Muss die Vermieterin zustimmen?

5 Antworten

Deine Freundin muss die Vermieterin formell um Zustimmung fragen bevor du einziehst, allerdings darf sie diese Zustimmung nur verweigern, wenn es dafür einen triftigen, allgemein nachvollziehbaren Grund gibt.

Legitime Gründe für eine Verweigerung der Zustimmung wäre beispielsweise eine Überbelegung der Wohnung, in der Vergangenheit bereits nachweislich vorgekommene von dir verursachte erhebliche Störung des Hausfriedens oder sonstige strafbare Handlungen in Zusammenhang mit der Vermieterin bzw. ihrem Haus.

Sie darf dem Zuzug nur widersprechen, wenn es zu einer Überbelegung kommen würde, was ja anscheinend nicht der Fall ist.


Bunnery1981 
Fragesteller
 08.05.2024, 00:00

Danke. Also kann ich einfach umziehen ohne das wir die Vermieterin vorher fragen?

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Schimeck  08.05.2024, 00:04
@Bunnery1981

Fragen müsst Ihr nicht, aber mitteilen müsst ihr es, da eventuell die Nebenkosten angeglichen werden müssen.

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Von Experte Gerhart bestätigt

Die Zustimmung der Vermieterin ist erforderlich. Diese darf sie aber in aller Regel nicht verweigern. Verweigert sie die Zustimmung dennoch, muesst ihr diese gerichtlich erstreiten, weil nur ein Gericht feststellen kann, ob sie zur Verweigerung ihrer Zustimmung berechtigt war oder nicht.


Bunnery1981 
Fragesteller
 08.05.2024, 12:19

Muss ich mir die Zustimmung vorher schriftlich einholen? Oder einfach einziehen und warten was passiert, einfach so rauswerfen kann sie mich doch ohnehin nicht oder?

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DerCaveman  08.05.2024, 12:24
@Bunnery1981

Deine Freundin muss sich vorher die Genehmigung zur Untervermietung holen (oder zum miefreien Zuzug des Lebenspartners, je nachdem wie ihr das machen wollt). Ziehst du ohne diese Genehmigung ein, kann es passieren, dass deine Freundin die Kuendigung erhaelt.

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Ja, den Zuzug kann die Vermieterin verweigern.


Schimeck  07.05.2024, 23:48

Nur, wenn dadurch eine Überbelegung entstehen würde, was ja laut Frage nicht der Fall ist.

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daedag  08.05.2024, 00:25

Den Zuzug des Partners kann die Vermieterin nur mit einem triftigen, allgemein nachvollziehbaren Grund verweigern, siehe meine Antwort. Einfach so, weil sie ihn unsympathisch findet, darf sie das nicht.

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