst wieder eine Vermögensauskunft abgeben. Das wird dann sein Leben lang so weiter gehen bis er seine Schulden mal bezahlt, denn die sind sicher tituliert und damit 30 Jahre lang eintreibbar.
Er arbeitet leider nur Teilzeit, da seine Arbeitsstelle nur Minijobs oder Teilzeit anbietet. Mit Mindestlohn dann. Dort steckt er schon ein paar Jahre fest und hat wegen Migräne Angst sich woanders zu bewerben und dann vielleicht in der Probezeit gekündigt zu werden und auf dem Amt zu landen.
An sich liebt er den Job aber Hand und Fuß hat das natürlich nicht und langsam wird ihm das auch klar.
Er wird doch auch nicht jünger und sollte so langsam mal einen Job haben, bei dem er auch ausreichend Geld verdient.
wieder ne vermögensauskunft beantragen, alle 2 jahre eben.
Er hat tatsächlich noch andere Schulden - davon sind allerdings schon Teile bezahlt. In seiner "Jugend" ist da einiges schiefgelaufen. Es war nie ein 'ich zahle nicht' sondern ein 'ich kann das nicht zahlen', was sich dann angehäuft hat. Bei der Schuldnerberatung war er auch schon, da wurde er aber ausgelacht, weil sich für die offenen Beträge kein Insolvenzverfahren rechnen würde. Ich kann nur sagen, dass alles, was in der Wohnung von Wert ist, von mir gekauft wurde und Rechnungen vorliegen, falls mal was sein sollte. Alles nicht schön, aber das wird uns noch eine Weile begleiten.
Aber es ist gut zu wissen, dass nach den 2 Jahren nicht wieder die Hand aufgehalten wird und wenn man nicht zahlen kann, man eben Pech hat. Wie ich das verstehe, kann dann wieder eine Vermögensauskunft abgegeben werden? Ich bin nur mal gespannt wie es wird, wenn er hoffentlich nächstes Jahr irgendwann den Job wechselt und mehr Geld fließt.