Verfassungsklage gegen das Wahlrecht?

6 Antworten

Ja, das neue Wahlrecht ist bereits beschlossen worden und im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit hat es bereits Rechtskraft und gilt bereits zur Bundestagswahl 2025. Da mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE) in Karlsruhe dazu nicht allzu schnell gerechnet werden kann, bleiben am Ende meiner Ansicht nach drei Möglichkeiten übrig:

1.) Die Bundestagswahlen 2025 werden nach hinten verschoben. Das wäre allerdings mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit ebenso verfassungswidrig, weil das Grundgesetz (GG) mit ganz wenigen Ausnahmen Bundestagswahlen alle vier Jahre vorschreibt,

2.) Wenn das BVerfGE das jetzige Wahlrecht für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt, finden die Bundestagswahlen 2025 zum regulären Zeitpunkt statt und das Gericht, legt selber die entsprechenden Regelungen dafür fest. Das BVerfGE hat nämlich die Möglichkeit, selber Vorgaben zu erlassen, sofern es die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes festgestellt hat. Diese vom BVerfGE selber aufgestellten Vorgaben habe dann solange rechtliche Gültigkeit, bis durch den Gesetzgeber eine verfassungskonforme Anpassung des jeweiligen Gesetzes stattgefunden hat oder

3.) Die Bundestagswahlen werden regulär durchgeführt, die Verfassungswidrigkeit des Wahlrechtes wird hinterher vom BVerfGE festgestellt und das BVerfGE ordnet die Durchführung von Neuwahlen an.

Natürlich, kann das BVerfGE auch feststellen, dass das Wahlrecht verfassungsgemäß ist, das glaube ich allerdings persönlich nicht.

Mfg

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Das gilt schon, ja. Ich weiß nicht, ob die Klage schon eingereicht wurde. Zeit genug war aber ja. Bei so einer wichtigen Entscheidung wird das BVerfG aber höchstwahrscheinlich vorher eine mündliche Verhandlung durchführen. Diese ist bis jetzt noch nicht erfolgt. Nach der mündlichen Verhandlung dauert es dann noch einige Monate, bis das Urteil verkündet wird. Man kann aber davon ausgehen, dass die Entscheidung noch vor der nächsten Bundestagswahl ergehen wird.

sauidha4ssa3 
Fragesteller
 19.11.2023, 15:19

Aber wenn Ende November 2023 nach 3,5 Jahren erstmal die Wahlrechtsreform 2020 entschieden wird, dann wird das doch nicht plötzlich extrem schnell gehen, oder?

https://de.nachrichten.yahoo.com/bundesverfassungsgericht-urteilt-ende-novem-%C3%BC-112655287.html?_guc_consent_skip=1700403495

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Schestko  19.11.2023, 15:21
@sauidha4ssa3

Das kann schon schnell gehen. Klagen werden beim Bundesverfassungsgericht nicht nach der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden.

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Schestko  19.11.2023, 15:43
@sauidha4ssa3

Ja es gab damals auch eine Eilantrag der Antragsteller, der vom BVerfG aber abgelehnt wurde. Das Gericht kam in seiner Folgenabwägung zu dem Schluss dass, wenn das neue Wahlrecht von 2020 angewendet wird und sich das später als verfassungswidrig erweist, das weniger schlimm ist, als wenn das alte Wahlrecht angewendet wird, das neue Wahlrecht von 2020 sich später als verfassungskonform erweist und der Bundestag weiter wächst.

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Ich schätze, dass die Klage rechtzeitig eingereicht wird. Die Union hat das detailliert studiert und sich zur Normenkontrollklage entschlossen.

Die Chancen stehen meines Erachtens auch gut für die Union. Das neue Wahlrecht erscheint mir verfassungswidrig.

Familiengerd  19.11.2023, 16:51
Die Chancen stehen meines Erachtens auch gut für die Union. Das neue Wahlrecht erscheint mir verfassungswidrig.

Kühne Behauptung ...

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Ach das wird wahrscheinlich als nicht verfassungswidrig angesehen

Das wird sicher noch vor der nächsten Bundestagswahl entschieden. Geändert werden muss da vorher nichts. Werden die Änderungen gekippt, gilt erst mal der vorherige Zustand.