Was passiert, wenn man beim Beitragsservice 2 Cent zu wenig überweist?
6 Antworten
Das kann man dir nicht empfehlen. Wird der Rundfunkbeitrag nicht in voller Höhe pünktlich gezahlt, so wird nach Ablauf von 4 Wochen nach Fälligkeit nach § 11 der Satzung ein Säumniszuschlag von 8 € fällig. Der wird dann zusammen mit dem fehlenden Betrag in einem Festsetzungsbescheid gegen dich festgesetzt. Dagegen kannst du dann zwar Widerspruch und Klage erheben, aber diese Rechtsmittel dürften kaum erfolgreich sein.
Nach der Festsetzung erfolgt dann die Mahnung und danach wird vollstreckt (Gerichtsvollzieher, Konto- oder Gehaltspfändung).
Bitte gerne! Aber mit "Schutzgeld" hat der Rundfunkbeitrag nichts zu tun. Den musst du zahlen, damit der ör Rundfunk als Basisversorgung in Deutschland finanziert wird. Nur weil es ihn gibt, dürfen überhaupt alle privaten Sender (werbe- oder abofinanziert) existieren. Nur er hat einen hohen Informationsanteil (über 40%), berücksichtigt Minderheiten und strahlt Bildungsprogramme aus. Das BVerfG hat gerade geurteilt, dass der ör Rundfunk in Zeiten von fake news noch wichtiger geworden ist. Er wird als Stütze unserer Demokratie für unverzichtbar gehalten.
Mir ist es ehrlich gesagt wumpe, ob es öffentliches und / oder privates Fernsehen gibt ;) Schutzgeld nenne ich es, weil die mir das Leben zur Hölle machen, wenn ich es nicht bezahle. Ist ja so, oder?
Also dann zahle es einfach, dann gibt es auch keinen Höllenstress und du kannst dabei auch noch das gute Gewissen haben, etwas für die Demokratie und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu tun.
Na super, denke eher das man mit dem Beitrag der Gellschaft schadet.
Dann muss man später die 2 Cent nachzahlen.
Überweis 1 Cent mehr und sag denen, dass sie dir das Geld zurückschicken sollen, weil du VERSEHENTLICH zu viel überwiesen hast.
Mahnung - Inkasso - Gerichtsvollzieher
Dasa wäre lustig, wenn wegen 2 Cent der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Vor allem der Gerichtsvollzieher wird sein lachen dann nicht Unterdrücken können.
Wenn es so weit kommt, sind da ja auch Mahn- und Inkassogebühren dabei.
Sollte man dem Gerichtsvollzieher dann nen Kaffee anbieten?
Die werden das wahrscheinlich notieren und bei der nächsten Rechnung draufschlagen.
Also muss ich das Schutzgeld lieber doch komplett bezahlen. Danke.