Meinung des Tages: Die Wahlen in Sonneberg spalten die Gemüter - wie weit dürfen Aussagen über das Wahlergebnis und die Wähler gehen?

29 Antworten

Ich finde es gut, wenn politische Ansichten deutlich geäußert werden. Auch von Personen des öffentlichen Lebens.

Dieses Wischiwaschi vonwegen "nicht zu sehr festlegen", "niemandem zu sehr auf den Schlips treten", "nicht dass deshalb 3 Wähler abspringen" oder "ist der Ausdruck jetzt politisch 100% korrekt?" nervt mich total.

Man schaue sich unsere Schlaftablette von Bundeskanzler an: Ich habe keine Ahnung, wofür der politisch eigenlich steht! Mir gefallen die Politiker besser, die auf den Tisch zu hauen und zu sagen "das ist meine Meinung und ich komme damit klar wenn manche damit unglücklich sind". Dann kann ich mir überlegen ob ich diese Ansicht gut finde - dann gibts dafür vielleicht nächstes Mal meine Stimme - oder eben nicht.

Dabei braucht man auch nicht jede einzelne Formulierung und Wortwahl auf die Goldwaage zu legen. Auch Politiker sind Menschen, die sich manchmal 2 Sekunden später denken "ups, das habe ich etwas blöd gesagt".

Fassadept  30.06.2023, 00:51

Der Punkt ist, dass der Verfassungsschutz keine legislative Gewalt ist, sondern einen konkreten auferlegten Auftrag hat.
Dementsprechend sollten hier eigentlich gar keinen politischen sondern dem Auftrag genüge tuende (sachliche) Aussagen getroffen werden. Es geht hier nicht um Wahlstimmen, sondern Kompetenz zur Ausführung eines staatlichen Auftrages.
Aber der sonstigen Idee stimme ich zu - Menschen äußern sich in Interviews spontan fälschlich, überspitzt oder privat statt beruflich ... das sollte man nicht 1:1 als gedrucktes Statement eines Verfassungsschutzberichts sehen. Ebenso ist das Gesamtbild eines Menschen meist aufschlussreicher als ein einzelner kontextloser Satz (wobei der Gesprächs-Kontext die Aussage hier eher schlimmer als besser macht, wenn man mich fragt).
Kritischer als bei einem Politiker würde ich das dennoch beurteilen. Genauso wie ein Verfassungsrichter sich einmal mehr als ein Politiker überlegen sollte, ob er eine Grundgesetzänderung als Genderquatsch oder völkischen Wahnsinn bezeichnen möchte ... das könnte Leute dazu treiben ihn als voreingenommenen Legislativ-Maulwurf in der Judikative zu sehen. Statt nur einen voreingenommenen Legislativen in der Legislative. Da kommt halt eine Dimension mehr in die Kritik hinein.

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DocPsychopath  30.06.2023, 20:57

Ich weiss sehr genau, für was Herr Scholz steht.

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Also, ich lebe nicht in Deutschland und bin auch keine Deutsche, deshalb sollte ich wohl lieber den Mund halten.

Dennoch scheint mir, dass Kramers Aussage - ich verfolge das Tagesgeschehen natürlich -, von den Betroffenen gar nicht als Beleidigung wahrgenommen wird. Für jemanden, der sich mit "braunem" Gedankengut identifiziert, ist die Aussage ja vielleicht sogar eine Bestärkung. Ein Chef des Verfassungsschutzes sollte sich darüber im Klaren sein.

"20% brauner Bodensatz in der Bundesrepublik"

finde ich nicht wirklich schlimm. Er kann ja gerne alle AfD-Wähler pauschalisieren ohne die Gründe zu beleuchten, warum die AfD gewählt wird.

Allerdings finde ich es sehr bedenklich, wie mit dem Ergebnis umgegangen wird. Im SPD-geführten Landesverwaltungsamt (oder so) will man ja die Verfassungstreue überprüfen lassen, wegen der Einstufung des SPD-geführten Landesverfassungsschutz.

Unabhängig von der AfD, gibt es bezgl. der Person Robert Sesselmann auch nur einen einzigen Punkt, der eine solche Überprüfung rechtfertigt. Oder wird nur kollektiv gesagt: der ist in der AfD, der muss überprüft werden?

Und so als kleiner Abschluss, es handelt sich hier um eine Landratswahl. Und ein solcher Wirbel kommt auf - was soll dann erst bei wirklich wichtigen Posten passieren.

Für mich stellt sich die Frage:

Gab es bei der Wahl Unregelmäßigkeiten, wie zum Beispiel jüngst in Berlin?

Wenn ja, ist das Ergebnis nicht zu akzeptieren, wenn nein, dann ist das Ergebnis eben so, wie es ist, ob es einem persönlich gefällt oder auch nicht.

Etwaige Voraussetzungen für Kandidaten für Ämter finden entweder für alle statt oder für keinen (Gleichbehandlungsgrundsatz) und das vor der Wahl.

Ob eine Partei oder Gruppierung nicht auf dem Boden der Verfassung steht, entscheidet letztendlich das Bundesverfassungsgericht auf der Basis von Sachständen.

Eine Behörde hat ein gewisses Neutralitätsgebot. Wird dieses offensichtlich verlassen, kann das genau das Gegenteil bewirken als es bewirken soll.

Wenn justiziable Tatbestände vorliegen, sind diese auf der Basis der bestehenden Rechtsnormen zu verfolgen und nicht medial.

Stadewaeldchen  29.06.2023, 15:14
Etwaige Voraussetzungen für Kandidaten für Ämter finden entweder für alle statt oder für keinen (Gleichbehandlungsgrundsatz) und das vor der Wahl.

Die Überprüfung sieht das thüringische Kommunalwahlgesetz vor und selbstverständlich für alle Bürgermeister und Landräte. Eine Prüfung vor der Wahl ist nicht vorgesehen, da die Voraussetzungen naturgemäß nur auf den Wahlsieger zutreffen müssen. Das ist ähnlich wie jemand, der sich auf eine Beamtenstelle bewirbt. Dort werden die Voraussetzungen zur Verbeamtung ja auch nicht schon vor oder im Vorstellungsgespräch geprüft.

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Stadewaeldchen  29.06.2023, 16:03
@GuenterLeipzig

Unter anderem:

Zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt.

https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=168804700173514153&sessionID=2223548941540256686&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=149091,25

i.v.m

Für die Wahl des Landrats gelten § 27 und die Bestimmungen des Ersten Teils zur Wahl des Bürgermeisters entsprechend, soweit sich nicht aus der Thüringer Kommunalordnung etwas anderes ergibt.

https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=168804700173514153&sessionID=2223548941540256686&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=149091,29

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GuenterLeipzig  29.06.2023, 16:19
@Stadewaeldchen

Es empfiehlt sich, genau zu lesen:

§ 24 (3) ThürKWG: Zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt.

In Sonneberg wurde nach meinem Kenntnisstand ein Landrat gewählt.

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Stadewaeldchen  29.06.2023, 16:29
@GuenterLeipzig

Wie du dem ebenfalls erwähnten §28 des thüringischen Kommunalwahlgesetzes entnehmen kann gelten die Bedingungen für den Landrat entsprechend. Auch dieser ist ein Wahlbeamter.

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GuenterLeipzig  29.06.2023, 19:50
@Stadewaeldchen

Ok - der Verweis ist nachvollziehbar.

Die Überprüfung muss einen personenbezogenen Nachweis in oben genannten Zusammenhang ergeben.

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Stadewaeldchen  29.06.2023, 19:51
@GuenterLeipzig

Ja, und er muss auch recht konkret auf die Person bezogen sein, wenn ich das recht verstanden hab. Also jedenfalls kein Taschenspielertrick.

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Wenn wir damit anfangen, jede demokratisch gewählte Person zu akzeptieren, müssen wir auch Adolf Hitler rehabilitieren. Gewählt zu werden, ist auch heute kein Hinweis auf eine demokratische und verfassungsgemäße Orientierung.

Ich finde auch nicht, dass wir hinter dieser Wahl empfindsame Seelen vermuten sollen, die von unserem Staat benachteiligt wurden. Es sind Menschen, die über Minderheiten, Migranten, unsere Regierung und unsere Medien übelsten Dreck auskippen. Die stark wurden, weil sie ständig gepampert wurden und in einer sozialen Umgebung leben, in der die Zivilgesellschaft keine klare Kante gegen Verfassungsfeinde zeigt.

Statt, wie der sächsische Ministerpräsident, noch selbst in die populistischen Kerbe zu schlagen, wäre mehr Demokratiebewusstsein nötig. Auch die Schulen und Lehrer in Gegenden wie Sonneberg sollten mal ihre Unterrichtskonzepte überprüfen. Sie tragen für diese Entwicklung die Verantwortung.

Knopperz  29.06.2023, 16:06

Wenn meine Geschichtskenntnisse korrekt sind, dann hatte Hitler 33 nichts die Mehrheit... er wurde nach dem Reichtagsbrand (False Flag) durch Zentrum (Vorgängerpartei CDU/CSU) ermächtigt.

Darüber hinaus gab es damals wie heute eine "repräsentative" Demokratie... bedeutet, dass das Volk sich den Kanzler nicht aussuchen kann... er wird durch die Parteien gestellt, und dann gewählt.

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Geraldianer  29.06.2023, 18:25
@Knopperz

Trotzdem hatte Hitler mehr Stimmen für seine Partei wie die AfD. Eine präsidiale Demokratie ist auch eine repräsentative Demokratie. Der Gegensatz zur repräsentativen Demokratie ist die Direkte Demokratie. Die Weimarer Republik hatte, ähnlich wie die Schweiz, die Elemente der Direkten Demokratie (Volksentscheid).

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Knopperz  29.06.2023, 19:04
@Geraldianer

>> Trotzdem hatte Hitler mehr Stimmen für seine Partei wie die AfD.

Wenn das größte Regierungsgebäude in deinem Land brennt, dann löst das schon ein kollektives Trauma aus in der Bevölkerung... da ist es als Populist einfach Stimmen zu fangen.

Das passiert übrigens ständig... z.B. 2001 bei dem World Trade Center.... komplett Amerika traumatisiert... kurz danach ist der Patriot Act in Kraft getreten, der bis heute steht. Später unter Obama kam die NDAA dazu... die ebenfalls bis heute steht... und aktuell schrauben sie am RESTRICT Act.

Wärend der Pandemie (wieder eine traumatisierte Bevölkerung) wurde bei uns das Infektionsschutzgesetzt beschlossen, das ebenfalls bis heute steht, obwohl die Pandemie gelaufen ist.

>> Die Weimarer Republik hatte, ähnlich wie die Schweiz, die Elemente der Direkten Demokratie (Volksentscheid).

Die Möglichkeit zum Volksentscheid haben wir auch heute noch, es wird aber nicht genutzt... und somit ist das ganze Nutzlos wie der Pimmel vom Papst.

Ich würde mir wünschen das zu jeder Wahl 2-3 Wichtige Fragen an das Volk gestellt werden... das würde Klarheit schaffen, und direkt ein Bestandteil der nächsten Legislatur werden.... unabhängig davon wer regiert.

Aber leider nimmt man uns jede Entscheidungskraft ab...
Bis auf die lächerliche Stimme alle 4 bzw 5 Jahre.

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Jakobus63  02.07.2023, 10:14
@Knopperz

Hitler hatte Januar 1933 eine Mehrheit, die er sich dadurch "erkaufte", dass er neben dem Posten des Reichskanzlers nur zwei Ministerposten forderte, ich meine, das war Innenminister Wilhelm Frick, der das Ermächtigungsgesetz organisierte und Göring, Minister für besondere Aufgaben. Man darf mich gerne korrigieren, habe jetzt nicht gegoogelt, sondern aus Erinnerung geschrieben.

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