Passt ein 15-Zoll-Laptop in ein DHL-Päckchen?
Ich habe meiner Mutter einen neuen Laptop bestellt, damit ich ihr in ihrem hohen Alter, Windows beibringen kann.
Aber der Verkäufer hat nur als Sendungsmethode DHL Päckchen angegeben.
Aber passt überhaupt ein 15-Zoll-Laptop in ein DHL-Päckchen rein?
7 Antworten
Ein 15-Zoll-Laptop passt in ein
Päckchen M: Maximal 60 x 30 x 15 cm.
Ein typischer 15-Zoll-Laptop hat eine Breite von etwa 35 cm, eine
Tiefe von 25 cm und eine Höhe von 2-3 cm.
Die werden das passend verpacken, da mach dir keine Sorgen. DHL stellt nicht nur ein Paketformat her und vermutlich wird der Hersteller auch einen eigenen Karton verwenden, die Versendung übernimmt dann eben DHL.
Anderes Thema: Viel Spaß beim Windowsunterricht, ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber alte Menschen und Digitales, gepaart mit langsamer Auffadsungsgabe, Sicherheitsbedürfnis und Verunsicherung... Dir steht da was bevor!
Aber der Verkäufer hat nur als Sendungsmethode DHL Päckchen angegeben.
Die Größe wird nicht das Problem sein, aber ein Päckchen ist nicht versichert.
Ich würde an deiner Stelle schriftlich den Versand als Paket verlangen und das auch bezahlen.
Lass dich nicht auf Päckchenversand ein.
Entweder der Verkäufer weiß es nicht besser (was ich mir nicht vorstellen kann) oder es wird sogar drauf angelegt, dass ohne Versicherung versandt wird und dann das Päckchen "verschwunden" ist.
Große Händler wie Amazon verfügen über eigene Versicherungen und nutzen daher nicht die Standardversicherung der Deutschen Post, die auf 1% des Warenwert kosten.
Aus diesem Grund reagiert Amazon in der Regel äußerst kulant, wenn du meldest, dass ein Paket nicht geliefert wurde oder die Ware beschädigt ist. Für sie spielt die Transportversicherung der Deutschen Post keine Rolle, da sie eigenständig Risiken absichern und somit unabhängig handeln können.
Die haben folgendes:
https://www.ergo.de/de/Geschaeftskunden-Produkte/Transportversicherung/Warenversicherung
Kein Händler benutzt einen versicherten Versand weil der versicherte Versand kostet 1% von Warenwert.
Auch wenn mal ein Paket verloren geht kommt den Händler dies immer noch günstiger als jedes Paket zu versichern.
Nach deutschem Recht trägt der Verkäufer beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf (also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft) das Transportrisiko, bis die Ware beim Käufer ankommt. Dies ist in § 474 Abs. 1 BGB geregelt, und der Gefahrübergang auf den Käufer tritt erst ein, wenn die Ware tatsächlich übergeben wurde.
Das bedeutet, dass der Verkäufer auch dann haftet, wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird – unabhängig davon, ob der Versand versichert ist oder nicht. Diese Regelung ist zwingend und kann nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) umgangen werden.
Falls der Verkäufer sich auf unversicherten Versand beruft, kannst du ihn freundlich darauf hinweisen, dass er laut Gesetz weiterhin haftet.
Lasse dich nicht abzocken!
Verlange eine Sendung in einem versicherten Paket (Versicherung in einer Höhe die den Kaufpreis abdeckt) mit Sendungsnummer.
Wenn dann etwas auf dem Transportweg „passiert“ und der Laptop „zufälligerweise“ bei Ankunft kaputt ist, dann bekommst du wenigstens dein Geld zurück und bleibst nicht auf dem defekten Gerät sitzen. Denn als Käufer in einem Privatgeschäft liegt das Versandrisiko bei Dir.
Du hast aber schon durch Lesen der Kommentare unterhalb der Antwort mitbekommen, dass ich von einem Privatverkauf ausgegangen bin, oder?
Damit hat sich dein Kommentar dann erledigt.
Haben anschließend eine Sendungsnummer hinzugefügt.
Wahrscheinlich haben die DHL-Päckchen mit DHL-Paket verwechselt.
Als ich erfahren habe, dass der Laptop Mist ist, werde ich ihn wieder zurückschicken.
Als ich erfahren habe, dass der Laptop Mist ist, werde ich ihn wieder zurückschicken.
Ich dachte das wäre ein Privatverkauf?
Da hast Du kein Recht auf "14 Tage Rückgabe wegen Nichtgefallen". Das gibt es nur bei gewerrblichen Anbietern.
Solche Kunden wie du rauben mir als Logistiker oft die Nerven.
Wir haben ohnehin schon viel zu tun, und dann müssen wir uns ständig mit Kunden auseinandersetzen, die sich nicht vorab überlegen, was sie tatsächlich brauchen. Das führt zu unnötigem Mehraufwand und vermeidbaren Rücksendungen.
Die Bearbeitung einer Rücksendung ist ein umfassender Prozess, der außergewöhnliches Organisationstalent und Detailgenauigkeit erfordert. Zu Beginn wird die Rücksendung vom Kunden gemeldet, oft telefonisch oder per E-Mail. Es wird darauf geachtet, dass alle erforderlichen Angaben wie Bestellnummer, Rücksendegrund und Zustand der Ware vorliegen. Im ERP-System wird der Vorgang angelegt, eine Retourennummer erstellt und überprüft, ob die Rückgabefrist eingehalten wurde und der Kunde Anspruch auf Erstattung hat.
Sobald die Ware physisch zurückkommt, wird sie gründlich inspiziert. Es wird geprüft, ob der richtige Artikel geliefert wurde, die Ware unbeschädigt ist und die Angaben des Kunden zutreffen. Schäden oder fehlende Teile werden dokumentiert und im System festgehalten, oft auch mit Fotobeweisen.
Dann wird der ursprüngliche Verkaufsauftrag im ERP-System entweder storniert oder angepasst. Dies erfordert die Prüfung, ob Ersatzlieferungen notwendig sind. Ggf. wird ein neuer Verkaufsauftrag angestoßen. Die Ware wird nach Reinigung oder Aufbereitung in den Lagerbestand zurückgebucht, falls sie verkaufsfähig ist. Alternativ wird sie als Ausschuss oder Reparaturbedarf verbucht.
Der Rückerstattungsprozess umfasst mehrere Schritte: die Buchung einer Gutschrift im ERP-System, die Rückabwicklung der Zahlung und die korrekte Dokumentation in der Buchhaltung für Steuerzwecke und interne Prüfungen. Der Kunde wird über den Abschluss des Vorgangs informiert, erhält ggf. eine Ersatzlieferung sowie eine Gutschrift oder neue Rechnung.
Im Anschluss wird der gesamte Prozess analysiert, um eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Das umfasst die Prüfung der Lagerprozesse, interne Schulungen oder Optimierungen in der Kommunikation. Dieser Ablauf zeigt, wie viele Schritte koordiniert werden müssen und wie anspruchsvoll es ist, eine Rücksendung korrekt abzuwickeln. Jeder Schritt erfordert Präzision, Multitasking und starke Kommunikationsfähigkeiten, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.
Lehne das ab:
Zahle etwas mehr, dass es als Paket verschickt wird.
Gründe:
Päckchen =
- Keine Haftung
- Keine Sendungsverfolgung
Paket:
- Haftung (bei Zuschlag sogar in höherstellugem Wertebereich)
- Sendungsverfolgung
Wenn es ein Händler ist, hat er eine Rufnummer oder eine E-Mail.
Nutze dieses Wissen zu Deinem Vorteil 😉
Darauf würde ich mich an deiner Stelle nicht einlassen. Wenn es weg ist: keine Haftung und du bist dein Geld los.
Ich bin da immer skeptisch. Vorsatz...?
Nach deutschem Recht trägt der Verkäufer beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf (also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft) das Transportrisiko, bis die Ware beim Käufer ankommt. Dies ist in § 474 Abs. 1 BGB geregelt, und der Gefahrübergang auf den Käufer tritt erst ein, wenn die Ware tatsächlich übergeben wurde.
Das bedeutet, dass der Verkäufer auch dann haftet, wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird – unabhängig davon, ob der Versand versichert ist oder nicht. Diese Regelung ist zwingend und kann nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) umgangen werden.
Falls der Verkäufer sich auf unversicherten Versand beruft, kannst du ihn freundlich darauf hinweisen, dass er laut Gesetz weiterhin haftet.