Kündigungsverzicht?

5 Antworten

Die Antwort des Maklers ist nicht falsch, aber sie ist nicht vollständig.

auf dem Mietvertrag gibt es eine Bedienung "das Verzicht auf das Recht einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrages von einer Mindestdauer von 2 Jahren.

Diese Form des gegenseitigen Kündigungsverzichts ist zulässig, und bindend für beide Seiten. Und zwar bedingungslos.

er sagte ich kann den Mietvertrag kündigen wenn ich einen Nachmieter finde der die Wohnung übernehmen wird und die notwendigen Unterlagen hat oder wenn ich einen "wichtigen Grund" habe.

Das wäre als Ergänzung möglich, muss dann aber zwingend im MV auch so aufgeführt werden. Hier ist (siehe Antwort von @bwhoch2) eine entsprechende Klausel explizit einzufügen, die präzise und unanfechtbar definiert, dass eine solche Regel abweichend vom Kündigungsverzicht vereinbart wurde, und die auch festlegt, welche Kriterien erfüllt sein müssen. Das kann einigermaßen rechtssicher nur durch einen Anwalt erfolgen.

Davon abgesehen ist es mMn zweifelhaft, dass der VM sich darauf einlassen wird; der Makler ist aus der Sache raus, da er seinen Job erledigt hat - den Rest musst du mit dem VM aushandeln. Infolge deiner Eigenkündigung zum 30.5. bist du unter Zugzwang, und wirst sehr wahrscheinlich keine andere Wahl haben, als diesen MV so wie er ist zu unterzeichnen - wenn du nicht riskieren willst, am 1.6. auf der Straße zu stehen.


Luka656 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 08:46

Dankeschön. Ich habe eine Sache übergesehen der Name des Maklers steht schon als Vermieter im Mietvertrag außerdem hat das Immobilienbüro gute Bewertungen im Google Maps zumal ich im Not bin, ich werde sie anrufen und versuchen ob sie als Bedingung die Möglichkeit einer Entbindung wenn einen Nachmieter gibt und was genau sind die wichtigen Gründen.

er sagte ich kann den Mietvertrag kündigen wenn ich einen Nachmieter finde der die Wohnung übernehmen wird und die notwendigen Unterlagen hat oder wenn ich einen "wichtigen Grund" habe.

Dann lass genau das als besondere Vereinbarung in den Mietvertrag reinschreiben. Lass dazu schreiben, was mit den "notwendigen Unterlagen" gemeint ist und was als "wichtige Gründe" gelten könnten.

Wenn z. B. als notwendige Unterlagen ein Gehaltsnachweis mit mindestens der Höhe, die Du nachgewiesen hast und eine einwandfreie Schufa (Score > 90 %) verlangt werden und Du nennst Deinem Vermieter Kandidaten, die genau das belegen können, muss Dich der Vermieter ggf. früher aus dem Mietvertrag rauslassen und kann sich nicht darauf berufen, dass ihm die Nase Deiner Kandidaten nicht passt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Luka656 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 08:44

Dankeschön. Ich habe eine Sache übergesehen der Name des Maklers steht schon als Vermieter im Mietvertrag außerdem hat das Immobilienbüro gute Bewertungen im Google Maps zumal ich im Not bin, ich werde sie anrufen und versuchen ob sie als Bedingung die Möglichkeit einer Entbindung wenn einen Nachmieter gibt und was genau sind die wichtigen Gründen.

Diese Klausel ist normal. Wenn du früher ausziehen möchtest, müsstest du Schadenersatz leisten.


Luka656 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 15:25

"Schadenersatz leisten." Was meinst du damit?

ronalda  20.05.2025, 15:37
@Luka656

Die Kosten übernehmen für die Suche nach Nachmietern.

weder du noch der Vermieter kann vor Ablauf des Kündigungsverzicht nicht gekündigt werden.

der Vermieter kann einen Nachmieter akzeptieren, muss er aber nicht.

der Makler hat seine Arbeit getan, der ist raus. dein Ansprechpartner ist der Vermieter.

Der gegenseitige Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für eine Dauer von max. 4 Jahren ist bindend.

Einen Nachmieter muß der Vermieter vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht akzeptieren.