Meinung des Tages: Umstrittener Auftritt in Polizeiuniform – wie weit sollte die Polizei politisch sein, bzw. repräsentiert werden dürfen?
Claudia Pechstein ist nicht nur eine bekannte deutsche Eisschnellläuferin, sie ist auch Polizeihauptmeisterin der Bundespolizei.
Erst kürzlich sorgte ein Auftritt von ihr für viel Kritik: Beim CDU-Konvent trat die Sportlerin in Polizeiuniform aus und hielt eine Rede.
Doch was genau ist bei der Rede passiert?
In dieser Rede ging es dabei nicht nur um die Förderung von Vereins- und Schulsport, sie streifte auch politische Reizthemen, wie unter anderem Gendersprache aber auch Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber. Solche Abschiebungen sollen nach ihr für mehr Sicherheit im Alltag sorgen und beispielsweise eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne ängstliche Blicke eher ermöglichen.
Nicht nur für das Tragen der Uniform, sondern besonders für die Kombination und diese Aussagen steht sie nun sehr in der Kritik.
Diese kommt beispielsweise vom Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei mit Zuständigkeit der Bundespolizei, Andreas Roßkopf. Er findet es bedenklich, dass Claudia Pechstein mit ihren Aussagen die Neutralitätspflicht verletzt haben könnte, der Polizeibeamte prinzipiell unterliegen. Er befürchtet weiter, dass etwaige von ihr getätigte Aussagen nun als solche der Bundespolizei verstanden werden könnten.
Die Bundespolizei hat zwischenzeitlich bereits eine dienstrechtliche Prüfung des Auftritts eingeleitet. Pechstein selbst gibt an, eine Erlaubnis für das Tragen der Uniform gehabt zu haben.
In der Politik wird auf diesen Auftritt unterschiedlich reagiert. Aus den Reihen der FDP gab es verteidigende Stimmen, ebenso bezeichnete Friedrich Merz ihren Auftritt als brillant, die Äußerlichkeiten seien seiner Meinung nach irrelevant. Aus den Reihen der SPD und der Linken hingegen gibt es Kritik, unter anderem mit Berufung auf die Neutralitätspflicht von Beamten.
Unsere Fragen an Euch: Wie wertet ihr den Auftritt beim CDU-Konvent? Ist die Kritik gerechtfertigt oder übertrieben? Wie weit dürfte Eurer Meinung nach die Polizei politisch sein?
Wir freuen uns auf Eure Antworten! 😊
Viele Grüße
Euer gutefrage Team
Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/gdp-kritik-pechstein-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/pechstein-uniform-bundespolizei-cdu-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/cdu-programm-profil-pechstein-rede-merz-100.html
23 Antworten
So sehr ich Kollegin Pechstein in allen angesprochenen Themenbereichen zu 100% zustimme (und auch anfangs dazu tendiert habe, hier eine andere Antwort zu geben) muss ich nach etwas Überlegung dem Großteil der anderen Antwortgeber zustimmen.
Wenn ich meine Uniform trage, repräsentiere ich die Behörde für die diese steht. In diesem Fall bin ich an die Neutralitätspflicht gebunden. Und dann kann ich, besonders in so einem öffentlich wirksamen Rahmen, keine Aussagen treffen, die eben NICHT neutral sind.
Gruß, B.
Das denke ich schon. Zumindest, wenn sie ergänzt hätte, dass sie "persönlich" diese Meinung vertritt, hätte man ihr daraus meiner Meinung nach keinen Strick mehr drehen können. Auch, wenn sie in der Rede erwähnt, dass sie Polizeibeamtin ist.
Danke für Dein feedback! Dann hätte Sie es wohl besser genau so gemacht, denke ich jetzt noch mehr als vorher schon! Dann wäre Ruhe gewesen. 😉
Wer davon ausgeht daß die Polizei politisch neutral ist, ist ein Träumer.
Wo vertreten Landespolizeien oder die Bundespolizei denn aus deiner Ansicht konkret politische Interessen?
Die Polizei gehört zu den Berufsgruppen mit Neutralitätspflicht. Wenn sie als Privatperson eine solche Rede hält, dann ist das noch ok. Wenn sie dabei aber eine Polizeiuniform trägt, dann erweckt dies den Anschein sie spreche für die Polizei.
Jeder hat das Recht davon ausgehen zu können, dass er vor dem Gesetz gleich behandelt wird egal ob Deutscher, Transvestit, Moslem oder Flüchtling mit schwarzer Hautfarbe.
Die Polizei und Polizisten in Dienst sollten grundsätzlich auf jedwede politische Stellungnahmen verzichten, um eine möglichst breite gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen. Dies gilt dann aber auch für Regenbogenflaggen und die Bewertung von "gesellschaftlicher Vielfalt".
Die Rede von Pechstein war inhaltlich völlig harmlos und dürfte locker von 80 Prozent der Deutschen geteilt werden. Vorgetragen war sie ziemlich schlecht, was bei einer Nicht-Politikerin jetzt aber auch nicht allzu verwunderlich ist.
Unabhängig von dem Inhalt der Rede (der noch einmal ein ganz anderes Thema ist) gehört die Polizei Uniform in den Dienst und nicht auf Partei Veranstaltungen.
Und das sollte für die Person entsprechende Konsequenzen haben.
Genauso sollte den Wählern damit bewusst werden, wie es ein Friedrich Merz und andere mit der Gewaltenteilung sehen.
Und das sollte für die Person entsprechende Konsequenzen haben
Wie sollte man es denn rechtfertigen, ihr hierfür irgendwelche Konsequenzen aufzudrücken, wenn sie tatsächlich von ihrem Vorgesetzten eine Erlaubnis zum Tragen der Uniform während der Rede eingeholt haben sollte?
ganz einfach: Trägt sie ihre Uniform, ist sie im Dienst.
Dort hat sie neutral zu sein und nicht ihre politische Meinung kund zu tun. Da spielt es keine Rolle wer was sagt.
Das hast du ja auch sehr gut in deiner Antwort geschrieben.
Wenn ein Vorgesetzte*r hier seine Kompetenzen überschreitet sollte das auch Konsequenzen für diesen haben und muss aufgeklärt werden.
Da ich bezweifle, dass irgendein Oberwachtfutzi das Neutralitätsgebot aufheben darf und auch das sollte sie wissen.
Wenn sie im Dienst ist, wie durch ihre Uniform suggerriert, dann repräsentiert sie dem Staat. Klar sollte sie auch unbedingt eine eigene, individuelle Meinung haben und auch nach dieser handeln (leider viel zu selten gesehen bei der Polizei), nichtsdestotrotz sollte das Staatssymbol nicht für politische Äußerungen missbraucht werden.
In diesem Fall erscheint mir das Geschehene, soweit ich das beurteilen kann, als durchaus vermeidbar, denn sie hat auf einem Parteikongress nichts in Uniform zu suchen außer sie wäre dienstlich dort oder im Rahmen ihres Berufes.
Klar sollte sie auch unbedingt eine eigene, individuelle Meinung haben und auch nach dieser handeln (leider viel zu selten gesehen bei der Polizei)
Dieser Part hat zwar weniger mit der Fragestellung zu tun, aber der interessiert mich… Wie meinst du das denn? Der Grundsatz der Neutralität gilt für Polizeibeamte im Dienst erst Recht. Inwiefern soll man da als Polizeibeamter gemäß seiner eigenen Meinung handeln dürfen?
Das betrifft für mich vor allem die beachtung des Einzelfalles. Polizisten müssen Individuen sein und auch als solche handeln, sonst sind sie nicht mehr als Soldaten, die blind tuen, was der Staat befiehlt.
Rechtlich ist der Handlungsspielraum leider begrenzt, da gäbe es höchstens das Recht zur Gehorsamsverweigerung, von dem kaum jemand gebrauch macht (aber wenigstens kann man auch nicht ins Gefängnis kommen, wenn man den gehorsam ohne Inanspruchnahme dieses Pargraphen verweigert, im Gegensatz zu Soldaten, die dafür sogar eingesperrt werden können).
Ein anekdotisches, erfundenes Beispiel: Polizisten werden geschickt, um ein Kind zu überführen. Vor Ort stellst sich jedoch recht deutlich dar, dass gerichtlich irgendetwas schief gelaufen sien muss (passiert vielleicht nicht häufig, aber passiert). Sie sollte an der Stelle das Recht haben, entsprechend ihren Befehl nicht durchzuführen und auch davon Gebrauch machen.
Vielleicht fallen dir noch bessere Beispiele ein.
Ich stimme Dir zu. Mich würde es aber zusätzlich interessieren, ob es Ihr rechtlich als "Neutralitätsverpflichtete" möglich gewesen wäre, ohne Uniform korrekt gekleidet zu sein aber dennoch in der Rede erwähnt hätte Polizistin zu sein??🤔🤷♂️😐