Beitragsservice früher GEZ?Ist die GEZ eine Behörde oder Amt?

3 Antworten

werder noch. Rechtlich existiert der Beitragsservice nicht mal... es ist eine Zusammenarbeit mehrerer Gesellschaften öffentlichen Rechts... nämlich den jeweiligen Landesrundfunkanstalten unter dem Namen Rundfunkbeitragsservice. Das ist wie der Titel "Zuschauerredaktion KiKa Kanal".... zwar virtuell existent, aber es ist keine eigenständige Firma.

Der Beitragsservice ist ebenso wie die frühere GEZ eine Gemeinschaftseinrichtung aller ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Dabei handelt es sich im wesentlichen um ein aus allen Anstalten ausgelagertes gemeinsames Rechenzentrum, das weder eine Behörde noch ein Amt ist. Der Beitragsservice ist keine eigenständige Rechtsperson, weshalb die Festsetzungs- und Befreiungsbescheide auch jeweils von der zuständigen Landesrundfunkanstalt erlassen werden.

Damit kann der Beitragsservice auch nicht verklagt werden oder selbst klagen. Klagen müssen daher immer gegen die den Bescheid erlassende Landesrundfunkanstalt erhoben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Beitragsservice ist eine nichtrechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender, bei denen es sich um Anstalten öffentlichen Rechts handelt. Beitragsbescheide werden deshalb auch von den Sendern erlassen.