Kann Beigeordneter zum Kreisrat gewählt werden?
Ich habe morgen eine Präsentation und finde leider nix darüber, ob ein Beigeordneter zum Kreisrat gewählt werden darf in Sachsen. Ich habe herausgefunden dass in der sächsischen Landkreisordnung steht, niemand dürfte an der Ausübung des Amts gehindert werden. Gilt das auch für die Beigeordneten, schließlich sind sie ja die Vertreter des Landrats?