Darf die GEZ mir die Rundfunkgebühren meiner Eltern aufdrücken?


18.02.2020, 19:38

UPDATE:

Die Creditreform hat kürzlich das Verfahren ihrerseits eingestellt (ist ja nicht das erste Mal und nach dem ersten Besuch & mehreren Mails auch für die schwer abzuwiegen was im Recht ist und was nicht) und meinen "Einspruch" an den Beitragsservice weitergegeben...

PS: Danke an die ganzen Leute mit Ihren mehr oder weniger hilfreichen Antworten an dieser Stelle.

Ich weiß zwar nicht auf wessen Seite hier jemand ist, aber nach meinem Wissen durch tagelange Recherche: Dadurch das der Beitrags-"Service" aka. GEZ selbst nicht Rechtsfähig ist, immer nur per Post auf nicht gezahlte Beiträge reagiert und zum Eintreiben von diesen die Creditreform im Dauerauftrag marschieren lässt, aber nicht in die Details einweiht bzw. diese von sich aus keine Fragen stellt, ist es verdammt merkwürdig das man überhaupt das ganze Prozedere zulässt.

Demnach darf jeder sich einen Service ausdenken, den jeder überall haben KÖNNTE ohne etwas dafür zu tun oder wirklich zu benutzen und dann von jedem Geld dafür aus der Tasche ziehen.

Und jetzt mal ehrlich: Warum wird der "Beitrag" nicht mit in die Steuern einbezogen oder auf ähnliche Weise gehandhabt? Es gibt vieles das dafür, aber insgesamt mehr dagegen oder für eine Änderung spricht.

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Die GEZ darf das machen. 80%
Das ist nicht erlaubt. 20%

4 Antworten

Die GEZ darf das machen.

Es kann mehrere Gründe geben, warum der Beitragsservice das machen darf:

  1. In dem "Einfamilienhaus" befindet sich zwar nur ein Haushalt, aber 2 Wohnungen. Der Rundfunkbeitrag wird nämlich nicht pro Haushalt, sondern pro Wohnung geschuldet. Dass 2 Wohnungen vorhanden sind, darf der Beitragsservice aus den 2 Namensschildern schließen. Eine 2. Wohnung ist dort, wenn man in diese gelangen kann, ohne durch die andere Wohnung zu müssen, sie also abtrennbar ist und einen separaten Eingang innerhalb des Hauses hat.
  2. Wenn zwar nur eine Wohnung da ist, aber deine Eltern den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, darf sich der Beitragsservice an dich halten, sobald du volljährig bist. Das gilt auch wenn die Eltern befreit sind. Auf die Tatsache, dass du Schüler warst, kommt es nicht an. Für Zeiten, in denen du nicht volljährig warst, dürfen von dir allerdings keine Beiträge gefordert werden.
  3. Sollte das alles nicht zutreffen, dann ist die Forderung an sich nicht gerechtfertigt. Wenn schon die Creditreform hinter dir her ist, hast du allerdings entscheidende Fehler gemacht: Dann hast du nämlich gegen sog. Festsetzungsbescheide keinen Widerspruch innnerhalb von einem Monat eingelegt mit der Folge, dass auch die unberechtigten Forderungen nun rechtskräftig festgestellt sind und daher von dir gefordert werden dürfen.
  4. Du hast jetzt folgende Chance: Sammle alle Nachweise, dass es sich nur um eine Wohnung handelt (Plan vom Haus), dass deine Eltern den Rundfunkbeitrag zahlen (Beitragsnummer und Name des Zahlers) und dass du für einen bestimmten Zeitraum noch nicht volljährig warst. Mit diesen Nachweisen wendest du dich schriftlich an den Geschäftsführer des Beitragsservice Herrn Dr. Joachim Altmann und beantrage die Niederschlagung der Forderungen, weil du mangels Kenntnis die notwendigen Rechtsmittel nicht eingelegt und auch kein Geld hast. Ich wünsche dir viel Glück!

Ich würde einen zustellungsnachweis des Bescheides fordern. So weit ich weiß kommt der im 1. Step nur per normale Post womit kein Beleg existiert (oder gibts da irgend ne Zugangsfiktion im öffentlichen Recht die normale Briefpost einer Postzustellungsurkunde gleichstellt... wäre mir persönlich nicht bekannt, ist aber ungeprüft). Im Fall dass es normalen umständen unterliegt müssen sie den Bescheid nochmal per Postzustellurkunde (gelber brief) zustellen... dann kannst du entsprechend Widersprechen und ggf. auch verjährung geltend machen.

Wenn die Forderung unberechtigt sind, kann dir vielleicht die Verbraucherzentrale helfen. Vielleicht haben die sogar ein Musterschreiben für solche Fälle.

VORSICHT ! Du hast es da mit einer "staatlich lizensierten Mafia-Struktur" zu tun - wie der Volksmund so schön und zutreffend sagt.

Lasse dir von deinen Eltern eine eidesstattliche Erklärung geben, das es sich um EINE WOHNUNG handelt und erkläre einfach, man möge sich einmal mit dem Namensrecht bei Heirat beschäftigen. Schicke den Herrschaften NATÜRLICH ALLES PER EINSCHREIBEN eine RECHNUNG für alle bisherigen Aufwendungen und eine Androhung einer Klage. Du brauchst nur eine Rechnung schicken, 3 Mahnungen, und dann aus dem nächsten Schreibwarengeschäft einen MAHNBESCHEID - DANN müssen diese lizensierten Abzocker reagieren. Wenn du Gerichtskosten nicht aufbringen kannst, kannst du beim Gericht eine Kostenübernahmen / Befreiung beantragen. ( Macht auch der Anwalt )

So wie du die Situation geschildert hast ist es eine gemeinsame Wohnung mit den Eltern gewesen - folglich versucht die Bande hier vorsätzlich zu betrügen - heißt neben dem MB und folgendem VB mit anschließender Gerichtsverhandlung kannst du ggf. noch separat eine Anzeige wegen BETRUGES anpeilen.

Ja nicht zimperlich sein, denn diese von Politikern in Selbstherrlichkeit und Überheblichkeit lizensierten sog. ÖFFENTLICH RECHTLICHE ANSTALTEN beschäftigen jede Menge Winkel-Advokaten um unwissende Leute über den Tisch zu ziehen.

Alleine schon die Bezeichnung >>> Beitrags-SERVICE<<< ist angesichts der gefühlsmäßig verbrecherischen Abkassierens SPOTT UND HOHN, und nach vielfältiger Spekulation wohl nur dem Umstand geschuldet, das etliche Politiker fürs Alter vorsorgen und sich lukrative Berater-Plätze per Vetternwirtschaft basteln. Ob es zutrifft sollte durchaus mal geprüft werden, denn diese Läden braucht heute kein Schwein angesichts der medialen Überflutung.

Nebenbei: Es gibt durchaus wirkungsvolle Maßnahmen, den Herrschaften die Suppe zu versalzen - sind aber genau so im rechtlichen GRAUBEREICH wie die zurechtgebogene Abzocke. Erkundige dich bei Interesse !

DreiGegengifts  08.02.2020, 11:37
VORSICHT ! Du hast es da mit einer "staatlich lizensierten Mafia-Struktur" zu tun - wie der Volksmund so schön und zutreffend sagt.

Ne du, den Quark Gast du erfunden^^

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TriForceBurst 
Fragesteller
 18.02.2020, 19:11

Die erste Hälfte ist mir schon bewusst, da es lediglich darum geht denen so viel Arbeit zu machen wie möglich, aber die zweite Hälfte lassen wir mal so stehen da ich (und wahrscheinlich der Beitragsservice selbst) nicht weiß wie es von der anderen Seite aussieht usw.

Aber dennoch Danke an dieser Stelle und drücken wir einfach Mal die Daumen das dieses oder nächstes Jahr diese recht illegal-wirkende Sache abgeschafft wird.

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eccojohn  18.02.2020, 21:01
@TriForceBurst

Wo der Rubel rollt, da bremst kein Politiker ! Oder hast du schon mal so eine Aktion gesehen ??

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