Muss die Vermieterin zustimmen?
Ich komme mit der Vermieterin meiner Freundin (wir haben aufgrund von 500km Entfernung eine Fernbeziehung) auf menschlicher Ebene nicht gut klar. Ständig macht mir die Vermieterin das Leben schwer, weil ich zum Beispiel das Auto angeblich falsch parke und wegen anderer Lapalien...
Nun würde ich gerne zu meiner Freundin ziehen. Kann die Vermieterin etwas dagegen tun bzw. muss sie zustimmen? Oder kann ich einfach zu meiner Freundin ziehen?
(Meine Freundin wohnt in einem riesigen Haus mit Garten, es ist für uns beide also mehr als genug Platz)
5 Antworten
Deine Freundin muss die Vermieterin formell um Zustimmung fragen bevor du einziehst, allerdings darf sie diese Zustimmung nur verweigern, wenn es dafür einen triftigen, allgemein nachvollziehbaren Grund gibt.
Legitime Gründe für eine Verweigerung der Zustimmung wäre beispielsweise eine Überbelegung der Wohnung, in der Vergangenheit bereits nachweislich vorgekommene von dir verursachte erhebliche Störung des Hausfriedens oder sonstige strafbare Handlungen in Zusammenhang mit der Vermieterin bzw. ihrem Haus.
Sie darf dem Zuzug nur widersprechen, wenn es zu einer Überbelegung kommen würde, was ja anscheinend nicht der Fall ist.
Fragen müsst Ihr nicht, aber mitteilen müsst ihr es, da eventuell die Nebenkosten angeglichen werden müssen.
Die Zustimmung der Vermieterin ist erforderlich. Diese darf sie aber in aller Regel nicht verweigern. Verweigert sie die Zustimmung dennoch, muesst ihr diese gerichtlich erstreiten, weil nur ein Gericht feststellen kann, ob sie zur Verweigerung ihrer Zustimmung berechtigt war oder nicht.
Muss ich mir die Zustimmung vorher schriftlich einholen? Oder einfach einziehen und warten was passiert, einfach so rauswerfen kann sie mich doch ohnehin nicht oder?
Deine Freundin muss sich vorher die Genehmigung zur Untervermietung holen (oder zum miefreien Zuzug des Lebenspartners, je nachdem wie ihr das machen wollt). Ziehst du ohne diese Genehmigung ein, kann es passieren, dass deine Freundin die Kuendigung erhaelt.
Ja, den Zuzug kann die Vermieterin verweigern.
Nur, wenn dadurch eine Überbelegung entstehen würde, was ja laut Frage nicht der Fall ist.
Den Zuzug des Partners kann die Vermieterin nur mit einem triftigen, allgemein nachvollziehbaren Grund verweigern, siehe meine Antwort. Einfach so, weil sie ihn unsympathisch findet, darf sie das nicht.
Danke. Also kann ich einfach umziehen ohne das wir die Vermieterin vorher fragen?