Ist es nicht Verfassungswidrig die afd zu verbieten?

12 Antworten

Von Experte OlliBjoern bestätigt

Das bestimmt sich nach Art. 21 Abs. 2 GG, der da sagt: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Wie man sehen kann, besteht da ein großer Auslegungsspielraum für das BVerfG. Aus der Erfahrung muss ich allerdings sagen, dass die Überprüfung durch das BVerfG sehr restriktiv ausfällt. Es gab bislang nur zwei erfolgreiche Parteiverbotsverfahren, beide sind auch schon ca. 70 Jahre her.

Ich persönlich halte ein Verbot der Partei für sehr unwahrscheinlich. Selbst wenn es zu einem Verbotsparteiverfahren kommen sollte, würde es vermutlich abgelehnt werden, weil die einzelnen extremistischen Stimmen nicht dazu ausreichen, um das Verbot einer ganzen Partei zu begründen. Auch dieser Vorfall in Potsdam ist nicht so ganz überzeugend. An der Veranstaltung waren auch Mitglieder der CDU beteiligt – deshalb beabsichtigt aber noch keiner ein Parteiverbotsverfahren der CDU.

Dennoch ist es richtig und wichtig, diese Debatte zu führen. Wenn die Verfassung Werkzeuge der wehrhaften Demokratie bereithält, dann sollte man sie auch nutzen, wenn es angebracht ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft
Haldor  29.01.2024, 13:11

"Dennoch ist es richtig und wichtig, diese Debatte zu führen." - Ja, aber mit sachlichen Argumenten, nicht mittels Pöbeleien, Verteufelungen, Diskreditierungen! - Ansonsten ein sehr guter, treffender Kommentar!

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Wenn man der AfD nachweisen kann, dass sie verfassungswidrig ist, dann kann man das und dann ist das auch gerechtfertigt. Das dürfte nur äußerst schwierig bis unmöglich sein, ihr das nachzuweisen - daher wird das auch nicht passieren.

Die Anzahl der Leute, die die Partei gut finden, ist dabei eigentlich relativ egal. Es gibt diese Mechanismen deswegen, weil Deutschland nun mal eine Historie hat, die gezeigt hat, dass eine Demokratie unbedingt wehrhaft gegenüber diktatorischen Bemühungen sein muss.

tataroas 
Fragesteller
 28.01.2024, 20:20

sie will doch direkte demokratie - was hat das mit diktatur tun ? wo steht sie will eine diktatur ?

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PixelManuel  28.01.2024, 20:26

Die Anzahl der Anhänger isr dahingehend relevant, dass für ein Verbotsverfahren ausschlaggebend ist, ob die Partei realistisch in der Lage wäre, die Demokratie zu gefährden.

So wurde beim NPD Verbotsverfahren entschieden, dass die Partei mittlerweile zu unbedeutend ist; als dass man sie verbieten müsste.

Eine große Zustimmung spricht da also sogar eher für ein Verbot.

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tataroas 
Fragesteller
 28.01.2024, 20:29
@PixelManuel

das macht keinen sinn müsste eigetlivh andersrurm sein

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PixelManuel  28.01.2024, 20:42
@tataroas

Natürlich ergibt das Sinn. Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie eine ernsthafte Gefahr darstellt. Wenn sie niemand wählt, ist sie auch keine ernsthafte Gefahr.

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55yxc  28.01.2024, 20:28
die gezeigt hat, dass eine Demokratie unbedingt wehrhaft gegenüber diktatorischen Bemühungen sein muss.

Und dabei immer hübsch aufpassen muss, nicht selber diktatorisch und antidemokratisch zu handeln...

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PixelManuel  28.01.2024, 20:43
@55yxc

Daher sind die Hürden für ein Parteiverbot extrem hoch gelegt.

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Wenn die Afd gegen die Verfassung verstößt kann sie verboten werden.

Genau so sieht es unsere Demokratie vor.

Da dies allerdings kaum wirklich zu beweisen sein dürfte und auch andere Gründe gegen ein Verbot sprechen dürfte das nicht passieren.

da sind million menschen die die ad wählen

Das ist ja nun genau kein Argument gegen ein fakultatives Verbotsverfahren.

das is so als würde man auch die wähler verbieten

Quatsch. Wenn eine Partei in ihren Zielen und Inhalten verfassungswidrige Elemente inkludiert, dann kann und muss der Staat reagieren. Ob das in Bezug auf die AfD zutrifft oder nicht, muss das Gericht entscheiden.

was genau ist an der afd verfassungsfeinldich?

Zumindest die Einlassungen und Auswürfe mancher leitender Personen der AfD sind es unzweifelhaft. Und da sich die Partei nicht von entsprechenden Leuten bzw. extremistischen Meinungen distanziert, sind Zweifel an ihrer Vetfassungstreue jedenfalls berechtigt.

Ist es nicht Verfassungswidrig die afd zu verbieten?

Nein, wenn eine Partei aus verschiedenen Gründen entsprechend eingestuft, ein Verfahren eingeleitet wird und man letztendlich zu dem Ergebnis kommt, dass die Partei verfassungswidrig ist, dann nicht.

Der Logik der Frage nach könnte dann eine Partei, die eine bestimmte Anzahl Wähler auf sich vereint, ja tun und lassen was sie will, ohne dass sich daraus Konsequenzen ergeben würden. Das funktioniert natürlich nicht.

Das gilt im Übrigen für jede andere Partei ebenfalls.