Wer muss zahlen?


09.04.2024, 19:35

Und um zu füttern müssen sie noch aufs Privatgelände gehen, welcher nochmal mit extra Zaun umzäunt ist

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Die Besitzerin 73%
Die Eltern 27%
Die RB 0%

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also die TA-Kosten zahlt der Besitzer.

Steht da ein Schild: "Bitte nicht füttern" und man weiß, wer trotzdem gefüttert hat, kann man das Geld von dort einfordern.

Ich bin der Meinung, dass Eltern eine Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht haben. Ich wurde so erzogen, dass man nicht einfach Tiere füttert, sondern vorher fragt und das erwarte ich auch von anderen. Selbst bei uns im Stall fragt der eine den anderen, ob das Pferd mal ne Möhre oder einen Apfel darf und gibt nicht einfach.

Daher finde ich, sind die Eltern schon zur Kasse zu bitten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigenes Pferd
BENNI969 
Fragesteller
 09.04.2024, 19:29

Bei uns steht gefühlt auf jeder Sprache, Bitte nicht füttern.

Das haben wir so gemacht, da letzten Sommer meine PB wahrscheinlich auch dadurch nh Kolik hatte

1
Keks37  09.04.2024, 19:36
@BENNI969

Es ist einfach unverantwortlich, wenn Menschen so etwas machen. Ja, es ist oft gut gemeint, aber es ist einfach schädlich oder sogar tödlich

2
BENNI969 
Fragesteller
 09.04.2024, 19:39
@Keks37

Eine Stallfreundin von der Besi meiner RB und PB hat sogar mal welche erwischt, wie sie die beiden mit Schokolade füttern wollten... Und die Standen schon im umzäunten Bereich drinne... Eltern waren auch dabei 😢 man frägt sich ja immer was mit der Jugend ist, aber wenn die Eltern ihnen es so vorleben..

Konnten nicht mal Deutsch, haben sich aber auf Russisch beschwert, dass sie die Pferde doch "nur" füttern... (Die Stallfreundin kann Russisch)

Einfach traurig sowas ...😢

0
StRiW  09.04.2024, 19:46

Wirst bei dem Versuch häufig scheitern.

Allein schon der Nachweis kann nicht erbracht werden, das nicht jemand vor den Kids schon Futter gereicht hat.

Das genau diese 3 Happen die Ursache sind und nicht die 2 Happen die andere zugesteckt haben.

0
Keks37  09.04.2024, 19:48
@StRiW

Ja, ich weiß. Aussage gegen Aussage, aber versuchen kann man es ja trotzdem

0
StRiW  09.04.2024, 19:59
@Keks37

Nicht Aussage gegen Aussage.

Sondern keine wirklichen sicheren Fakten.

Niemand kann nachweisen, das jenes Pferd nicht schon im laufe des Tages an Gras gekommen ist.

Niemand kann nachweisen wessen Happen genau der eine zuviel war, geschweige denn welches Kind den zuviel gegeben hat.

In der Regel wird man kaum einen Tierazt finden der gerichtsfest bestätigt das eine Kinderhandvoll Gras das Pferd nachhaltig schädigt, bzw der eine Apfel.

Der Stress lohnt vor Gericht nicht.

Nett freundlich die Kids und Eltern aufklären. Das ja gerade niemand das überwachen kann und deswegen es mega dumm fürs Pferd laufen kann.

2
Die Besitzerin

Die Besitzerin, die sich dann das Geld ggf. von den Eltern der Kinder wiederholen kann.

Auch wenn Kinder u14 nicht Strafmündig ist, für den Schaden können sie tatsächlich verantwortlich gemacht werden, sofern es in irgendeiner Weise ersichtlich war, das das Tier nicht gefüttert werden soll.

Die Besitzerin

Wer bestellt, bezahlt. Bestellen tut die Reitbeteiligung, im Zweifel hält der Tierarzt sich an sie. Ob sie ihr Geld von der Besitzerin wiederbekommt, gute Frage. Ob die Besitzerin oder die Reitbeteiligung das Geld von den Kindern oder deren Eltern wiederbekommt, weiter fraglich.

Sind die Kinder U7 kann man sich den Schadenersatz abschreiben.

Ihr könnt schreiben, was Ihr wollt, das hilft leider gar nix.
In so einem Fall müßte das Tier so gesichert sein, dass kein Unbefugter Zugang hat, ganz einfach.

Und natürlich hat die RB hier nichts mit den Kosten zu tun, das ist immer Sache des Besitzers/Eigentümers.
Und ob die von wem auch immer ihren Schaden ersetzt bekommt, ist eine ganz andere Sache => Beweislast, Gutachten, Rechtssstreit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pferdehaltung/Reiten seit 1970
Die Eltern

Vermutlich die Haftpflicht der Eltern, genau wie wenn das Kind ein fremdes Auto zerkratzt hätte.

Allerdings kann es auch sein, das wenn kein Hinweis dort stand, der das Füttern verbietet, ein Richter entscheidet, das die Kinder deswegen nichts dafür können, weil der Besitzer damit hätte rechnen müssen, das jemand dem Pferd Gras füttert, und es deswegen nicht hätte unbeaufsichtigt auf der Koppel stehen dürfen.

BENNI969 
Fragesteller
 09.04.2024, 19:31

Dort steht gefühlt auf jeder Sprache Bitte nicht füttern und um zu füttern müssen sie schon aufs Provatgelände gehen um zu füttern, da dort nochmal ein Zaun nen Meter vor den eigentlichen Zaun gespannt ist. Wie wäre es dann geregelt?

1
Deamonia  09.04.2024, 19:32
@BENNI969

Dann muss das meines Wissens nach die Haftpflicht der Eltern übernehmen, da sind Schäden durch die Kinder in der Regel mit versichert.

Wenn nicht, müssen die Eltern halt selbst zahlen.

1
StRiW  09.04.2024, 22:21
@Deamonia

Schlicht fast nie.

Wenn haften die Kinder selbst, ab dem siebten Lebensjahr.

Die Eltern nur wenn sie nachweislich die Aufsichtspflicht vernachlässigen.

Da Kinder ab Alter x auch durchaus in gewisser Weise "unbeaufsichtigt" in der Regel ab 7 bis 8 Jahren im begrenzten Umfeld. Sind dort die Eltern vermutlich raus.

Den die Eltern müssen die Kinder nicht rund um die Uhr überwachen.

Hier kann auch die Sicherungspflicht des Eigentümers greifen, er hat die Weide dem Risiko entsprechend zu sichern.

Er kann im übrigen haftbar gemacht werden wenn das Pferd jemanden verletzt. Pferd beißt reicht schon.

0