Überholen Ortsgebiet und Freiland?

2 Antworten

Von Experte KevinHP bestätigt

§ 5 Abs. 4a StVO

Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Sportfitness  17.07.2024, 18:06
Diese Automatische Rechtschreibprüfung hier.

Der Paragraph, der das Blinken nach dem Überholen regelt, ist § 9 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung). Dieser besagt, dass Sie den Blinker setzen sollten, wenn Sie sich nach dem Überholen wieder auf die richtige Spur einordnen.

Sportfitness  17.07.2024, 17:53

Hier steht es, aber anders ist aber sehr komisch?

Das Blinken nach dem Überholen im Ortsgebiet oder auf dem Landstraßen nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie nach Abschluss des Überholvorgangs und einem 3-Sekunden-Blick auf die rechte Spur zurückfahren.

Die Grundlage dafür bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO), genauer gesagt § 9 Abs. 1 StVO:

Ich sag mal so: in der praktischen Prüfung wird das gern gesehen. Real macht das aber später niemand.


Mungukun  17.07.2024, 12:22
Real macht das aber später niemand.

Doch ich mache das, meine Frau macht das, meine Eltern machen das. Schließlich ist das gesetzlich laut StVO vorgeschrieben, § 5 Abs. 4a StVO.

profanity  17.07.2024, 13:02
@Mungukun

Schön, dass du das machst, herzlichen Glückwunsch. Hier bei uns blinkt kaum einer, der den Kreisel verlässt. So gut wie niemand hält an einem Stop-Schild an und es wird regelmäßig an allen möglichen Stellen die Vorfahrt genommen. Und die Polizei juckt es nicht.

Mungukun  17.07.2024, 13:09
@profanity
Und die Polizei juckt es nicht.

Das würde mir eher zu denken geben in welcher Region ich wohne.

profanity  17.07.2024, 15:20
@Mungukun

Ich wohne in einer norddeutschen Kleinstadt, hat fast schon Dorfcharakter. Viele gutsituierte Leute, netter und sozialer Bürgermeister, alle freundlich. Ich denke, da gibt es deutlich schlimmere Regionen in Deutschland.

Mungukun  17.07.2024, 15:24
@profanity

Eine Gegend in der man ohne Strafe ständig Ordnungswidrigkeiten begehen kann ohne verfolgt zu werden klingt für mich eher nach einem rechtsfreien Raum als nach einer guten Organisation der örtlichen Ordnungsverwaltung.

profanity  17.07.2024, 15:40
@Mungukun

Könnte man meinen. Aber in der Tat ist die örtliche Polizei eher desinteressiert an solchen Owis. Als Beispiel: die Ausfallstraße, an der ich wohne wurde vor einigen Wochen von 70 auf 50 wegen der desolaten Fahrbahn (die demnächst erneuert werden soll) reduziert. Kaum einer hält sich dran, fast alle fahren immer noch 70, besonders die LKW. Und einige ganz tolle Hechte geben auch noch mehr Gas. Blitzer? Mobil oder fest? Fehlanzeige. Nichts passiert.

Aber trotzdem ein nettes, idyllisches Örtchen.