Patenschaft, Zustimmung beider Eltern?
Hallo,
muss bei einer Bennenung eines Patenonkels oder einer Patentante die Zustimmung beider Elternteile vorliegen?
Der Vater des zukünftigen Kindes möchte seinen besten Freund als Patenonkel benennen. Jedoch ist die Mutter des Kindes damit nicht einverstanden, da der beste Freund weder im Glauben steht noch einen guten Einfluss auf Kinder hat. Er hat keinerlei Bezug zur Kirche und ebenso wenig Interesse daran sich mit diesem wichtigen Thema zu befassen. In der Gesellschaft ist er sehr unsozial, pflegt keinerlei tiefgehende Gesprächsbeziehungen.
Die Aufgaben eines Paten bestehen unter anderem darin, das Kind im Glaubensweg zu stärken und zu festigen und eine enge Beziehung zueinander und mit Jesus aufzubauen.
Darf der Vater des Kindes nun alleine gegen den Willen der Mutter das Patenamt benennen? Die Eltern sind verheiratet.
Danke im Voraus.
1 Antwort
Was ich als Laie so gesehen habe:
Die ev. und kath. Kirchen sind wie Behörden. Für eine Taufe wird ein Formular ausgefüllt, ein sogenannter Taufantrag. Die sehen vielleicht je nach Gemeinde und Religion jeweils ein bisschen anders aus, aber im Wesentlichen werden sie gleich sein. Da stehen alle Personendaten drinn, auch die Namen der Taufpaten, die übrigens geprüft werden, ob sie zumindest formal einer Kirche angehören.
Hier siehst du beispielhaft Teile eines solchen Antrags, ganz unten müssen Vater und Mutter unterschreiben.
Ich denke: Wenn nicht beide unterschreiben, und damit implizit auch mit den Paten einverstanden sind, gibts keine Taufe. Es gibt ja die kompliziertesten juristischen Verhältnisse, z.B. bezüglich des Sorgerechts nach Scheidungen usw. Da gehen die Pfarrer kein Risiko ein.
....... ( weiterer Text bis zum Patenteil des Antrags )
....... ( weiterer Text )
Unterschrift des Vaters Unterschrift der Mutter

