Verbieten das jetzt auch die Schulen in Rheinland-Pfalz?
Das tragen vom Niqab? Gibt es dazu schon Belege?
9 Antworten
Für Schülerinnen und Schüler gilt: Sie können an öffentlichen Schulen grundsätzlich ihre Kleidung frei wählen. Allerdings dürfen sie im Unterricht und bei Schulveranstaltungen nicht ihr Gesicht verhüllen. In Rheinland-Pfalz gibt es kein Verbot für religiöse Kleidung an den Schulen.24.09.2023
Das heißt Du darfst mit Niqab zur Schule gehen, aber im Unterricht muss der Gesichtsschleier weg.
Zum Glück in der Schule verboten.
Auch die jüngste gerichtliche Entscheidung in Hamburg zur Vollverschleierung einer Schülerin wurde im Gesetzentwurf berücksichtigt. „Wir stellen in unserem Gesetz klar, dass Schülerinnen und Schüler durch Verhalten oder Kleidung die Kommunikation mit allen Beteiligten nicht erschweren dürfen. Das Tragen von Burka und Niqab ist damit – wie zuvor auch – in unseren Schulen nicht zulässig“, erläuterte Hubig und ergänzte: „Das Tragen eines Kopftuchs bleibt davon selbstverständlich unberührt.“
Ich will doch sehr hoffen, das der Niqab an Schulen verboten wird.
Denn auf Religionsfreiheit können die AnhängerInnen des Islams nicht pochen.
Im Koran Sura 24, Vers. 31 ist das Wort "Chumur" kein Arabisches, sondern ein syro-aramäisches Wort. Es bedeutet Gürtel. Übersetzt heißt der Satz im Koran also: "Sie sollen sich ihre Gürtel um die Lenden binden." Von einem Kopftuch oder Verschleierung steht nichts im Koran.
Das Kopftuch an sich ist kein religiöses, sondern ein kulturelles Kleidungsstück.
LG
Der Niqab ist in RLP nicht explizit verboten. Eine Burka allerdings schon.
Nur beim Führen eines Kfz ist der Niqab aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.
Es ist nur noch folgende Kleidung erlaubt, siehe Link.