Gez zahlen ohne eigene Wohnung?
Ich habe für 2 Monate bei meinen Eltern gewohnt bis ich eine neue Wohnung hatte und hatte für den Zeitraum meinen Wohnsitz nicht umgemeldet (da es keine Pflicht ist für so kurze Zeit).
Nun musste ich trotzdem für diese Zeit Gez-Gebühren zahlen. (Ich hatte den Beitragsservice darüber informiert und meinen beendeten MV eingereicht.)
Meine Frage: muss ich trotzdem zahlen für diese zwei Monate?
1 Antwort
Du musst für die Zeit, in der du bei deinen Eltern gewohnt hast, nicht den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn deine Eltern ihn für ihre Wohnung zahlen.
In diesem Fall reicht es aber nicht aus, den Beitragsservice nur darüber zu informieren. Du musst dich förmlich abmelden und dabei deine neue Adresse, dass du bei deinen Eltern (Namen des Zahlers angeben) wohnst und deren Beitragsnummer angeben. Nur so kann der Beitragsservice überprüfen, dass du keine eigene Wohnung hast. Auch wenn man sich offiziell nicht rückwirkend abmelden kann, solltest du das noch nachholen. Ich bin mir sicher, dass du dann für die 2 Monate nicht zahlen musst.
Wenn du bereits gezahlt hast, kannst du jetzt einen Antrag auf Erstattung stellen und ihn begründen. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, kannst du Klage vor dem für dich örtlich zuständigen Verwalungsgericht gegen die Rundfunkanstalt (nicht Beitragsservice) erheben. Dafür brauchst du keinen Anwalt.
Das habe ich bereits getan alles. Dennoch musste ich zahlen :/