Warum nimmt Deutschland immer mehr Flüchtlinge auf?

3 Antworten

Ich persönlich tippe mal darauf, dass die Politik das deswegen zulässt, diesen Grund jedoch nicht offiziell als Ursache angibt, weil man der heimischen wie internationelaen Wirtschaft nicht signalisieren möchte Deutschand wäre ein unattraktiver Wirtschaftsstandort. Selbstverständlich ist das vielen Medien und Parteien egal, weil sie mit dem Thema Geld verdienen und Wahlstimmen, Macht und Einfluß gewinnen können, wenn sie die Menschen damit aufwiegeln.

"Der akute Fachkräftemangel, der derzeit schon Bereiche wie die Pflege oder das Handwerk betrifft, wird sich in den nächsten 15 Jahren weiter verschärfen. Die Wirtschaft blickt mit Sorge auf den Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge aus den Fünzigern und Sechzigern - die zu den sogenannten Babyboomern zählen. Jetzt hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen dazu vorgelegt. In den kommenden 15 Jahren werden 12,9 Millionen Erwerbstätige das Renteneintrittsalter überschritten haben. Das sind rund 30 Prozent der derzeit dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehenden Personen."

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/babyboomer-rente-erwerbspersonen-arbeitsmarkt-101.html

Weil es im GG steht.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
ZaoDaDong  08.11.2023, 07:58

Warum wird dann (2) ignoriert? Oder haben wir etwa eine deutsche Grenze am Mittelmeer?

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FinisTerrae  09.11.2023, 07:27
@ZaoDaDong

Ein EU-Bürger unterliegt nicht dem Asyl-Recht. Nach EU-Recht hat jeder EU-Bürger freies Wahlrecht, in welchem Land er leben möchte.

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M4RC3LL0  08.11.2023, 08:00
Weil es im GG steht.

Dafür das 'es' im Grundgesetz steht, werden aber unverhältnismäßig viele abgeschoben? (oder zumindest versucht abzuschieben)

In diesem Zusammenhang ist es auch verwunderlich, dass es so viele illegale Einreisen gibt, wenn es doch ihr gutes Recht ist?

Zwischen "jemand reist ein" und "jemand flüchtet" bzw. missbraucht den Schutzstatus um Asyl zu beantragen, das ihm nicht zusteht, besteht ein großer Unterschied! ^^

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Hallo, das Problem dabei ist unser Grundgesetz, das jedem der dies Wünscht die Möglichkeit eröffnet das sein Anliegen auf Asyl geprüft wird.

Heißt: Die Menschen kommen einfach zu uns an die Grenze und sagen das Zauberwort Asyl - und schon sind wir per GG verpflichtet sie reinzulassen und ihr Anliegen zumindest anzuhören und zu prüfen.

Eigentlich wäre es dann weiter so, das bei Ablehnung oder bei umgegründeten Asyl diese Menschen Deutschland wieder verlassen müssen. So die Theorie!

In der Praxis sieht es dann leider aber anders aus und wir bekommen den Großteil dieser Leute nicht mehr los. Ursachen können sein: Das Ursprungsland nimmt die Menschen nicht zurück, die Heimat ist nicht sicher genug, der Pass ist weg und es kann kein neuer ausgestellt werden, die Person ist krank oder hat Kinder. USW..

Heißt für mich: Auch wenn überhaupt kein Asylgrund vorliegt, aber man es erst einmal ins Lang geschafft hat - ist es sehr leicht trotzdem hier zu bleiben oder einen Aufenthalt quasi zu erzwingen.

Hoffe konnte mit meiner Einschätzung helfen, viele Grüße