Meine Oma ist gestorben und ihr Sohn macht ihr Haus kaputt, kann man da wirklich nichs machen?
Also zu Situation Meine Oma ist gestorben und hatte sieben Kinder. Alle sind weggezogen, bis auf ihr Sohn, der ist nie selbständig geworden, leider auch ungebildet und Schwers Alkoholiker.
Er hat bis zur seiner Mutter Tod ( meine Oma) bei ihr gelebt.
Das Sie gestorben ist , ist ein Weltuntergang für ihn, Er ist körperlich durch arbeiten kaputt, unselbständig.
Er kann nicht die Wäsche waschen, putzen und muss von 500€ Bürgergeld leben, das reicht ihn nicht, er raucht und trinkt viel.
Es stinkt jetzt schon überall nach Alkohol und Urin im haus, er will das haus nicht verlassen.
Eine Wohnung findet er nicht kein Vermieter wird so was wollen und betreutes wohnen obdachlosenheim kann man knicken.
Er ist sprichwörtlich ein Kind in ein 55 jährigen Körper.
Wir sind alle überfordert da zu helfen.
Deswegen meine Frage, kann man da nichts machen
Übrigens das Haus hat niemanden geerbt es gehört allen von meiner Omas Kindern
11 Antworten
Wenn alle Kinder eine Erbengemeinschaft sind, dann muss er selbstverständlich das Haus räumen.
Ich würde euch raten, einen Amtsarzt zu kontaktieren. Wenn der feststellt, dass Betreuung erforderlich ist, kommt er unter Vormundschaft und auch in ein Pflegeheim. (Gibt auch "betreutes Saufen")
Wenn der Amtsarzt zu dem Schluss kommt, dass er selbstständig leben kann, müsste er rausgeklagt werden.
So wie es aussieht bilden die Kinder als Erben jetzt eine Eigentümergemeinschaft.
Jedem gehärt 1/7
wenn sich keiner kümmert oder eine Zwangsversteigerung einzuleiten, dann passiert gar nichts. Jeder der Erben zahlt seinen Anteil an der Grundsteuer und sinnvoll wäre es auch wenn eine Haftpflichversicherung weiter bestehen würde.
Was passieren kann, wenn das Amt von der Erbschaft was mitbekommt, dann werden die kaum zu Verkauf drängen, weil die ja sonst eine Wohnung bezahlen müssten. Wahrscheinlich könnte man es so versuchen dass eine ortsübliche Miete verlangt wird (6/7) und das Amt daran beteiligt. So hätten die anderen Erben auch was davon.
Du kannst den Amtsarzt auf die Zustände ansprechen, das ist die richtige Stelle. Du gehen vorbei und prüfen das und wenn notwendig bekommt er dann einen Betreuer von Amts wegen und der kümmert sich um eine Unterbringung, falls nötig.
Ich kenne die chefsekretärin vom Amtsarzt unseres Gesundheitsamtes, daher weiß ich dass der für solche Fälle zuständig ist.
Du kannst auch nichts machen.
Nur die Erben. Und wenn gar kein Testament da ist, müssen sich die Erben einig werden.
Hier bei uns stehen Häuser leer, weil sich die Erbengemeinschaft nicht einig wird. An sowas hätte die Oma nun echt früher denken müssen. Es ist nicht ihr Sohn, an dem man das fest machen muss. Jemand hätte rechtzeitig die Oma ansprechen müssen. Du wirst ja auch noch Eltern haben, die sich hätten kümmern müssen, dass das geregelt wird. Und wenn Oma das nicht gewollt hat, ist es eben so.
Wie ein Mensch lebt, ist leider nicht euer Bier, erst recht nicht deins.
Lass das mal die sieben Kinder unter sich ausmachen.
Da müssen sich die Geschwister eben zusammen schließen, und ihn dort heraus holen. Als erstes wäre eine Entgiftung und Alkoholtherapie erforderlich.