sind Patenschaften, ob Eltern oder Elternteile, verpflichtet in der Not zu sorgen und zu helfen?
wenn zB Vater oder Mutter des Patenkindes versterben, sie dann ihre Patenkinder in ihre Wohnung aufnehmen, oder sind das nur bla bla bla Versprechungen, um die Taufe schön zu gestalten, zumal Patenschaften ja eher der christlichen Kirche zugeordnet werden?
das würde ja im weiteren Sinne bedeuten, daß Verwandte zB als angesprochene Paten, die nur eine ganz kleine Wohnung haben, vielleicht auch nur ein Zimmer selbst bewohnen, gar keine Patenschaften übernehmen können, weil Waisenkinder dann doch ins Heim kämen oder wie ist das?
5 Antworten
Wenn mein Bruder und meine Schwägerin versterben würden, dann würden wir selbstverständlich meinen Neffen und meine Nichte bei uns aufnehmen. Auch wenn wir uns als kinderloses Paar ganz schön umstellen müssten.
Eine rechtliche Verpflichtung besteht allerdings nicht.
Das ist in solchen Fällen immer so, dass das Jugendamt im Spiel ist.
Rechtlich hat die Patenschaft keine Bewandtnis. Aber Paten sind ja für die Kinder da, auch wenn die Eltern noch leben. Paten sind für die Kinder da, wenn sie mal jemanden zum Reden brauchen, und die Eltern gerade nicht die richtigen dafür sind. Paten können die Kinder einladen, und die Kinder erleben auf diese Weise andere Familien.
Man kann das natürlich auch rechtlich klar stellen, wenn man das möchte. Man kann eine Sorgerechtsverfügung schreiben, für den Fall, dass man sich mal nicht (mehr) um die eigenen Kinder kümmern kann. Wir haben das so gemacht.
Das war früher, als dies entstanden ist, so angedacht und wurde auch so gehandhabt.
Heute mischen sich da eh die Ämter ein und es wird geprüft, wer die Vormundschaft für ein Weisen-Kind übernehmen darf. Was auch richtig so ist.
Eine Pflicht besteht nicht. Mal angenommen, ein Paar stirbt jetzt und hinterlässt ein Kleinkind. Dann wird natürlich geguckt, wo man es unterbringen kann. Opa, Oma, Onkel, möglich ist alles. Wenn das Kind nun aber an jemand bestimmten gehen soll, den die Eltern sich vorher ausgesucht haben, zum Beispiel an die Pateneltern, dann bedarf es einer Sorgerechtsverfügung.
Die Patenschaft der Kirche ist einfach gesagt einfach nur; Hier Kind da ist ein Erwachsener außerhalb von mir mit dem kannste rumhängen.
Mehr ist es an sich nicht.
B es gibt rechtliche Patenschaften bei denen du wirkliche Verpflichtungen hast die werden nicht bei ner Taufe gemacht sowas ist dann mehr oder weniger nen Vertrag.
Das ist schön, müsste aber amtlich abgesegnet werden müssen.