Kündigung?
Ich Arbeite seit 2 Wochen und bin jetzt krank ich will mir ein krankschein holen für 2 Tage was wenn ich gekündigt würde?
6 Antworten
In aller Regel wird da erst einmal nichts passieren. Der Arbeitgeber hat schliesslich noch ueber 5 Monate Zeit, bevor der gesetzliche Kuendigungsschutz eintritt (entsprechende Betriebsgroesse vorausgesetzt, in Kleinbetrieben mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkraften tritt der gar nicht ein). In dieser Zeit kann er dir fristgemaess kuendigen, ohne dass er dafuer gegenueber irgendjemanden einen Grund nennen muss. In aller Regel wird sich ein Arbeitgeber also erst einmal ansehen, wie sich das weiter entwickelt.
Gehaltsfortzahlung bekommst du in den ersten 4 Wochen allerdings noch nicht. Dafuer kannst du aber Krankengeld bei der Krankenversicherung beantragen.
Tja, dann bist du deinen Job los. Du dürftest noch voll in der Probezeit sein, dann kann das halt passieren.
Was soll die dumme Antwort? Du hast gefragt, dir wurde geantwortet. Was willst du auf eine Frage wie: „was passiert, wenn ich gekündigt werde?“ denn hören? Die korrekte Antwort darauf ist nun mal „dann bist du arbeitslos“. Die Möglichkeit besteht, denn on der Probezeit kannst du jederzeit ohne Angaben gekündigt werden. Leider gibt es solche Chefs. Ob deiner dazugehört, kann dir keiner sagen. Ob will mann überhaupt für jemanden arbeiten, der einen wegen 2 Tage Krankheit gleich rausschmeißt?
Die Möglichkeit besteht, denn on der Probezeit kannst du jederzeit ohne Angaben gekündigt werden.
Hat nichts mit einer Probezeit zu tun, sondern ist in den ersten 6 Monaten grundsaetzlich so (auch ohne Probezeit!). In einer vereinbarten Probezeit ist nur die Kuendigungsfrist meist etwas kuerzer. Mehr kann eine Probezeit aber nicht.
Die Gesundheit ist das höchste Gut. Wenn Du krank bist, kannst und solltest auch nicht arbeiten, weil das die Heilung verzögert. Nur wenn Du gesund bist, kannst Du Deine Arbeit gut machen. Ein vernünftiger Arbeitgeber sieht das auch ein. Wegen 2 Tagen musst Du Dir keine Sorgen machen.
Mach dir keine Sorgen.
Solltest du wirklich gekündigt werden, kannst du dich rechtlich beraten lassen, denn eine Kündigung wegen kurzer Erkrankung wäre ein Verstoß gegen § 242 BGB, was aber zugegebenerweise schwer nachweisbar ist, da in den ersten 6 Monaten grundlos gekündigt werden darf.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Grund der Kündigung generell nicht mitteilen, bei einer außerordentlich/fristlosen Kündigung nur auf Verlangen.
Nur bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes KSchG (also nach den ersten 6 Monaten in Betrieben mit rechnerisch mehr als 10 Vollzeitstellen) muss es einen konkreten Grund geben (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt).
Mit einer Probezeit hat das alles nichts zu tun; die ist nur von Bedeutung wegen der möglichen kurzen Kündigungsfrist.
Kann in der Probezeit passieren. Arbeitnehmer in der Probezeit, können unbegründet gekündigt werden.
Das gilt generell in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses - ob mit oder ohne Probezeit.
Mit einer Probezeit hat das nichts zu tun; die ist nur von Bedeutung wegen der möglichen kurzen Kündigungsfrist.
Ich bezog mich auf das Arbeitsverhältnis des Fragenstellers. Vorher vereinbarte Probezeit. Auch Kleinbetriebe <10 Arbeitnehmer sind ausgenommen.
Ich bezog mich auf das Arbeitsverhältnis des Fragenstellers.
Ja - und? Meine Aussage gilt generell.
Vorher vereinbarte Probezeit.
Was meinst Du damit?
Auch Kleinbetriebe <10 Arbeitnehmer sind ausgenommen.
Wenn Du die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes KSchG meinst: Das greift nicht in den ersten 6 Monaten (wie gesagt: gleichgültig, ob mit oder ohne Probezeit) und danach weiterhin nicht in Betrieben mit nicht mehr als 10 rechnerischen Vollzeitstellen ("Kleinbetriebe <10 Arbeitnehmer" ist nicht korrekt).
hoffentlich bist du kunde und wirst krank:)