Überholen Ortsgebiet und Freiland?
Muss man wenn man den Überholvorgang abgeschlossen hat im Ortsgebiet oder Freiland und dann 3S Blick gemacht hat Blinken fürs zurückfahren auf die richtige Spur?
2 Antworten
Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Der Paragraph, der das Blinken nach dem Überholen regelt, ist § 9 Abs. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung). Dieser besagt, dass Sie den Blinker setzen sollten, wenn Sie sich nach dem Überholen wieder auf die richtige Spur einordnen.
Hier steht es, aber anders ist aber sehr komisch?
Das Blinken nach dem Überholen im Ortsgebiet oder auf dem Landstraßen nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie nach Abschluss des Überholvorgangs und einem 3-Sekunden-Blick auf die rechte Spur zurückfahren.
Die Grundlage dafür bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO), genauer gesagt § 9 Abs. 1 StVO:
Ich sag mal so: in der praktischen Prüfung wird das gern gesehen. Real macht das aber später niemand.
Und die Polizei juckt es nicht.
Das würde mir eher zu denken geben in welcher Region ich wohne.
Eine Gegend in der man ohne Strafe ständig Ordnungswidrigkeiten begehen kann ohne verfolgt zu werden klingt für mich eher nach einem rechtsfreien Raum als nach einer guten Organisation der örtlichen Ordnungsverwaltung.
Könnte man meinen. Aber in der Tat ist die örtliche Polizei eher desinteressiert an solchen Owis. Als Beispiel: die Ausfallstraße, an der ich wohne wurde vor einigen Wochen von 70 auf 50 wegen der desolaten Fahrbahn (die demnächst erneuert werden soll) reduziert. Kaum einer hält sich dran, fast alle fahren immer noch 70, besonders die LKW. Und einige ganz tolle Hechte geben auch noch mehr Gas. Blitzer? Mobil oder fest? Fehlanzeige. Nichts passiert.
Aber trotzdem ein nettes, idyllisches Örtchen.
Doch ich mache das, meine Frau macht das, meine Eltern machen das. Schließlich ist das gesetzlich laut StVO vorgeschrieben, § 5 Abs. 4a StVO.